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Queerbeauftragter

Lehmann im ZDF: Homo­sexuelle letzte von Nazis verfolgte Gruppe ohne Schutz im Grundgesetz

Im Frühstücksfernsehen erklärt der Queerbeauftragte der Bundesregierung, warum sexuelle Minderheiten im Grundgesetz geschützt werden sollten – und warum ein Selbstbestimmungsgesetz wichtig ist.


Während das ZDF-Publikum seine Marmeladenwecken und ein weiches Ei verschlingt, erzählt Sven Lehmann, warum Queer-Rechte wichtig sind (Bild: Screenshot / ZDF)
  • 13. Januar 2022, 09:59h 21 2 Min.

Der erste Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), will den Schutzstatus für sexuelle Vielfalt im Grundgesetz verankern. "Im Grundgesetz steht eben leider noch nicht, dass es auch dieses Diskriminierungsverbot aufgrund der Sexualität gibt – das Geschlecht steht drin", sagte Lehmann am Donnerstag im ZDF-"Morgenmagazin". Homosexuelle seien die letzte von den Nazis verfolgte Gruppe ohne Schutzstatus im Grundgesetz.

"Wir brauchen auch sehr viele Maßnahmen in der täglichen Politik, damit alle Menschen verschieden sein können, aber gleich an Rechten und frei von Diskriminierung", sagte Lehmann. Zuerst müsse geprüft werden, welche diskriminierenden gesetzlichen Regeln es noch gibt. Ein Beispiel sei die Benachteiligung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht (queer.de berichtete). Ein weiteres Beispiel dafür sei das Transsexuellengesetz, das trans Menschen dazu zwingt, sich einem psychiatrischen Gutachten zu unterziehen. Das sei "Fremdbestimmung", kritisierte Lehmann. "Andere Länder in Europa sind hier sehr viel weiter."

Moderator Mitri Sirin fragte Lehmann ausführlicher nach trans und nichtbinären Menschen. "Diese Personengruppe ist deswegen so im Fokus, weil es täglich Hasskriminalität gibt", so Lehmann, etwa auf der Straße oder am Arbeitsplatz. Diesen Menschen sollten keine "Hürden und Barrieren" in den Weg gestellt werden, wie es das Transsexuellengesetz tue.

"Wir trauen auch Jugendlichen diese mündige Entscheidung zu"

Auf die Frage, ob auch – wie in einem früheren Gesetzentwurf der Grünen vorgesehen – Jugendliche ab 14 Jahre ihren Geschlechtseintrag im Personalausweis ändern sollen dürften, antwortete Lehmann: "Man muss unterscheiden zwischen dem, was im Pass steht, und das was Menschen an Hormonbehandlungen oder Operationen selber wollen. Uns geht es um die Frage des Personenstandes und des Geschlechtseintrages. Wir trauen auch Jugendlichen diese mündige Entscheidung zu. Das trauen wir ihnen ja auch bei Religionszugehörigkeit zu." Außerdem würden Jugendliche im Alter von 14 Jahren strafmündig. Diese Altersgrenze sei daher ein wichtiger Schritt zur Stärkung von Jugendrechten.

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte im November in ihrem Koalitionsvertrag mehrere queerpolitische Projekte vorgestellt. Lehmann wurde am 5. Januar zum Queerbeauftragten der Bundesregierung ernannt (queer.de berichtete).

Lehmann ist seit 2017 Abgeordneter der Grünen im Bundestag. Seit dem Regierungswechsel ist der Kölner zudem Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (queer.de berichtete). Von 2018 bis 2021 war er Sprecher für Queerpolitik und Sozialpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion. (AFP/dk)

-w-

#1 DominikAnonym
  • 13.01.2022, 12:39h
  • Konkret ist er leider nicht geworden, wie und für welche Projekte er das verfügbare Budget einsetzen will. Die geplanten Gesetzesveränderungen bedürfen alle der Zustimmung des (Unions-dominierten) Bundesrats; die beabsichtigte GG-Änderung geht nicht ohne 2/3-Mehrheit in beiden Kammern.

    Trotzdem natürlich: Good Luck!
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#2 Indigo73Anonym
  • 13.01.2022, 13:16h
  • "Man muss unterscheiden zwischen dem, was im Pass steht, und das was Menschen an Hormonbehandlungen oder Operationen selber wollen. Uns geht es um die Frage des Personenstandes und des Geschlechtseintrages."

    Genau die Befürchtung habe ich. Dass das "Selbstbestimmungsrecht" am Ende doch TSG light wird, weil man dann nur für den Geschlechtseintrag kein psychiatrisches Gutachten mehr braucht, für die Transition aber schon. Samt Zwangstherapie. Oder zumindest dann, wenn man will, dass die Krankenkasse das bezahlt.

    Auch sonst wurde er wenig konkret, und der Moderator hat es nicht geschafft, "trans" richtig zu erklären. *seufz*
    Der Weg ist noch lange nicht zu Ende ...
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#3 SakanaAnonym
  • 13.01.2022, 13:51h
  • Antwort auf #1 von Dominik
  • Kommt drauf an, ob die GG-Änderung bzw. Zustimmungspflichtige Gesetze vor oder nach den Landtagswahlen dieses Jahr eingebracht werden können....

    Sollten NRW mit seinen sechs Stimmen und das Saarland mit seinen drei Stimmen auf die A-Seite rutschen und der KOA-Partner in Niedersachsen durch eine Ampel-Partei ersetzt werden, stiegen die Chancen erheblich zur Durchsetzung eines Selbstbestimmungsgesetzes und einer Art3GG-Änderung.

    Die Wähler:innenschaft in den drei Bundesländern hat es quasi in der Hand, ob die Gesetze schnell und solide kommen oder ob es zu Verhandlungen mit den UNIONS-Parteien kommt.

    Wie gesagt: Good Luck!
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