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Bayerisches Oberstes Landesgericht
Ehrverletzende Kommentare: Transphober Youtuber wegen Beleidigung verurteilt
Ein transphober Youtuber mit mehr als 100.000 Fans hatte die Grünen-Politikerin Tessa Ganserer und weitere Frauen beleidigt und ist deshalb in zwei Instanzen verurteilt worden. Nun bestätigte ein Gericht den Schuldspruch letztinstanzlich.

Jetzt ist es amtlich: Youtuber Klaus-Peter Weber hat mit seiner transphoben Tirade deutsches Recht gebrochen
- 9. Februar 2022, 17:43h 2 Min.
Wegen der Beleidigung von trans Frauen hat das Bayerische Oberste Landesgericht in letzter Instanz Klaus-Peter Weber aus Schwarzenbruck (Landkreis Nürnberger Land) schuldig gesprochen (Az.: 204 StRR 574/21). Der als freier Unternehmer tätige Mann betreibt unter anderem eine Website und einen Youtube-Kanal mit aktuell 112.000 Abonennt*innen, auf denen er rechtspopulistische Inhalte verbreitet.
Auf seinem Youtube-Kanal hatte der Mann im Mai 2020 ein Foto mit der grünen Politikerin Tessa Ganserer und vier Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität gezeigt. Im Begleittext verunglimpfte er die abgebildeten Personen. Das Foto war etwa mit einem abwertenden Schriftzug versehen worden: "Und ich dachte immer, die Schockbilder auf den Kippenschachteln wären schlimm. Das sind die Grünen im bayerischen Landtag… und nein: Das ist KEIN Scherz…"
Weber behauptete damals, alle fünf Frauen seien grüne Landtagsabgeordnete, obgleich in Wahrheit Ganserer die einzige war – inzwischen ist sie neben Nyke Slawik als erste trans Frau in den Bundestag gewählt worden (queer.de berichtete). Dazu bezeichnete er die Frauen als "Lachnummern" und erklärte abwertend: "Wenn ich mir die Figuren anschaue – und die bestimmen über unsere Zukunft."
Das Amtsgericht hatte den Aktivisten in erster Instanz wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 3.200 Euro verurteilt (queer.de berichtete). Die von der Staatsanwaltschaft angestrengte Berufung beim Landgericht Nürnberg-Fürth führte dann zu einer Geldstrafe in Höhe 24.000 Euro (queer.de berichtete).
Verurteilung nur in zwei von drei Fällen bestätigt
Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte die Verurteilung wegen Beleidigung – jedoch nur in zwei von drei Fällen, weil in einem Fall die beleidigte Person keinen Strafantrag gestellt hatte. Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss jetzt das Strafmaß noch einmal neu festsetzen.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei nicht schrankenlos, begründete der Nürnberger Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichtes seine Entscheidung. Die Wertungen des Angeklagten – insbesondere die Vergleiche mit auf Zigarettenschachteln abgebildeten Krebsgeschwüren – seien für die abgebildeten Personen grob ehrverletzend, daran ändere auch der Smiley auf der Bildüberschrift nichts.
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Auf Youtube verbreitet Weber weiter rechte Ideologie. Erst am Mittwochmittag streamte er etwa ein Live-Interview mit der LGBTI-feindlichen AfD-Bundestagsabgeordneten Nicole Höchst. Trotz der Gerichtsprozesse hält er auch an transphoben Äußerungen fest: Ende Januar hatte er sich etwa in einem Interview mit Höchst über den "Mann" Ganserer ausgelassen. (dpa/dk)

Zudem wird im § 192a StGB (Verhetzende Beleidigung) bisher nur die "sexuelle Orientierung" genannt, womit nach dem exakten Wortlaut die Fälle von Transpersonen die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität Beleidigt werden nicht darunter Fallen.
Es sollte darum dringend die "geschlechtliche Identität" bei § 192a StGB ergänzt werden.
www.gesetze-im-internet.de/stgb/__192a.html