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Interview

"Das Verständnis für ein Leben in einem Verfolgerstaat fehlt oft"

Anna Weißig erzählt im Interview von der Arbeit für das Leipziger Queer Refugees Network und davon, was queere Geflüchtete bräuchten, um nach einer Flucht besser in Sachsen anzukommen.


Anna Weißig vom RosaLinde Leipzig e.V. (Bild: privat)

Zunächst im Rahmen eines Praktikums, später ehrenamtlich und seit 2017 hauptamtlich tätig für das Leiziger Queer Refugees Network ist Anna Weißig. Das Netzwerk beschäftigt sich mit queeren Geflüchteten in Sachsen und ist Teil des RosaLinde Leipzig e.V.

Wir sprachen mit Weißig über gefährliche Unterbringungen für queere Geflüchtete, negative Asylbescheide und die falschen Vorstellungen, die bei BAMF-Entscheider*innen bezüglich der komplexen psychosozialen Situation schwuler, lesbischer, bisexueller sowie trans- und intergeschlechtlicher Flüchtlinge vorliegen. Außerdem geht es darum, weshalb die bisherige Infrastruktur der Aufnahme von Flüchtlingen nicht traumasensibel genug ist.

Wie sieht die Arbeit des QRN aus? Wie viele Menschen sind bei euch tätig und was treiben die den Tag über?

Das Queer Refugees Network besteh aus drei Berater*innen sowie einer in der Verwaltung tätigen Person, die alle in Teilzeit beschäftig sind. Die arbeiten zudem eng mit anderen, teilweise ähnlichen Stellen bei uns im Rosa Linde e.V. zusammen, etwa der kommunalen Integrationskoordination für LSBTIAQ-Geflüchtete in Leipzig.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt jedoch eindeutig in der Arbeit mit den Klient*innen. Es geht hauptsächlich um Beratung, etwa zur psychoemotionalen Stabilisierung, sowie um Asylprozessbegleitung und darin auch vor allem um die queerspezifischen Aspekte. Also Themen wie: Inneres und Äußeres Coming-out, internalisierte Queernegativität, also angenommene, negative Sichtweisen auf das Queersein und die psychischen Folgen davon. Und dann arbeiten wir natürlich mit weiteren Stellen zusammen, die um die Klient*innen herum eine Rolle spielen: Also Anwält*innen, Sozialarbeiter*innen, andere Beratungsstellen wie solchen, die zu psychischer Belastung und Erkrankung von Geflüchteten arbeiten, auch psychiatrische Stellen.

Der andere, große Schwerpunkt liegt im gesamten Kontext der Unterbringung von Geflüchteten. Für uns ist es besonders wichtig, dass unsere Klient*innen an einem möglichst sicheren Ort leben können. Menschen im Asylverfahren können sich ihren Wohnort ja nicht selber aussuchen, sie bekommen ihn zugewiesen. Hier arbeiten wir also auch mit den Unterbringungsbehörden des Landes sowie der Städte und Kommunen zusammen.

Um unsere Arbeit gut machen zu können, ist uns eine enge Zusammenarbeit mit anderen relevanten Organisationen sehr wichtig. Dafür arbeiten wir in engen Kooperationen mit Stellen zur Sozialberatung zusammen und haben uns letztes Jahr auch mit zwei weiteren Projekten zur Beratung von queeren Geflüchteten beim LSVD Sachsen e.V. und Gerede e.V. zu einem Projektverbund zur "Fachberatung für queere Geflüchtete in Sachsen" zusammengeschlossen.

Hat die Zusammenarbeit mit den Behörden eher provisorischen Charakter, oder fängt eure Arbeit eher da an, wo schon eine schwierige Situation in einer Unterkunft entstanden ist?

Wir versuchen stets, möglichst provisorisch zu arbeiten und haben dazu dankenswerterweise auch sehr gute Kontakte mit der Landesdirektion Sachsen und dem Leipziger Sozialamt. So können wir daran arbeiten, dass queere Geflüchtete möglichst gar nicht erst in eine gefährliche Unterbringungssituation kommen. Das bedeutet dann oft dezentrale Unterbringung in eigenen Wohnungen. Wir freuen uns, dass die Stadt Leipzig solche Unterkünfte auch vorhält und bemüht ist, dem Schutz unserer Zielgruppe auch nachzukommen. Trotz allem gibt es immer wieder Fälle, in denen die Menschen erstmalig den Weg zu uns finden, wenn sie bereits in einer Gemeinschaftsunterkunft sind. Da kann es dann passieren, dass wir nur reaktiv tätig werden können, wenn es schon zu Gewaltvorfällen gekommen ist.

Haben die Ämter denn ein Ohr dafür, um mit euch eine möglichst konstruktive Lösung zu suchen?

