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Strafen verschärft
Frankreich: "Homoheilern" droht jetzt mindestens zwei Jahre Haft und 30.000 Euro Geldstrafe
Das französische Parlament stimmte am Dienstagabend einstimmig dafür, sogenannte "Konversionstherapien" zur Straftat zu machen.

Symboldbild: Pariser Eiffelturm in Regenbogenfarben (Bild: SETE)
- 26. Januar 2022, 02:28h 2 Min.
Frankreich hat die Strafen für sogenannte Konversionstherapien für Schwule, Lesben, Bisexuelle und transgeschlechtliche Menschen verschärft. Die Nationalversammlung in Paris stimmte am Dienstag einstimmig und endgültig für ein Gesetz, nach dem derartige Praktiken künftig mit mindestens zwei Jahren Haft und 30.000 Euro Geldstrafe bestraft werden.
/ AssembleeNatInterdiction des thérapies de conversion | Adoption à l'unanimité de la PPL interdisant les pratiques visant à modifier lorientation sexuelle ou lidentité de genre dune personne, compte tenu du texte de la commission mixte paritaire.
Assemblée nationale (@AssembleeNat) January 25, 2022
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Faktisch sind solche Versuche in Frankreich bereits strafbar. Mit dem Gesetzentwurf der Mehrheitspartei LREM soll jedoch ein neues Delikt ins Strafgesetz aufgenommen werden. Die Haftstrafe soll demnach auf drei Jahre und 45.000 Euro steigen, wenn Minderjährige betroffen sind oder der Täter zur eigenen Familie zählt. Mediziner*innen droht ein bis zu zehnjähriges Berufsverbot, wenn sie "Konversiontherapien" durchführen.
"Diese unwürdigen Praktiken haben keinen Platz in der Republik"
"Wir senden ein starkes Signal, denn formell verurteilen wir alle, die eine Geschlechts- oder Identitätsänderung als Krankheit betrachten", sagte die LREM-Abgeordnete Laurence Vanceunebrock, die den Gesetzestext initiiert hatte. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron kommentierte auf Twitter: "Diese unwürdigen Praktiken haben keinen Platz in der Republik. Weil man selbst zu sein, kein Verbrechen ist, weil es nichts zu heilen gibt."
/ EmmanuelMacronLa loi interdisant les thérapies de conversion est adoptée à l'unanimité !
Emmanuel Macron (@EmmanuelMacron) January 25, 2022
Soyons-en fiers, ces pratiques indignes n'ont pas leur place en République. Parce quêtre soi nest pas un crime, parce quil ny a rien à guérir.
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Das Ausmaß solcher Praktiken in Frankreich ist schwer abzuschätzen. Eine Untersuchungskommission erwähnte 2019 mehrere hundert Fälle. Die Zahl der Hinweise nehme aber zu, hieß es. Die meist kostenpflichtige "Behandlung" kann Hypnose, die Einnahme von Hormonen oder Elektroschocks beinhalten. Auch Exorzismen und Zwangsehen sind möglich.
Verbote auch in Malta und Deutschland
In der Europäischen Union haben bislang nur Malta und Deutschland Gesetze gegen die "Heilung" von Homosexualität oder Transgeschlechtlichkeit beschlossen. Laut dem deutschen Gesetz sind allerdings nur "Heilungen" von Jugendlichen ausdrücklich verboten, bei Erwachsenen muss hingegen ein "Willensmangel" vorliegen. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro rechnen (queer.de berichtete). (cw/AFP/dpa)















