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Berlin
Prozess gegen #ArztOhneNamen geht in die nächste Instanz
Wegen sexuellen Missbrauchs eines Patienten wurde ein bekannter Berliner HIV-Spezialist am 1. November verurteilt. Sowohl der Mediziner als auch die Staatsanwaltschaft legten nun Berufung ein.

Vom dem Landgericht Berlin beginnt der Strafprozess gegen den #ArztOhneNamen von vorn (Bild: Hermann / pixabay)
- 10. November 2021, 05:32h 2 Min.
Die Missbrauchsvorwürfe gegen den Berliner #ArztOhneNamen werden weiter die Gerichte beschäftigen. Der 63-jährige Inhaber einer sogenannten schwulen Kiezpraxis war am 1. November nach 22 Verhandlungstagen vom Amtsgericht Tiergarten wegen Missbrauchs eines Patienten zu einer Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro verurteilt worden (queer.de berichtete). Dagegen legten nun sowohl sein Anwaltsteam als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Dem angeklagten Mediziner war ursprünglich in fünf Fällen vorgeworfen worden, gegen Paragraf 174c des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben. Dieser ahndet sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses mit maximal fünf Jahren Haft. In der Verhandlung bestritt der #ArztOhneNamen die Vorwürfe, da alle Untersuchungen medizinisch notwendig gewesen seien. Er ließ sich seit Prozessbeginn im April 2021 von drei Anwält*innen verteidigen, die für Freispruch plädierten.
Gericht sah Schuld des Arztes nur in einem Fall als erwiesen an
Ein Verfahren wurde noch während des Prozesses abgetrennt, weil die Nebenklägerin, eine trans Frau, aus psychischen Gründen nicht aussagen konnte. In einem Fall, bei dem es zwischen Arzt und Patient offenbar zu einvernehmlichem Sex in der Praxis gekommen war, plädierte auch die Staatsanwaltschaft für Freispruch. In den anderen Fällen war sie von der Schuld des Angeklagten überzeugt und forderte eine Verurteilung zu elf Monaten Haft auf Bewährung (queer.de berichtete).
Das erweiterte Schöffengericht äußerte jedoch Zweifel an den Aussagen von drei der vier mutmaßlichen Opfer und Nebenkläger und urteilte in diesen Fällen zugunsten des Angeklagten. Nur bei einem heute 45-jährigen Literaturwissenschaftler sah es den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs als eindeutig erwiesen an. Dabei hatte der Arzt während einer Analuntersuchung den Penis des Patienten bis zur Erektion stimuliert. Diese Handlung sei nicht in Einklang zu bringen mit einer medizinischen Untersuchung, so der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung.
Neue Vorwürfe nach Prozessbeginn
Die angezeigten Vorfälle liegen fast zehn Jahre zurück. Der Prozess sorgte vorab für großes Aufsehen, weil der niedergelassene Mediziner mit HIV-Schwerpunkt über Berlin hinaus bekannt ist und es Medienberichte zu weiteren Vorwürfen gegen ihn gab, gegen die er sich teils erfolgreich zur Wehr setzte (queer.de berichtete). Auch ein früherer Artikel, in dem queer.de eine Kombination aus Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens nutzte, wurde gerichtlich untersagt. Nach Prozessbeginn berichteten Beratungsstellen von weiteren mutmaßlichen Opfern des #ArztOhneNamen (queer.de berichtete).
Einen Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin gibt es noch nicht. (cw)














Ist allerdings auch ganz legitim.