Dieser Fall wirft ein grelles Schlaglicht auf die Debatte um transgeschlechtliche Frauen und die Sicherheit von Frauenräumen und Gefängnissen. In San Diego im US-Bundesstaat Kalifornien klagt eine trans Frau gegen den örtlichen Sheriff. Der Grund: Vor einem Jahr wurde sie festgenommen und mit drei Männern in eine Zelle untergebracht. Das Resultat: ein gebrochener Kiefer. Dabei war Kristina F. nicht nur äußerlich als Frau zu erkennen. Auch ihre Unterlagen wiesen sie als die Frau aus, die sie ist.
Doch gegen die offenkundige Transfeindlichkeit der Beamten halfen weder die Dokumente noch die eigentlich klaren Regeln zur Unterbringung von transgeschlechtlichen Gefangenen. In der Zelle weckte einer der Männer Kristina F., als sie eingeschlafen war, schlug auf sie ein und brach ihr zweifach den Kiefer. Aufgrund der Verletzung musste die Frau bereits zweimal operiert werden. Eine Heilung der körperlichen Wunden ist auch ein Jahr später noch nicht eingetreten. Ihr Kiefer ist verdrahtet, und sie muss ein künstliches Gebiss tragen.
Wegen der Verletzung der Aufsichtspflichten hat Kristina F. nun Klage eingereicht und verlangt vom Sheriff's Department San Diego eine nicht bekannte Summe als Schadensersatz.
Musste sie wegen Transhass leiden?
Die Klage der Frau richtet sich sowohl gegen den Sheriff als obersten Amtsträger des County als auch gegen namentlich genannte Beamte, die in der Entscheidung zur für die Frau höchst gefährlichen, falschen Unterbringung maßgeblich involviert gewesen sein sollen.
Dass es sich um ein Verbrechen aus Hass gegen die Frau durch die Beamten handelte, legen auch die Unterlagen nahe, die es zur Inhaftierung von F. gibt. Denn die wegen einer Geringfügigkeit inhaftierte Frau wurde nicht nur vor Ort von den Beamten konstant misgendert. Selbst in der Dokumentation der brutalen Attacke auf die inhaftierte Schutzbefohlene wird F. konsequent falsch angesprochen.
Laut Klage sollen ein oder mehrere Wärter den Angriff auf F. mitbekommen haben. Doch bevor sie der Angegriffenen zur Hilfe eilten, sollen sie zunächst für F. sichtbar gewartet haben. Selbst dann war das Martyrium der Frau jedoch nicht vorüber. Statt F. in ärztliche Behandlung zu bringen, ließen die Polizisten die Verletzte für weitere 12 Stunden in der Zelle sitzen. Hierzu entfernten sie nur den Angreifer und brachten ihn gesondert unter.
Aus der Klage geht nicht hervor, aus welchem Grund F. ursprünglich festgenommen wurde. Es soll sich jedoch um eine Angelegenheit handeln, die normalerweise mit der Aufnahme der nötigen Daten und der anschließenden Entlassung erledigt gewesen wäre. Auch dadurch liegt der Verdacht nahe, dass F. für ihre Transgeschlechtlichkeit bestraft worden ist. Im Begründungsschreiben der Klage auf Schadensersatz wird den Beamten jedoch nur vorgeworfen, "kritische Informationen ignoriert" zu haben, was zu dem "voraussehbaren" Angriff auf F. geführt habe.
Rundschreiben sah besonderen Schutz vor
Ein polizeiinternes Rundschreiben zum Umgang mit LGBTI verlangt von den Mitarbeiter*innen eigentlich, bei der Inhaftierung eine Richtlinie des San Diego County Sheriff's Department zu befolgen, wonach alle Personen aufzunehmen, zu evaluieren und dann entsprechend unterzubringen seien.
Zudem sei "eine sichere und humane Verwahrung für sie zu gewährleisten". Explizit schließt das laut Rundschreiben trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen ein. Zudem genannt wird die gesamte LGBTI-Community, die in Gefängniszellen einem höheren Risiko sexueller Gewalt ausgesetzt sei. An die eigene Richtlinie gebunden gefühlt haben sich die Beamten offenbar nicht.
Die körperlichen und seelischen Schmerzen müssen Schrecklich sein.