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  • 20. Dezember 2005 5 3 Min.

Das veraltete Transsexuellen-Gesetz ist vom obersten deutschen Gericht teilweise kassiert worden.

Von Dennis Klein

Als "schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber" bezeichnete Jörg van Essen, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte Teile des Transsexuellengesetzes (TSG) für verfassungswidrig erklärt. Tatsächlich haben die Liberalen die alte rot-grüne Bundesregierung mit Druckmitteln wie parlamentarischen Anfragen aufgefordert, das antiquierte Transsexuellengesetz aus dem Jahre 1981 anzupassen. Doch das von Otto Schily geführte Innenministerium blieb sieben Jahre lang unttätig. Und auch im schwarz-roten Koalitionsvertrag wird das TSG mit keiner Silbe erwähnt.

Jetzt muss die Regierung aber handeln: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Teil des TSG für ungültig erklärt. In den letzten beiden Jahrzehnten haben die Richter das mit heißer Nadel gestrickte und nie wirklich ausgebesserte Gesetz schon mehrfach beanstandet. Geklagt hatte im aktuellen Fall eine lesbische Transsexuelle, die einen weiblichen Vornamen angenommen hatte und nun eine Frau heiraten wollte. Dem Gesetz nach war die Transsexuelle noch ein Mann – die Ehe war erlaubt, allerdings musste sie dafür wieder ihren alten männlichen Vornamen führen. Diese Regelung, den Namen abgeben zu müssen, ist verfassungswidrig und darf nicht mehr angewandt werden, stellte Karlsruhe nun fest.

Kleine vs. Große Lösung

Das TSG ist sehr kompliziert: Ein Transsexueller kann seinen Vornamen ändern, wenn zwei gerichtlich bestellte Gutachter die Transsexualität bestätigt haben. Offiziell gehört er dann aber weiterhin seinem alten Geschlecht an – so wird auch im Pass der neue Vorname eingetragen, aber das Geschlecht nicht verändert ("Kleine Lösung"). Das kann bei Auslandsreisen zu Problemen führen. Erst bei einem vollständigen "geschlechtsverändernden operativen Eingriff" erkennt der Staat das neue Geschlecht an ("Große Lösung"). Allerdings sind die Rechte bei der "Kleinen Lösung" eingeschränkt, da man sie ursprünglich nur als Übergang angesehen hatte. Um den Anschein einer Homo-Ehe zu verhindern, hatte der Gesetzgeber vor Einführung der Eingetragenen Partnerschaft die Regelung mit der Namensrückänderung ins Gesetz eingefügt.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist das allerdings für den Betroffenen "nicht zumutbar". "Die dem Transsexuellengesetz zugrundeliegenden Annahmen über die Transsexualität haben sich inzwischen in wesentlichen Punkten als wissenschaftlich nicht mehr haltbar erwiesen", so das Gericht in einer Pressemitteilung. Das Gericht spielt auf Studien an, die besagen, dass Transsexuelle nicht quasi zwangsweise zu einer Komplett-Operation getrieben werden sollten, um endlich als Frau beziehungsweise als Mann anerkannt zu werden. Denn nicht jeder will sich den Strapazen einer Operation unterziehen.

Homo- und Hetero-Transsexuelle

Transsexuelle, die die "Kleine Lösung" wählen, können also in Zukunft heiraten oder eine Eingetragene Partnerschaft eingehen – und dabei ihren bevorzugten Namen behalten. Derzeit ist es jedoch so, dass heterosexuell empfindende Transsexuelle die "Homo-Ehe" schließen müssen, da sie ihrem alten Geschlecht zugerechnet werden; homosexuelle Transsexuelle dürfen sich jedoch Ehe-Partner nennen und erhalten weiterführende Rechte wie das Ehegattensplitting. Das Verfassungsrichter schlagen zur Lösung des Problems vor, das Transsexuellengesetz zu ändern. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) hat jedoch eine noch einfachere Lösung im Visier: Er erklärt, das Dilemma werde am einfachsten behoben, wenn die Ehe wie in Holland, Belgien und Spanien für alle geöffnet werde.

20. Dezember 2005

-w-

#1 linksAnonym
#2 LinkerCacheAnonym
  • 21.12.2005, 12:47h
  • @links:

    Ich weiß nicht, ob die admins von queer.de etwas gegen linke haben, aber sieh dich vor bestimmten leuten hier vor, die am liebsten in ihrem kommunistenhasswahn alle linken wegsperren würden!
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#3 geilerdomiAnonym
  • 22.12.2005, 19:35h
  • Nur mal eine kleine Frage am rande: Ist das Thema "Rosa listen" nun aus der welt oder nur in vergessenheit geraten? Denn, es würde mich doch nur allzugerne mal interessieren, ob irgendwo noch solche listen geführt werden...

    Ansonsten ist es doch so, das es garantiert von jedem Bürger in der BRD eine (oder mehrere) Akte gibt! Denn wenn der BND schon verfassungswiedrig im Inland spioniert, dann wird es die wohl geben...
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