In der Regel ja. Mit wenigen Abstrichen: Einmal liegt das an den zumeist sehr großen Erstaufnahmeeinrichtungen. Im Asylverfahren ist es ja so, dass Geflüchtete erst einem Bundesland zugeteilt werden, in dem sie dann in solche Erstaufnahmeeinrichtungen kommen. Erst von dort erfolgt dann die Zuteilung zu einer Stadt, einer Kommune oder einem Landkreis. Aktuell gibt es keine Alternative zu den großen Erstaufnahmeeinrichtungen. Das heißt, dass es zu diesem Zeitpunkt für uns auch keine Möglichkeit gibt, zu unterstützen – außer zu versuchen, innerhalb dieser Einrichtungen für ein wenig Schutz zu sorgen. Das ist aber sehr schwierig.

Wenn es dann um die zweite Zuweisung zur Stadt beziehungsweise zu einem Landkreis geht, sind unsere Erfahrungen mit der Stadt Leipzig sehr gut. Auch in den Landkreisen ist es uns in vielen Fällen möglich, sichere Unterbringungsalternativen für Menschen zu finden. "Sicher" bedeutet für viele Menschen allerdings nicht nur, dass der eigene Wohnraum sicher ist, sondern auch, dass die Unterbringung möglichst in einer größeren Stadt oder nah an einer Großstadt liegt. Ein Beispiel dafür wäre zum Beispiel eine aus Nigeria stammende trans Frau, für die es vielleicht sehr schwierig wird, in einer kleinen Stadt in einem Landkreis zu leben, selbst wenn sie da eine ganz eigene Wohnung hat. Da bräuchte es in vielen Fällen sicher eine Unterbringung in einer größeren Stadt, wenn nicht sogar in einer Großstadt.

Wie viele queere Geflüchtete mit negativen Asylbescheide finden jährlich den Weg in eure Beratung?

Zum Glück finden viele Personen den Weg zu uns, noch bevor sie ihre Asylbescheide in Händen halten. Die Zusammenarbeit mit den Erstaufnahmeeinrichtungen funktioniert so gut, dass die Menschen teilweise aus diesen Unterkünften heraus bereits an uns verwiesen werden. Darüber sind wir sehr froh. Bis Ende des Sommers vergangenen Jahres hatten wir Zahlen bei der Neuanmeldung von ungefähr einer Person pro Woche, etwa drei bis vier im Monat. Dann sind Zahlen jedoch sprungartig in die Höhe gegangen. Wobei wir nicht die einzigen in Sachsen sind, bei denen das so ist. Nun liegen wir bei zwei, drei, manchmal auch vier Personen in einer Woche, die sich neu bei uns anmelden.

Warum sind die Zahlen denn gestiegen?

Das liegt unter Anderem an der aktuellen Lage an der Grenze zwischen Polen und Belarus beziehungsweise daran, dass über diese Route mehr Personen ihren Weg erst ein mal nach Sachsen finden. Die sind dann auch oft hier geblieben, statt über die Bundesländer verteilt zu werden. Außerdem haben wir in Leipzig drei Erstaufnahmeeinrichtungen, so dass wir einen Anstieg der Zahlen hier besonders stark spüren.

Gibt es bestimmte Muster oder wiederkehrende Argumentationen, mit denen fragwürdige negative Bescheide häufig gerechtfertigt werden?

Ja, die gibt es tatsächlich. Ich würde sagen, dass es da grob zwei Kategorien gibt: Das eine sind Bescheide, wo den Menschen ihre queere Identität geglaubt wird – das ist ja meist die erste Hürde, die die Geflüchteten nehmen müssen – und wo das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) trotzdem zu dem Schluss kommt, dass die Menschen in ihren Herkunftsländern doch eigentlich in Sicherheit sein könnten.

Das BAMF versucht dann so etwas wie vorherzusagen, wie sich diese Menschen in ihren Herkunftsländern verhalten würden und was das für ihr Leben bedeuten würde. Die stellen dann Fragen wie: Wie stark geoutet ist eine Person in ihrem Herkunftsland? Wie geoutet lebt sie hier? Daraus leitet das Amt dann ab, wie hoch das Risiko eines Zwangsoutings und von Repressalien sein soll.

Aber da muss man klar sagen: Im Jahr 2014 gab es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs , dass sich gegen solche Verhaltensprognosen ausspricht. Das wurde hier in Deutschland aber oft anders interpretiert. Da spielt auch eine falsche Übersetzung ins Deutsche eine Rolle. Nun ist jedoch eine korrekte Neuübersetzung erfolgt und es gab auch einige weitere Gerichtsentscheidungen im Sinne dieses alten Urteils von 2014, also zugunsten der Geflüchteten. Die zweite Argumentationsweise, mit denen als queer anerkannten Personen ein Asyl verweigert wird, ist der Verweis auf inländische Fluchtalternativen.

