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Amtsgericht Passau

Haft auf Bewährung: Homo-Hasser zum zweiten Mal verurteilt

Erneut beleidigte ein 68-Jähriger den jungen schwulen Grünen-Politiker Stefan Lindauer und bedrohte ihn. Vor Gericht zeigte sich der Täter uneinsichtig. Er verabscheue Homosexuelle zutiefst.


Der 25-jährige Rettungssanitäter und Kreisrat Stefan Lindauer trat bei der Bundestagswahl 2021 als Direktkandidat der Grünen im Wahlkreis Augsburg-Land an (Bild: Instagram / stefan_lindauer)

Erst im Mai 2020 verurteilte das Amtsgericht Passau einen 68-Jährigen wegen homofeindlicher Beleidigungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro (queer.de berichtete). Einen Monat später attackierte dieser den 25-jährigen Grünen-Politiker Stefan Lindauer erneut mit schweren Beleidigungen und bedrohte diesen (queer.de berichtete). Nun fiel das Urteil am Amtsgericht Passau im zweiten Prozess.

Sechs Monate Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre auf Bewährung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro ausgesetzt wird, lautet das Urteil gegen den 68-jährigen Schwulenhasser. Das Gericht bewertete das Geständnis des Angeklagten zwar als positiv, bemängelte jedoch die fehlende Reue, die fehlende Absicht zur Besserung sowie den schnellen Rückfall.

"Ich würde dir noch in die Fresse treten"

Der Angeklagte hatte Lindauer, der sich auf Instagram für das Ende der Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern beim Blutspenden ausgesprochen hatte, in einem Kommentar beleidigend angegriffen: "Ihr Hinterlader [seid] verantwortlich für Millionen von unschuldigen Opfern mit euren Blutspenden, da bekamt ihr Geld um eure Drogensucht zu finanzieren." In mehreren weiteren Mitteilungen beschimpfte er den Rettungssanitäter und grünen Kreisrat im ostschwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg als "Schwuchtel" und mit anderen beleidigenden Ausdrücken. Außerdem drohte er dem 25-Jährigen Gewalt an. In einem Eintrag schrieb er konkret: "[Ich] bin ein [rachsüchtiger] Mensch, du könntest vor mir liegen und um Hilfe bitten, ich würde dir noch in die Fresse treten!!!"

Lindauer, der als Zeuge an der Hauptverhandlung teilnahm, begrüßte die Entscheidung des Gerichts: "Ich freue mich neben dem klaren und harten Urteil auch über die klaren Worte des Richters sowie der Staatsanwältin", erklärte er in einer Pressemitteilung. "Diese zeigen, dass Hass, Hetze und Queerfeindlichkeit in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Ich hoffe sehr, dass dieses Urteil nun Wirkung zeigt."

Lindauer sieht "weiteres wichtiges Vergleichsurteil"

Schockiert zeigt sich Stefan Lindauer über das Verhalten des Angeklagten: "Herr S. zeigte vor Gericht keinerlei Reue und entschuldigte sich für sein Verhalten, trotz Aufforderung des Richters, nicht. Weiter bekräftigte dieser, wenn er könnte, würde er erneut so handeln und sagte selbst, dass er Homosexuelle zutiefst verabscheue."

Insgesamt mache das Urteil aber Mut, so der junge Grünen-Politiker weiter. "Hass, Hetze, Beleidigungen und Angriffe muss sich keine Person, ob im Netz oder auf der Straße, gefallen lassen, daher: Zeig sie an! Mit diesem Urteil schaffen wir ein weiteres wichtiges Vergleichsurteil." (cw)

#1 LothiAnonym
  • 20.01.2022, 08:05h
  • Der alte Herr ist 68 und noch kein Stück weit weise. Vielleicht hat er in der Vergangenheit ein homoerotisches Erlebnis gehabt, was er niemals vergessen kann. Nur so eine Vermutung. Aber das hätte er ja dann auch ruhig vor Gericht zu Protokoll geben können.
    Wie verbohrt muß ein Mensch sein um seine ganze Energie darauf zu verschwenden Homosexuelle derartig zu hassen.
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#2 AtreusEhemaliges Profil
  • 20.01.2022, 08:27h
  • Ich bin schockiert. Sowohl über das Urteil, als auch über Lindauers Worte zu selbigem. Die Bewährung wird ausgesprochen, wenn sich der Täter schon die Verurteilung zur Warnung dienen lässt und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.

