Erst im Mai 2020 verurteilte das Amtsgericht Passau einen 68-Jährigen wegen homofeindlicher Beleidigungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro (queer.de berichtete). Einen Monat später attackierte dieser den 25-jährigen Grünen-Politiker Stefan Lindauer erneut mit schweren Beleidigungen und bedrohte diesen (queer.de berichtete). Nun fiel das Urteil am Amtsgericht Passau im zweiten Prozess.
Sechs Monate Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre auf Bewährung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro ausgesetzt wird, lautet das Urteil gegen den 68-jährigen Schwulenhasser. Das Gericht bewertete das Geständnis des Angeklagten zwar als positiv, bemängelte jedoch die fehlende Reue, die fehlende Absicht zur Besserung sowie den schnellen Rückfall.
"Ich würde dir noch in die Fresse treten"
Der Angeklagte hatte Lindauer, der sich auf Instagram für das Ende der Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern beim Blutspenden ausgesprochen hatte, in einem Kommentar beleidigend angegriffen: "Ihr Hinterlader [seid] verantwortlich für Millionen von unschuldigen Opfern mit euren Blutspenden, da bekamt ihr Geld um eure Drogensucht zu finanzieren." In mehreren weiteren Mitteilungen beschimpfte er den Rettungssanitäter und grünen Kreisrat im ostschwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg als "Schwuchtel" und mit anderen beleidigenden Ausdrücken. Außerdem drohte er dem 25-Jährigen Gewalt an. In einem Eintrag schrieb er konkret: "[Ich] bin ein [rachsüchtiger] Mensch, du könntest vor mir liegen und um Hilfe bitten, ich würde dir noch in die Fresse treten!!!"
Lindauer, der als Zeuge an der Hauptverhandlung teilnahm, begrüßte die Entscheidung des Gerichts: "Ich freue mich neben dem klaren und harten Urteil auch über die klaren Worte des Richters sowie der Staatsanwältin", erklärte er in einer Pressemitteilung. "Diese zeigen, dass Hass, Hetze und Queerfeindlichkeit in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Ich hoffe sehr, dass dieses Urteil nun Wirkung zeigt."
Lindauer sieht "weiteres wichtiges Vergleichsurteil"
Schockiert zeigt sich Stefan Lindauer über das Verhalten des Angeklagten: "Herr S. zeigte vor Gericht keinerlei Reue und entschuldigte sich für sein Verhalten, trotz Aufforderung des Richters, nicht. Weiter bekräftigte dieser, wenn er könnte, würde er erneut so handeln und sagte selbst, dass er Homosexuelle zutiefst verabscheue."
Insgesamt mache das Urteil aber Mut, so der junge Grünen-Politiker weiter. "Hass, Hetze, Beleidigungen und Angriffe muss sich keine Person, ob im Netz oder auf der Straße, gefallen lassen, daher: Zeig sie an! Mit diesem Urteil schaffen wir ein weiteres wichtiges Vergleichsurteil." (cw)
Wie verbohrt muß ein Mensch sein um seine ganze Energie darauf zu verschwenden Homosexuelle derartig zu hassen.