Etwa wie im vorherigen Beispiel bei Nigeria, also zum Beispiel eine Flucht in den Süden, in dem auf homosexuelle Handlungen nicht die Todesstrafe steht wie im Norden?

Ja, die sollen dann dort in den Süden gehen, oder nehmen wir Tunesien. Da heißt es dann, die Menschen sollten doch in andere, kleine Städte ziehen. Den Menschen wird dann im Grunde genommen gesagt: So, wie du dich bisher verhalten hast, wirst du schon nicht fremdgeoutet werden, denn so out lebst du ja gar nicht. Das läuft dann natürlich darauf hinaus, dass sich diese Menschen zwangsweise verstecken müssten und dass sie im Fall des Falles auch keinen Schutz von staatlichen Stellen erwarten dürfen, wenn ihnen aufgrund von Queerfeindlichkeit etwas passiert.

Und die zweite große Kategorie negativer Asylbescheide?

Das ist die große Gruppe von Personen, denen das BAMF ihre queere Identität nicht abnimmt. Was uns da leider oft begegnet, sind Argumentationen, die ich auf eine mangelnde Queersensibilität oder einfach auf Unwissen zu dem Thema zurückführen würde. Oft wird da davon gesprochen, dass die Geflüchteten nicht detailreich genug über ihre queere Idendität gesprochen hätten. Das sei dann realitätsfern, zu allgemein. Was wir dabei oft festellen, ist, dass hier vollkommen das Verständnis dafür zu fehlen scheint, was ein Leben in einem Verfolgerstaat bedeutet, wo die eigene Identität über Jahre oder Jahrzehnte hinweg zurückgehalten werden musste, um das Überleben zu sichern.

Man denke nur daran, was das mit dem inneren Coming-out-Prozess macht, damit, wie Menschen über ihre Identität sprechen können und, zusätzlich noch, was das in einer Behördensituation wie bei einem BAMF-Interview bedeutet. Das sind ja selber Situationen von Zwangsoutings, oft noch vor mindestens einer weiteren Person aus dem eigenen Herkunftsland, denn die sind ja als Dolmetscher*innen meist dabei.

Und dann kommt noch das Vorwissen aus der eigenen Biographie hinzu, dass nämlich Behörden oft auch einfach korrupt sind oder sein können. Menschen mit solchen Lebenserfahrungen können meist nicht dort sitzen und einfach frei darüber sprechen, wie sie über die Jahre oder Jahrzehnte gemerkt haben, dass sie anders sind, woran sie das genau gemerkt haben, wie sich das erste Verliebtsein angefühlt hat. Doch dafür, dass diese Dinge oft von Angst und Scham überschattet sind, fehlt häufig das Verständnis.

Doch nicht nur im BAMF-Verfahren, sondern bei allem, was um den Asylprozess herum stattfindet, stelle ich fest, dass Stellen viel zu wenig sensibilisiert sind für das Thema Traumatisierung. Nehmen wir nur den Bereich der Unterbringung. Man kann sowieso bei den meisten Geflüchteten davon ausgehen, dass sie traumatische Erfahrungen gemacht haben, die oft zu Traumafolgeerkrankungen führen.

Es gibt dazu noch keine Zahlen, aber unter queeren Geflüchteten ist diese Zahl mutmaßlich noch ein mal höher anzusetzen, da die ersten Traumata oft schon beim Aufwachsen, in der Kindheit und Jugend passierten. Und das sind dann menschengemachte Traumata, von denen wir hier reden und von denen man aus der Forschung weiß, dass sich an die viel häufiger eine Traumafolgeerkrankung anschließt.

Doch wir spüren immer wieder, dass im Verfahren ein Wissen darum fehlt, was Traumatisierungen mit der menschlichen Psyche machen, welcher besondere Bedarf bei Personen mit solchen Erkrankungen im Bereich Schutz und Sicherheit vorliegt. Und damit meine ich nicht nur vorrangig die Sicherheit in der Bleibeperspektive, sondern zum Beispiel die räumlichen Gegebenheiten der Unterbringung oder wie traumasensibel die Asylanhörungen eigentlich gestaltet werden. Den betroffenen Menschen müsste also erst ein mal tatsächlich die Möglichkeit gegeben werden, adäquat über das sprechen zu können, was sie tatsächlich erlebt haben.

Wie stehen die Chancen, juristisch gegen negative Bescheide vorzugehen?

