Herausgeberin Alice Schwarzer und das Magazin "Emma" sprechen trans Menschen ihr Selbstbestimmungsrecht ab (Bild: Österreichische Nationalbibliothek / APA-Fotoservice / Schedl)
Plötzlich ist er kürzer geworden, der Online-Artikel in der "Emma", in dem sich das Magazin von Alice Schwarzer mit einem Einspruch gegen die Bundestagswahl beim Wahlprüfungsausschuss beschäftigt. Dieser sei dort "angenommen" worden, tönt "Emma" und ergänzte: "Er nimmt ihn also ernst." Ein Halbsatz, der nun klammheimlich und ohne jeden Hinweis an die Leser*innen aus dem Beitrag entfernt worden ist.
Aus gutem Grund: Der Wahlprüfungsausschuss muss sich auch mit dem größten Schwachsinn beschäftigen, wenn er denn als "Einspruch" tituliert wird. Es gibt keine Vorauswahl, also auch kein Annahmeverfahren. Genau das aber suggerierten "Emma" und die weitestgehend anonyme Initiative "Geschlecht zählt", die auch selbst wissen dürfte, dass ihr Einspruch chancenlos ist.
Es geht der Initiative vielmehr darum, in Trumpscher Manier – dessen "gestohlene Wahl" imitierend – zu verunsichern und zu skandalieren, was in Wahrheit kein Skandal, sondern völlig in Ordnung ist.
An Ganserers Wahl ist rechtlich nichts auszusetzen
Unser Gastautor Frank Laubenburg ist einer der Bundessprecher*innen von Die Linke.queer sowie Mitglied der Bundessatzungskommission der Partei Die Linke
Bündnis 90/Die Grünen haben eine Parteisatzung, der zufolge ungerade Plätze auf Wahllisten für Parlamente mit Frauen zu besetzen sind. Und sie haben in ihrer Satzung das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung verankert. Letzteres sichert ab, dass auch Frauen, deren Personenstand rechtlich ein anderer ist, für Frauenplätze kandidieren dürfen. Diese Satzungsregelungen sind auch zulässig, denn Bündnis 90/Die Grünen mussten ihre aktuelle Satzung dem Bundeswahlleiter bereits mit der sogenannten Beteiligungsanzeige zu den Bundestagswahlen 2021 vorlegen, sie wurde geprüft und nicht beanstandet.
Auf dieser satzungsrechtlichen Grundlage wurde in Bayern Tessa Ganserer auf einen Frauenplatz der Landesliste von Bündnis 90/Die Grünen zur Bundestagswahl gesetzt und von den Wähler*innen in den Bundestag abgeordnet. Das mag eine*n freuen oder ärgern: Rechtlich ist daran schlichtweg nichts auszusetzen. Der Einspruch gegen Ganserers Wahl ist also vollkommen aussichtslos. Und das ist auch gut so.
Weniger gut ist es, dass "Emma" die Streichung des Halbsatzes "Er nimmt ihn also ernst" den Leser*innen einfach vorenthält. Die Richtlinien des Deutschen Presserates sehen vor, dass Richtigstellungen in Online-Beiträgen kenntlich gemacht werden müssen. Auch unter diesem Aspekt wird sich der Deutsche Presserat bzw. die nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt mit dem in Gänze ohnehin menschenfeindlichen "Emma"-Artikel beschäftigen müssen.