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Ende des Verbots in Sicht?

Mecklenburg-Vorpommern: Regenbogen­flaggen an Amtsgebäuden sollen legal werden

Gegen die Stimmen von CDU und AfD fordert der Landtag, dass wie auch in anderen Bundesländern an Polizeidienststellen oder Rathäusern Regenbogenfahnen angebracht werden dürfen.


Regenbogenfahnen vor dem Landtag beim CSD Schwerin

  • 27. Januar 2022, 14:35h 4 3 Min.

Bisher dürfen an Amtsgebäuden in Mecklenburg-Vorpommern nur sogenannte hoheitliche Flaggen wehen, wie die Deutschlandfahne, die Flagge der EU oder die des Bundeslandes. Künftig soll mehr möglich sein: Der Landtag forderte die Schweriner Regierung am Donnerstag mit den Stimmen von SPD, Linken, Grünen und FDP auf, bei besonderen Anlässen auch das Aufziehen nichthoheitlicher Flaggen zu ermöglichen.

Anlass für den Antrag war das Verbot der Regenbogen­flagge, die nicht einmal am Christopher Street Day an Rathäusern oder am Landtag angebracht werden durfte, weil dies vom damals CDU-geführten Innenministerium stets verhindert worden war. In anderen Bundesländern ist dies aber schon seit Jahren üblich. Der Antrag war von der neuen rot-roten Koalition eingebracht worden.

Regenbogenfahne vs. Neutralität des Staates?

CDU und AfD stimmten gegen den Antrag. Die CDU-Innenpolitikerin Ann Christin von Allwörden sagte, an öffentlichen Dienstgebäuden sollten persönliche Bekenntnisse unterbleiben. Die Neutralität des Staates sei zu wahren. Würde die Beflaggungsverordnung geändert, würden Tür und Tor für Flaggen aller möglichen Interessenvertreter*innen an Amtsgebäuden geöffnet, warnte sie.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, David Wulff, sagte, die Argumente der CDU seien nicht völlig von der Hand zu weisen. Die neue Beflaggungsverordnung sollte aus seiner Sicht deshalb nicht so offen gestaltet werden, dass Wildwuchs entstehe.

Bisher können andere als die hoheitlichen Flaggen an Amtsgebäuden nur dann aufgezogen werden, wenn das Landesinnenministerium einen entsprechenden Antrag genehmigt. Anträge für das Hissen der Regenbogenflagge waren vor dem Regierungswechsel vor wenigen Monaten vom langjährigen Landesinnenminister Lorenz Caffier (CDU) immer wieder abgelehnt worden (queer.de berichtete).

Innenminister kündigt Umsetzung in diesem Jahr an

Landesinnenminister Christian Pegel (SPD) begrüßte die Initiative und erklärte, dass die Landesregierung eine Liberalisierung der Beflaggungsordnung plane, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart sei. "Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt müssen auch durch Flaggen an Dienstgebäuden zum Ausdruck gebracht werden können", erklärte der Jurist. "Unsere Idee ist es, den Bürgermeistern und Kommunalvertretern in den Kommunen mehr Selbstverantwortung zu überlassen, ob und welche Fahnen sie zu gesellschaftspolitischen Fragen an den Fahnenmasten vor den Rathäusern, beispielsweise am Christopher Street Day hissen möchten. Wir wollen dies schnell, bereits in diesem Jahr, ermöglichen. Dafür wollen wir die Beflaggungsverordnung unseres Bundeslands zügig ändern."

Es sei schwer erklärbar, weshalb die Kommunen ihre Fahnenmasten nicht einsetzen dürfen, wenn sie dies ausdrücklich möchten. Diese würden schließlich nicht jeden Tag für die offiziellen Hoheitszeichen genutzt. Pegel erklärte, dass an den gesetzlich vorgegebenen Beflaggungstagen die Fahnenmasten weiter den offiziellen Hoheitszeichen vorbehalten blieben. "An allen anderen Tagen sollen die Fahnenmasten künftig flexibler nach den Entscheidungen vor Ort eingesetzt werden können", so der Minister.

Regenbogenverbot auch bei Polizei

Das Land ging in der Vergangenheit rigoros vor, wenn eine Person gegen das Regenbogenverbot verstieß: Letztes Jahr wurde etwa der Pressesprecher der Polizeiinspektion Schwerin strafversetzt, weil er zur CSD-Saison im Juni das Profilbild seiner Dienstelle auf Facebook mit einer Regenbogenfahne versehen hatte (queer.de berichtete).

Die Führung der Polizei argumentierte damals, dass die Regenbogenfahne als im Sinne der Neutralität verbotenes politisches Symbol anzusehen sei. In anderen Ländern wird dies anders gesehen: Die Berliner Polizei erklärte etwa fast zeitgleich, dass es sich bei der Fahne um ein "Zeichen für Offenheit, Gleichstellung und gegen Diskriminierung, Homo- und Transphobie" handle. (dpa/cw)

16.15 Uhr: Um Äußerungen von Innenminister ergänzt

#1 KoalitionAnonym
  • 27.01.2022, 17:18h
  • "Gegen die Stimmen von CDU und AfD"

    Da zeigt sich wieder mal, wer auf einer Linie liegt und wie künftige Koalitionen vorbereitet werden sollen.

    Die Regenflagge ist ein Symbol für Liebe, Vielfalt und Akzeptanz. Wer dagegen ist, eine Flagge für diese Werte an öffentlichen Gebäuden anzubringen, zeigt damit, was er von diesen Werten hält.
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#2 HipohypoAnonym
  • 28.01.2022, 07:59h
  • Wieder einmal typische christlich selbstliebende Heuchlerei. "Persönliche Bekenntnisse" sind zu unterbleiben. Sagt der Clown, dessen persönliches Bekenntnis schon im Namen seiner teilkriminellen Organisation steckt.

    Wie wäre es, die alltägliche Lärmbelästigung zu verbieten, die aus euren Vereinsgebäuden zu hören ist? Wenn Euch die Fahnen nicht passen, könnt Ihr wegschauen. Weghören bei Eurem Gebimmel kann man nicht.
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#3 DreddAnonym
  • 28.01.2022, 14:11h
  • Antwort auf #1 von Koalition
  • Naja, ob man sich bei Amtsgebäuden auf hoheitliche Flaggen beschränkt oder auch anderweitige Symbolik gestattet darf prinzipiell schon diskutiert bzw. verneint werden.

    Das bei der AFD/CSU allerdings andere Gründe vorherrschen ist natürlich dennoch klar!
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