Natürlich gibt es Möglichkeiten, gegen negative BAMF-Bescheide vorzugehen. Hier ist jedoch eine Reihe von Schwierigkeiten zu nennen. Das eine ist die Erreichbarkeit guter Anwält*innen. Gibt es in der Region gute Anwältinnen und wenn ja, bekomme ich einen Kontakt zu denen vermittelt? Nehmen die noch neue Mandant*innen an? Ich erlebe es in der Beratung, dass Menschen in solchen Gerichtsverfahren vertreten werden von Anwält*innen, wo die Spezialisierung zum Beispiel auf dem Mietrecht liegt. Dass das bei so etwas komplexem wie einem Asylverfahren, vor allem für queere Personen, nicht gut gehen kann, das ist für uns in der Beratung dann oft ersichtlich. Klient*innen wissen auch oft gar nicht, dass ihre Anwält*innen andere Spezialisierungen haben.

Die zweite große Hürde liegt darin, dass es angesichts der finanziellen Situation der meisten Geflüchteten sehr teuer ist, überhaupt eine Anzahlung für Anwält*innen zu leisten. Wir reden da von 100 bis 250 Euro, allein für die Anzahlung. Die werden auf einen Schlag fällig. Und das ist sehr viel für Menschen, deren Lebensunterhalt durch das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt ist oder die in Erstaufnahmeeinrichtungen 30 Euro Taschengeld pro Woche erhalten.

Und die letzte große Hürde: Natürlich stellt auch das Sprechen vor Anwält*innen und dann das Sprechen vor Gericht wieder eine Situation des Zwangsoutings dar. Bei Gericht dann noch mit der erhöhten Schwierigkeit, dass hier eine Sitzung sehr viel kürzer ist als etwa die Anhörungen beim BAMF. Bei dem Amt dauern Sitzungen fünf, sechs, manchmal acht Stunden, manchmal geht es an einem zweiten Anhörungstag weiter. Ein durchschnittliches Gerichtsverfahren in diesem Bereich dauert jedoch eine Stunde. Für dieses Zeitfenster ist das Thema, um das es geht, jedoch ein viel zu komplexes, emotionsbehaftetes. Zusammen mit der Übersetzung, wodurch alles ja doppelt gesagt werden muss, ist das dann zu wenig Zeit.

Die Fluchtursachen, die ganzen Biographien, die schließlich in der Flucht münden, sind bei unseren Klient*innen ja viel langfristiger als zum Beispiel bei einer Flucht vor Krieg. Das reicht in die Kindheit und Jugend zurück, worüber Menschen da sprechen sollen, also, wann sie angefangen haben, erste Anzeichen ihrer queeren Identität oder Identitäten wahrzunehmen, wann sie mitbekommen haben, dass sie so aber in ihrer Heimat nicht akzeptiert sind, welche konkrete Gewalt sie erfahren haben. Da geht es manchmal um jahrzehntelange Geschichten, die da eigentlich vorgetragen werden müssten.

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#1 _hh_Anonym
  • 16.01.2022, 14:46h
  • Vielen Dank für das informative, engagierte Interview zu diesem wichtigen Thema!
    Nie werde ich ein asylrechtliches Gerichtsverfahren vergessen, dem ich Mitte/Ende der 1990er Jahre als Zuschauer beiwohnte. Es ging um ein schwules Paar aus Rumänien, dort war damals Homosexualität noch gesetzlich strafbar. Der eiskalte, völlig empathiefreie Richter bestätigte die Ablehnung des Asylantrags mit der Begründung, die beiden müssten es eben hinnehmen, dass die Rechtslage in ihrem Herkunftsland so sei, weil jedes Land selbst entscheiden könne, ob es Homosexualität erlaube oder nicht. Diese Begründung wäre heute nicht mehr möglich, war aber mindestens bis in die Nullerjahre absolut gängig (jedoch auch damals schon umstritten). Zwar hat sich seitdem die Rechtsprechung ein Stück weit verbessert, besonders durch das im Interview erwähnte EuGH-Urteil, aber die Mentalität vieler amtlicher Entscheider*innen noch lange nicht - wie Berichte auf queer.de immer wieder zeigen.
    Das genannte Richterschw... entschied tagtäglich in Asylverfahren über menschliche Schicksale, war damals noch recht jung und dürfte daher höchstwahrscheinlich heute noch im Amt sein.
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#2 RuntAnonym
#3 Vic von der ElbeAnonym
  • 17.01.2022, 13:35h
  • Vielen Dsk für dieses gründlich und informative Interview! Gut zu lesen, dass die Zusammenarbeit mit den Ämtern oft schon gut läuft, das war ja nicht von Anfang an so.

    Ich vermute, es geht im Intetview um präventive Arbeit und nicht um provisorische Arbeit wie dort geschrieben?
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