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#OutInChurch

Justizminister will katholischer Kirche Diskriminierung verbieten

Als Reaktion auf die Initiative #OutInChurch fordert Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gesetzgeberische Konsequenzen. Die katholische Kirche arbeitet selbst an einer Reform ihres Arbeitsrechts.


Der FDP-Politiker Marco Buschmann ist seit dem 8. Dezember 2021 Bundesminister der Justiz (Bild: Sandro Halank, Wikimedia Commons / wikipedia)
  • 25. Januar 2022, 06:31h 20 4 Min.

Nach dem Massen-Coming-out von queeren Beschäftigten der katholischen Kirche hat Bundesjustizminister Marco Buschmann gesetzgeberische Konsequenzen gefordert. "Niemand darf wegen seiner oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden", schrieb der FDP-Politiker am Montag auf Twitter "Bei allem Respekt vor dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht insbesondere im verkündungsnahen Bereich – dem muss auch die Kirche als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland Rechnung tragen."

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Die Realität zeige "hier sehr deutlich, wie wichtig es ist, den Schutz der sexuellen Orientierung und Identität sichtbarer zu machen und mehr Sensibilität für dieses Thema zu schaffen", so Buschmann. "Daher wollen wir im Grundgesetz den Gleichbehandlungsartikel um ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität ergänzen."

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Der Artikel 3 im Grundgesetz verbietet die Diskriminierung etwa wegen des Geschlechts, der Herkunft oder Religion. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP wurde vereinbart, den Artikel um den Schutz der "sexuellen Identität" zu ergänzen (queer.de berichtete). Für eine entsprechende Änderung ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Von queeren Organisationen wurde zusätzlich ein Schutz der "geschlechtlichen Identität" im Grundgesetz gefordert (queer.de berichtete).

Homosexuellen Beschäftigten droht die Entlassung

Im Rahmen der beispiellosen Initiative #OutInChurch hatten sich in der Nacht zu Montag 122 Haupt- und Ehrenamtliche aus der katholischen Kirche als queer geoutet. In einem Manifest fordern die Teilnehmer*innen unter anderem eine Änderung des katholischen Arbeitsrechts, so dass etwa Beschäftigte in Seelsorge oder Katechese, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, nicht mehr um ihren Job fürchten müssen. Religionslehrern droht in einem solchen Fall sogar der Entzug der kirchlichen Lehrerlaubnis.

Im Koalitionsvertrag hatte die neue Bundesregierung festgehalten, das gemeinsam mit den Kirchen geprüft werden soll, inwiefern das kirchliche dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden könne. Diesen Dialog könne er nicht vorwegnehmen, sagte der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann am Montag auf einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz. Inhaltlich stellte er sich klar hinter die Initiative #OutInChurch und wünschte ihr breite Solidarität: "Queere Menschen müssen Gesicht zeigen können – überall."

Die katholische Kirche sei bislang kein Ort, an dem queere Menschen selbstverständlich zu ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität stehen können, kritisierte Lehmann. Vor dem "Mut derjenigen, die sich jetzt mit dem eigenen Namen und dem eigenen Gesicht zum ersten Mal für Sichtbarkeit und Akzeptanz queerer Menschen in ihrer Kirche einsetzen", habe er "den größten Respekt".

Der Queerbeauftragte der Bundesregierung erkannte an, dass trotz der weiter bestehenden Risiken für ein Coming-out innerhalb der katholischen Kirche einiges in Bewegung gekommen sei. "Viele Engagierte in Laienorganisationen, aber auch etliche Bischöfe, Priester und Ordensleute zeigen sich längst nicht mehr so verschlossen wie früher gegenüber sexueller und geschlechtlicher Vielfalt." Er verstehe #OutInChurch als ein ebenso wegweisendes wie hoffnungsvolles Signal.

Arbeitsrechtler: Verurteilung von Homosexualität wird wegfallen

Nach einem Bericht der FAZ trifft die katholische Kirche bereits Vorbereitungen für eine Reform ihres Arbeitsrechts. "Die Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts kann in dieser Form keinen Bestand haben", zitierte die Zeitung den Tübinger Arbeitsrechtler Hermann Reichold, der den Verband der Diözesen Deutschlands bei der geplanten Reform berät. "Die weltlichen Gerichte werden immer kritischer. Die kirchlichen Arbeitgeber würden immer mehr Prozesse verlieren." Geplant sei eine Vorlage noch für dieses Jahr. "Die bisherige Verurteilung von Homosexualität wird aller Voraussicht nach bei der Reform des Arbeitsrechts wegfallen", sagte Reichold. "Man wird dann wahrscheinlich einfach darüber hinweggehen." Die Deutsche Bischofskonferenz wollte das gegenüber der FAZ allerdings nicht bestätigen.

Das katholische Arbeitsrecht war zuletzt vor sieben Jahren entschärft worden. Nach wachsendem innerkirchlichen Druck entschied die Bischofskonferenz 2015, dass Lesben und Schwule in verkündungsfernen Bereichen künftig geduldet werden können (queer.de berichtete). Am Recht auf selbstbestimmter arbeitsrechtlicher Diskriminierung von "Sündern" hielt die Kirche aber fest. Bei der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 2006 waren die Kirchen größtenteils ausgenommen worden, obwohl diese zu den größten Arbeitgebern in Deutschland gehören. (cw/dpa/AFP)

Wöchentliche Umfrage

» Wird die katholische Kirche nach #OutInChurch endlich ihre Attacken gegen LGBTI einstellen?
    Ergebnis der Umfrage vom 24.01.2022 bis 31.01.2022

#1 AtreusEhemaliges Profil
  • 25.01.2022, 07:20h
  • Meine Hoffnung beruht darauf, dass Buschmann im Gegensatz zu Spahn nicht von Selbsthass und internalisierter Homophobie geleitet wird und deshalb auch nicht den Täter zur Beratung einlädt und mit ihm über Ausnahmeregelungen sinniert.

    Denn, wir erinnern uns, als der Christ und zahlendes Kirchenmitglied Spahn die Konversionstherapie angeblich verbieten wollte, stand am Ende erstmalig in der bundesdeutschen Geschichte die ausrückliche, in ein Gesetzt gegossene Erlaubnis an willigen Erwachsenen Umpolungs-Menschenversuche durchführen zu dürfen.

    Lieber Herr Buschmann, ich vertraue auf Sie.
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#2 stephan
  • 25.01.2022, 07:25h
  • Es wird nun wirklich hohe Zeit, dass die Sonderrechte der Kirchen als Arbeitgeber eingeschränkt werden und dass sich die Kirchen an das allgemeine Recht halten müssen, so wie alle anderen Arbeitgeber auch! Dass viele Menschen um ihren Arbeitsplatz bangen müssen, weil sie nicht-heterosexuelle lieben, weil sie nicht ins binäre Geschlechterbild passen oder weil sie einfach nur eine gescheiterte Ehe erlebt haben etc. ist ein Skandal. ... Und auch die Ergänzung des Artikels 3.3 ist mehr als überfällig!
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#3 qwertzuiopüAnonym
  • 25.01.2022, 07:50h
  • find ich sehr gut! das wird höchste zeit.
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