Die Piratenpartei findet, dass der Papst nicht Hassbotschaften gegen Schwule und Lesben verbreiten und gleichzeitig Chef einer in Österreich offiziell anerkannten Religionsgemeinschaft sein kann (Bild: Long Thiên / flickr)
Der österreichische Pirat Peter Postmann hat am Mittwoch bekanntgegeben, dass er im Namen seiner Partei Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen Papst Franziskus und die katholische Kirche wegen Volksverhetzung gestellt habe. Anlass sei der pauschale Vorwurf des Papstes an Homosexuelle, Sünderinnen und Sünder zu sein (queer.de berichtete). Homosexualität "als 'falsche' und 'sündige' Lebensweise" zu bezeichnen verletze die Menschenwürde, weil diese Äußerung Schwule und Lesben als minderwertig darstelle und ihnen das Lebensrecht als gleichwertige Bürger*innen abstreite.
Die päpstliche Aufforderung, den "Willen Gottes zu begreifen, ganz zu erfüllen und sich von seinem Liebesplan verändern zu lassen", versteht Postmann als Aufruf zur Gewalt. Denn damit werde zu "Konversionstherapien" aufgerufen, also dazu, Homosexuelle durch Folter zu Heterosexuellen umzupolen. Medizinische Verbände sind sich aber einig, dass diese "Therapien" wirkungslos in der Veränderung der sexuellen Orientierung sind.
"Die Wächter über die Glaubensgemeinschaften sind von Frömmigkeit geblendet und verwehren ihre Hilfe", so Postmann. "Queer- und Homosexuellenfeindlichkeit hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Minderheitenrechte dürfen kein Lippenbekenntnis bleiben, es braucht klare Ansagen des Rechtsstaates."
Bundeskanzleramt "verweigert Hilfe"
Die Piraten hatte bereits im Frühjahr das im Wiener Bundeskanzleramt angesiedelte Kultusamt aufgefordert, die Vereinbarkeit der Äußerungen von Papst Franziskus mit dem österreichischen Recht für Religionsgemeinschaften zu prüfen. Dieses Amt habe aber "seine Hilfe verweigert". Das Kultusamt habe nach acht Monaten schlicht geantwortet, dass die katholische Kirche nicht aufgrund eines aktuellen Gesetzes, sondern aufgrund eines Staatskirchenvertrags aus dem Jahr 1933 anerkannt worden sei. Paragraf 11a des Bekenntnisgemeinschaftschaftsgesetzes (Aufhebung der Anerkennung) könne damit nicht auf die katholische Kirche angewandt werden. Laut dem Gesetz müssen Religionsgemeinschaften "Rechte und Freiheiten anderer" achten.
"Uns geht es um den Dialog und darum, die teils mittelalterlichen Dogmen auf Vereinbarkeit mit einer modernen Gesellschaft zu prüfen", erklärte die Piratenpartei. Gleichzeitig lobte sie, dass an vielen Kirchen dieses Jahr Regenbogenfahnen angebracht worden waren, um gegen homophobe Vorgaben aus dem Vatikan zu protestieren. In Österreich hatten auch mehrere Bischöfe gegen das Segnungsverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufbegehrt (queer.de berichtete). (dk)