    Wenn der Verurteilte also seinen Hass vor Gericht aktenkundig macht, eine Entschuldigung ablehnt, jedwede Reue verneint, die Wiederholung, so sich eine passende Gelegenheit bietet, schon ankündigt und in Anlehnung an diese über potentiell tödliche Gewalteinwirkung gegen den Kopf von Lindauer spricht, dann kommt ein deutsches Gericht zur Erkenntnis, dass er mit einer Verwarnung und 500 Euro ausreichend bestraft ist und für Lindauer und andere Homosexuelle künftig keine Gefahr mehr darstellt?

    Ist das die staatliche Maßnahme gegen wiederholte verbale, homophob motivierte Hassgewalt und Todesdrohungen? Lindauer möchte ich dennoch danken, dass er dieses Menschen konsequent anzeigt. Das sollte jeder, der gleichwertige Erfahrungen macht, ebenso tun. Zur Not mit Hilfe von queeren Netzwerken und Vereinen.
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#3 LothiAnonym
  • 20.01.2022, 08:44h
  • Antwort auf #2 von Atreus
  • Das Urteil finde ich schon angemessen. Immerhin ist der Alte jetzt 3 Jahre auf Bewährung. Läßt er nicht locker, dann wandert er in den Knast für sechs Monate Minimum.
    Ich muß dabei an einen Fall denken, der mir und mein damaligen Freund i.d.80er Jahren passiert ist. Mein Freund wurde mit einem Todschläger angegriffen. Ich konnte schlimmeres verhindern. Auch hatten wir einen Zeugen der Tat. Später vor Gericht war die Richterin hochrot vor Zorn und sagte dem 18 jährigen Angeklagten ganz unverblümt: Sie können froh sein, dass Sie zur Zeit eine Lehre machen u.so einen guten Anwalt an ihrer Seite haben. Denn sonst würde ich Sie auf der Stelle wegsperren. Er bekam 6 Monate auf 2 Jahre Bewährung.
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#4 DreddAnonym
#5 gastAnonym
  • 20.01.2022, 10:19h
  • Also beim ersten mal bekam er 1800.- E aufgedrückt. Nun, beim zweiten mal 500.- plus Bewährung ... das mit diesen Bewährungsstrafen kennt man ja, die werden u. U. gar nicht vollstreckt weil sich der Täter mit seinem Anwalt rausreden kann. (Gesundheit etc.). Da muss schon etwas wirklich "schlimmes" passieren.
    Wenn er dann jemanden zum dritten mal beleidigt, bekommt er dann bloß ´ne Verwarnung? Wird ja mit jedem Mal anscheinend billiger .....
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#6 Lucas3898Anonym
#7 Pu244Anonym
  • 21.01.2022, 03:24h
  • Antwort auf #5 von gast
  • Eine Bewährungsstrafe soll auch nicht als Haft vollstreckt werden, das ist ja der Witz daran. Der Mann soll ja seinen Job, Wohnung usw. behalten können. Es ist das letzte Mittel, vor der Haft, das der Rechtsstaat nutzt, um jemandem zur Räson zu bringen.

    Das Urteil selbst ist relativ hart und am oberen Ende dessen, was für jemanden, der da zum zweiten mal straffällig geworden ist, drin ist. Aber das hat er sich durch seine extreme Uneinsicht selbst zuzuschreiben.

    Weich ist das Urteil auf keinen Fall. Er darf jetzt in den nächsten 3 Jahren keinen Furz mehr lassen, schon garnicht bei der selben Art von Delikt, sonst geht es direkt in den Knast und zwar für eine längere Zeit, als die 6 Monate. Außerdem werden da üblicherweise irgendwelche Kurse zur Besserung verhängt, das ist wirksamer, als eine Geldstrafe.
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#8 haftAnonym