Sophie Vivien Kutzner im Interview mit dem RTL-Regionalmagazin (Bild: Screenshot RTL West)
Das Amtsgericht Recklinghausen hat nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung entschieden, dass ein transphober Mann seine trans Nachbarin nicht mit dem Deadname, also ihrem abgelegten männlichen Namen, ansprechen darf.
Demnach droht Wolfgang E. ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, sollte er seine Nachbarin Sophie Vivien Kutzner aus der Ruhrgebietsstadt Waltrop auf diese Art ansprechen. Der Mann hatte sich über die 60-Jährige in der Öffentlichkeit immer wieder mit dem alten Namen und Sprüchen wie "Sexy Miniröckchen" lustig gemacht.
"Großer Sieg für die geschlechtliche Selbstbestimmung"
"Ein großer Sieg für die geschlechtliche Selbstbestimmung. Jeder hat das Recht, seine Geschlechtszugehörigkeit frei zu bestimmen und beim selbst gewählten Namen genannt zu werden", erklärte Kutzners Anwalt Burkard Benecken gegenüber "Bild". Die Klägerin selbst sagte: "Ich widme diesen Sieg allen Menschen, die sich dazu entscheiden, fortan mit dem als für sie richtig empfundenen Geschlecht leben zu wollen."
Kutzner hatte in einem TV-Interview mit dem RTL-Regionalprogramm auf den Fall aufmerksam gemacht und auch bedauert, dass sie optisch nicht mehr tun könne. So lehne die Krankenkasse Anträge wie die Brust-OP einfach ab (queer.de berichtete).
LGBTI-feindlichen Personen nutzen Deadnaming gerne als Taktik, um trans Menschen lächerlich zu machen. Vor anderthalb Jahren attackierte etwa der umstrittene Grünenpolitiker Boris Palmer trans Parteifreundin Maike Pfuderer, die ihn zuvor kritisiert hatte, auf diese Art (queer.de berichtete). Pfuderer klagte, anders als Kutzner aber ohne Erfolg: Die Tübinger Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den eigenen Oberbürgermeister schnell ein (queer.de berichtete). Inzwischen läuft ein Parteiausschlussverfahren gegen Palmer, dem neben LGBTI-feindlichen auch rassistische Äußerungen zur Last gelegt werden (queer.de berichtete). (cw)
Jetzt fehlt nur noch, dass man einen Menschen nicht absichtlich mit dem falschen Geschlecht ansprechen darf. Also das es unter Strafe steht, einen Transmann als Frau zu Bezeichnen oder Transfrau als Mann.