Lobbyorganisationen müssen sich seit 1. Januar registrieren lassen
Das House of Queer Sisters ist vergangene Woche als erste Organisation in das öffentlich einsehbare Lobbyregister des Deutschen Bundestages aufgenommen worden. Der 2013 gegründete Verein informiert über Übertragungswege von HIV/Aids und erinnert optisch und in seiner Arbeit an die Schwestern der Perpetuellen Indulgenz.
Eintrag im neuen Lobbyregister (Bild: lobbyregister.bundestag.de)
Hintergrund des neuen Registers: Lobbyorganisationen müssen sich seit 1. Januar eintragen lassen, wenn sie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung sprechen. Damit soll sichtbar gemacht werden, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Bislang sind 37 Organisationen und Einzelpersonen im Register aufgenommen worden, darunter etwa das Tabak-Forum, der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik oder auch der Hundetrainingsverband ProHunde. Der große Ansturm wird wohl erst in wenigen Wochen kommen, da Lobbyist*innen aufgrund einer Übergangsvorschrift zwei Monate Zeit haben, um sich zu registrieren.
Interessenvertreter*innen müssen neben Angaben zur Person und/oder der Organisation, für die sie arbeiten, auch Informationen über ihre Tätigkeit und Interessengebiete sowie zu dem dabei eingesetzten personellen und finanziellen Aufwand geben. Auch Zuwendungen und Spenden ab 20.000 Euro müssen angegebenen werden. Zudem verpflichten sich die eingetragenen Personen und Organisationen, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten.
Das House of Queer Sisters gibt im Lobbyregister unter anderem an, dass es derzeit neun Mitglieder habe. Außerdem sei man selbst Mitglied in sieben Organisationen, etwa dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin oder dem Colognepride. Zudem wurde die Vermögensübersicht aus dem Jahr 2019 veröffentlicht.
Transparency International kritisierte allerdings, dass das Register unzureichend sei; so sei kein "legislativer Fußabdruck" angegeben, also Informationen darüber, in welchen Gesetze Lobbyist*innen Einfluss genommen haben. Zudem wurden Ausnahmeregelungen für Gewerkschaften, Kommunalverbände und Kirchen kritisiert, die weiter "heimlich" Lobbyarbeit betreiben dürfen. (dk)