Klaus Küng war von 1989 bis 2004 Bischof der Diözese Feldkirch und von 2004 bis 2018 Bischof der Diözese St. Pölten
Das Wiener Oberlandesgericht hat eine Klage des ehemaligen St. Pöltener Bischofs Klaus Küng zurückgewiesen, der nicht als homosexuell bezeichnet werden wollte. Über das zweitinstanzliche Urteil vom 26. Oktober 2021 berichtete zuerst die "Süddeutsche Zeitung" (Bezahlartikel).
Küng hatte gegen eine Passage im Buch "Missbrauchte Kirche: Eine Abrechnung mit der katholischen Sexualmoral und ihren Verfechtern" (Amazon-Affiliate-Link ) des Münchner Priester Wolfgang F. Rothe geklagt. Rothe hatte in dem Buch Küngs angebliche Homosexualität erwähnt – der emeritierte Bischof erklärte, dadurch werde sein höchstpersönlicher Lebensbereich verletzt und er bloßgestellt. Er müsse sich nicht gefallen lassen, dass vor einem Vierteljahrhundert "gegen mich erhobene Vorwürfe der Homosexualität wieder aufgewärmt und damit ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden", so der 81-Jährige in seiner Klageschrift. Er forderte nach dem österreichischen Mediengesetz eine Entschädigung.
In dem im September 2021 veröffentlichten Buch schreibt Rothe darüber, dass Küng als sein ehemaliger Vorgesetzter versucht habe, ihn sexuell zu missbrauchen. Der Ex-Bischof klagte in diesem Verfahren aber nicht gegen den Missbrauchsvorwurf, sondern lediglich gegen die Behauptung, dass er möglicherweise homosexuell sei.
Das Gericht wies die Klage Küngs ab. Schließlich erwähne Rothe die sexuelle Orientierung des Bischofs "ohnehin nur am Rande und vor allem im Zusammenhang mit einem angezeigten Sexualverbrechen". Im Rahmen der vom Autor angestrebten Debatte sei dies vom öffentlichen Interesse. Opfer mutmaßlicher sexueller Übergriffe dürften Argumente "zur Untermauerung der eigenen Tatversion (wie etwa Indizien für die gleichgeschlechtliche Neigung des Verdächtigen, die die Tat 'plausibler' machen)" anführen.
"Bischofs-Outing" von 1995
Hintergrund der Aktion ist ein im Österreich der Neunzigerjahre viel beachtetes "Bischofs-Outing" durch den queeren Aktivisten Kurt Krickler. Er nannte 1995 die Namen von vier angeblich homosexuellen Bischöfen, darunter auch Küng. Anlass war, dass die Politik auf Druck der Kirche an mehreren homosexuellenfeindlichen Gesetzen festhielt. So war etwa zu diesem Zeitpunkt nach Paragraf 220 des österreichischen Strafgesetzbuches "Werbung für Unzucht mit Personen gleichen Geschlechts" verboten.
Die geouteten Bischöfe klagten damals vor österreichischen Gerichten gegen die Nennung ihrer Namen und bekamen Recht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nahm sich des Falles nicht an. Erst 2014 folgte der Richtungswechsel: Der Oberste Gerichtshof in Wien entschied, dass das Outing einer Person nicht mehr ehrverletzend sei (queer.de berichtete). Homosexualität sei schließlich keine "verächtliche Eigenschaft".
Klaus Küng hatte sich in der Vergangenheit mit Homosexuellenfeindlichkeit hervorgetan. 2010 warnte er etwa vor "homosexuellen Netzwerken" in Priesterseminaren (queer.de berichtete). (dk)
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» Sex and Crime in St. Pölten (23.03.2004)
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Da können die noch so viel Kreide fressen und schön reden. Wie die wirklich ticken, beweisen sie immer wieder.