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Transsexuellengesetz
Linke fordert Schreddermoratorium für TSG-Akten
Bei der Rehabilitierung der verfolgten Homosexuellen waren viele Akten bereits vernichtet. Dieser Fehler dürfe sich bei der Aufarbeitung des Umgangs mit trans Menschen nicht wiederholen, warnt die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler.

Kathrin Vogler ist seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages und seit Januar 2022 queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion (Bild: Jennifer Kölker / wikipedia)
- 11. Februar 2022, 04:54h 2 Min.
Die Ampel-Koalition verpflichtet sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Abschaffung des transfeindlichen Transsexuellengesetzes (TSG) und seine Ersetzung durch ein Selbstbestimmungsgesetz. Dennoch plant sie offenbar nicht, auch die Akten der betroffenen Personen vor der routinemäßigen Vernichtung zu sichern. Das geht aus einer Schriftlichen Anfrage der Bundestagsabgeordneten und queerpolitischen Sprecherin der Linksfraktion Kathrin Vogler (PDF) hervor.
Dieser Fehler, der schon bei der Rehabilitierung der strafrechtlich verfolgten Homosexuellen aufgetreten sei, dürfe sich nicht wiederholen, warnte Vogler. "Es ist heutzutage unstrittig, dass die Verfolgung Homosexueller ein düsteres Kapital in der Geschichte beider deutscher Staaten war. Doch Gerichtsakten zum §175 wurden zumeist vernichtet, und so ist die historische Aufarbeitung auf unzureichende Quellen angewiesen."
Vogler: Akten für Betroffene und Forschende zugänglich machen
Auch transgeschlechtlichen Menschen sei "durch die verfassungswidrigen Verordnungen des TSG erhebliches Leid zugefügt" worden, kritisierte die Abgeordnete. "Dieses Unrecht muss aufgearbeitet werden. Deshalb ist eine Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren unzureichend. Die Akten müssen vor der Vernichtung gerettet und am besten im Bundesarchiv für Betroffene und Forschende zugänglich gemacht werden."
In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage beruft sich der parlamentarische Innen-Staatssekretär Mahmut Özdemir (SPD) auf die Justizaktenaufbewahrungsverordnung (JAktAV), die eine Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren für Gerichtsakten aus TSG-Verfahren vorsieht. Nur im Einzelfall und bei Darlegung eines "berechtigten Interesses" könne die Leitung des Gerichts für einzelne Akten oder Aktenteile andere Fristen anordnen.
Staatssekretär: Gutachten seien "strikt geheim zu halten"
"Diese Aktenaufbewahrungsfristen werden als ausreichend angesehen", befand der Staatssekretär. "Eine betroffene Person kann damit eventuell erforderliche Nachweise sowohl aus eigenen Unterlagen als auch aus den Gerichtsakten erbringen. Bei einer gesellschaftlichen Aufarbeitung wird zu berücksichtigen sein, dass der Inhalt der Gutachten wegen des besonders sensiblen Inhalts strikt geheim zu halten ist."
Kathrin Vogler will sich nun an den Queerbeauftragen der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), wenden und ihn bitten, dass die Aufbewahrungsfristen verlängert werden. Außerdem müsse der Kontakt zu Betroffenenverbänden gesucht und eine "wissenschaftliche Aufarbeitung des Unrechts" angestoßen werden. (mize/pm)
Links zum Thema:
» Die Schriftliche Anfrage als PDF















Es geht niemanden an was in meinen Gutachten drin steht, genaugenommen nichtmal die Richter, Gutachter etc. die die Gutachten gelesen bzw erstellt haben. Und ich verbitte mir, dass da jemand aus wissenschaftlichem Interesse drin rumschnüffelt.
Außerdem, solange die Akte existiert, gibt es auch die Möglichkeit für missbräuchlichen Umgang damit.