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Entgleisung auf Twitter

"Schwuchtelbinde": Keine Anklage gegen Ex-AfD-Politiker

Uwe Junge, ehemaliger AfD-Chef in Rheinland-Pfalz, bezeichnete die Regenbogenbinde von Fußball-Kapitän Manuel Neuer als "Schwuchtelbinde" – für die Staatsanwaltschaft Mainz ist das weder Beleidigung noch Volksverhetzung.


Uwe Junge war Partei- und Fraktionsvorsitzender der AfD in Rheinland-Pfalz (Bild: Harald Krichel / wikipedia)

Der ehemalige AfD-Politiker Uwe Junge muss nicht vor Gericht. Mit der Bezeichnung der Regenbogenbinde von Fußballnationalmannschafts-Kapitän Manuel Neuer als "Schwuchtelbinde" habe er sich nicht strafbar gemacht, entschied am 26. November die Staatsanwaltschaft Mainz (Aktenzeichen 3100 Js 16716/21). Das teilte am Donnerstag der Kölner Rechtsanwalt Jens Usebach, der für einen schwulen Mandanten Anzeige gegen Junge erstattet hatte, auf anwalt.de mit.

Laut Usebach hält die Staatsanwaltschaft Junges Äußerung für distanzlos und völlig unangemessen, aber nicht strafbar. Der Straftatbestand der Beleidigung sei nicht erfüllt, da der kollektiv betroffene Personenkreis nicht zahlenmäßig überschaubar sei und sich die Beleidigung in der Anonymität verliere. Eine Anklage wegen Volksverhetzung käme ebenfalls nicht in Betracht, da durch die Äußerung der angesprochene Personenkreis nicht unterwertig dargestellt würde. Junge habe nur seine Abneigung und Intoleranz gegen die dargestellten Personengruppen zum Ausdruck gebracht.

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Junge hatte sich für Tweet entschuldigt

Uwe Junge hatte am 19. Juni auf Twitter die Diskussion um die Regenbogenbeleuchtung der Allianz-Arena zur Fußball-EM und die Ankündigung Manuel Neuers, während des Achtelfinales gegen England aus Solidarität mit der LGBTI-Community eine Kapitänsbinde in Regenbogenfarben zu tragen, kommentiert. Wörtlich schrieb er: "Münchener Arena soll beim Ungarn-Spiel in Regenbogenfarben leuchten und Neuer trägt die Schwuchtelbinde statt unsere Nationalfarben. Jetzt fehlt noch der Kniefall und ihr werdet immer mehr Fans verlieren. Muss man sich leisten können" (queer.de berichtete).


Screenshot von Junges Tweet

Nach heftiger Kritik löschte der Politiker seinen Tweet. "Für den Begriff 'Schwuchtelbinde' entschuldige ich mich", schrieb er in einer neuen Kurznachricht. "Inhaltlich bleibe ich dabei, dass derartige Statements nichts an oder auf dem Trikot der Nationalmannschaft zu suchen haben."

Auch QueerNet Rheinland-Pfalz erstattete Anzeige

Eine Anzeige gegen Junge hatte auch der Verein QueerNet Rheinland-Pfalz gestellt (queer.de berichtete). "Die Bezeichnung 'Schwuchtel' ist als homophob und menschenverachtend einzuordnen", so der Dachverein mit Sitz in Mainz im Juni. "Die Regenbogenfahne als 'Schwuchtelbinde' zu bezeichnen zeigt die homophobe Einstellung in Bezug auf eine gesamte Gruppe von Menschen, die sich selbst aufgrund ihrer sexuellen oder/und ihrer geschlechtlichen ldentität als LSBTIQ* bezeichnen. Diese Äußerung ist daher der sogenannten Hasskriminalität zuzuordnen."

/ queernetrlp
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Uwe Junge war von 2015 bis 2019 Landesvorsitzender der AfD Rheinland-Pfalz sowie von 2016 bis 2021 Mitglied des Landtags und dort Vorsitzender der AfD-Fraktion. Im August gab er seinen Parteiaustritt bekannt und begründete ihn u.a. mit fehlender Distanz zu Rechtsradikalen. Der ehemalige Oberstleutnant der Bundeswehr hatte bereits 2016 für Schlagzeilen gesorgt, weil er im Dienst eine lesbische Soldatin gemobbt hatte (queer.de berichtete). 2019 wurde Junge deshalb von einem Truppendienstgericht gerügt (queer.de berichtete). (cw)

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#1 KaiJAnonym
  • 03.12.2021, 09:21h
  • Ich kann ziemlich gut damit umgehen, wenn mir jemand "Schwuchtel" hinterherzischt. Nach dem ersten Schrecken ob des nicht immer gleich Erwarteten, erfreut mich die Bezeichnung von allen Zuschreibungen mich doch mit dem wohl größten Stolz, werde ich doch wegen meiner Geschlechtergrenzen überschreitenden Vielfalt so damit geehrt. Doch der Schrecken sitzt trotzdem. Und er ist eben nicht unbegründet, geht von dem "Zischer" bzw. Rufer doch eine potentielle Gefahr der Gewalttätigkeit mir gegenüber aus. Diese Gewalttätigkeit ist entgegen der Behauptung der Staatsanwaltschaft zielgerichtet auf eine klar abgrenzbare Gruppe, nämlich gegen uns und darin mir persönlich, die nicht dem heterosexistischen, frauenfeindlichen Männerbild entsprechen, gerichtet. Um dieser Gefahr auch zu begegnen, ist es rechtsstaatliche Pflicht des Staates und eben insbesondere seiner Anwaltschaft, die hier im konkreten Fall des AfDlers mutmasslich vorliegende Beleidigung und Volksverhetzung konsequent zu verfolgen.
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#2 AlexAnonym
  • 03.12.2021, 09:28h
  • Seh ich auch so. Strafbar im Wortlaut des Gesetzes war das nicht. Himmelschreiend dumm, provozierend und arrogant, ja, aber das ist halt seine Meinung. Die kann man aushalten, die muss man aushalten. Aber mal sehen, vielleicht vergreift er sich ja in Zukunft mal eindeutiger im Ton, dann klappt das auch mit der Geldstrafe.
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#3 DreddAnonym