22 Kommentare
- 11.02.2022, 09:02h
- Als trans Frau finde ich diesen Vorstoß der Linken extrem wichtig.
Das muß aufgearbeitet werden, das waren und sind schwere Menschenrechtsverletzungen, worauf zB der Menschenrechtskommissar der EU, das Europäische Parlament und das CEDAW-Kommittee der UNO schon vor etlichen Jahren hingewiesen hatten.
Es war und ist auch ein systematischer Verstoß gegen Grundrechte und die Verfassung, weswegen nur über den Gang zum Bundesverfassungsgericht Teile des TSG nach und nach unwirksam wurden.
Im gesamten Zeitraum, von der Entstehung des TSG in den Ausschüssen, auch dies aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, bis jetzt: schwere Menschenrechtsverletzungen, und das war bekannt.
Schwere Menschenrechtsverletzungen besonders in Form psychomedizinischer Gewalt: in den Verfahren unter dem TSG, bei den Krankenkassen, im Gesundheitswesen. Die Stigmatisierung als Geisteskrankheit ('psychische Störung'), die aus uns Irre, Freaks und Monster gemacht hat. Darin wurzelt auch der Haß der TERFs und der anderen Rechten.
Das darf nicht unter den Teppich gekehrt werden.
Auch darum nicht, damit so etwas nicht gegenüber einer anderen Menschengruppe wieder passiert.
Um das zu verhindern, muß das TSG aufgearbeitet und wissenschaftlich analysiert werden. Das hat etwas mit Gesellschaft zu tun.
Ich denke vor allem an die, die jetzt Kinder, Jugendliche oder noch nicht geboren sind. Wie soll die Gesellschaft aussehen, in der sie aufwachsen, wie ist für sie Selbstbestimmung zu gewährleisten?
Die Geschichte des TSG ist eine Geschichte von Macht und Gewalt in Sachen Geschlecht und Sexualität - Sexualität darum, weil diese offensichtlich die ganze Thematik durchzieht: von trans Frauen als 'in Wirklichkeit' schwule Männer bis zu den Demütigungen und Erniedrigungen seitens der Gutachter.
Wenn Macht und Gewalt in Sachen Geschlecht und Sexualität gesellschaftlich abgebaut werden sollen, dann muß das TSG aufgearbeitet werden.
Leuten allerdings, die meinen, Wissenschaft sei müßig-neugieriges Herumschnüffeln, kann ich nicht helfen. - |
- 11.02.2022, 10:22h
- Das Bundesverfassungsgericht hat zahlreiche Regelugen des TSG für verfassungswidrig erklärt. Du dürftest von den Regelungen also gar nicht mehr betroffen gewesen sein, oder? Vernichtet werden gerade aber Akten aus 1992 und den Vorjahren. Die Sicherung dieser alten Akten dient doch auch dazu, Entschädigungen zu ermöglichen und die Geschichte großen Unrechts auch erforschen zu können.
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- 11.02.2022, 11:16h
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Also, ich kann die Angst verstehen, nachträglich noch einmal erniedrigt dedemütigt und geradezu dehumanisiert zu werden, wenn sich jemand mit den Akten befaßt. Weil das ja bis heute der gesetzlich verankerte Umgang mit trans Personen in Deutschland ist.
Aber genau das muß ja ein Ende haben. Bei einer wissenschaftlichen Aufarbeitung kann und darf es nicht darum gehen, trans Personen noch einmal und weiterhin zu schädigen!
Wenn da überhaupt Personen in den Fokus kommen, dann die verantwortlichen Politiker, und die Sexualwissenschaftler, Psychiater und Psychologen, die ununterbrochen auf die Gesetzgebung eingewirkt haben und als Gutachter, Zwangstherapeuten und gatekeeper diese schweren Menschenrechtsverletzungen begangen haben.
Und das ist richtig und notwendig.
Vorrangig ist dabei die Frage: wie ist so etwas möglich? Warum konnte das 41 Jahre lang so praktiziert werden? Da schließen dann wissenschaftliche Fragestellungen an.
Und natürlich dürfen die Folgen für die Geschädigten nicht vergessen werden.
Meine Befürchtung ist, daß die trans Verbände die Verantwortlichen für die psychomedizinische Gewalt, und die, die sie direkt ausgeübt haben, schützen und aus der Verantwortung ziehen werden. Oder vielmehr, es versuchen werden Zum Glück liegen wissenschaftliche Deutungshoheiten nicht bei den trans Verbänden. - |
- 11.02.2022, 12:32h
- Dass 41 jahre lang so verfahren wird, liegt an der Psychologenlobby, die geldgierig ist, sowie trans verbände, die umknickten und nichts taten ausser diese Praktiken gutzuheissen, würde ja echte und gute trans Leuten von unechten, rebellischen und schlechten trans Leuten trennen. Ich zeige auf den BVT*, welcher oft offen für die Gutachtenpraxis sprach. Gab ja auch genügend, die auch das Verfahren durchlaufen haben. Dann eine strotzdumme, arogante und ignorante Mehrheitsgesellschaft an deren sämtliche Versuche der trans-Emanzipation zerbrochen ist. Gerichte, die teile des Gesetzes Verfassungswidrig erklärt haben, aber immer Keine Chance gegen die Gutachterpraxis bescheinigt haben. Am Ende waren es Gesetzgeber, die cisgender waren , die lieber nur über ihre cis Ängste redeten, als MIT trans Leuten und sehr viele Mitläufer, leider auf beiden seiten, die das alles geduldet haben.
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- 11.02.2022, 13:25h
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Ja, das weißt du, das weiß ich, und noch ein paar andere, aber uns hört niemand und will niemand hören.
Etwas ganz anderes ist, wenn das TSG wissenschaftlich aufgearbeitet wird, und darum die Forderung, die Akten nicht zu vernichten.
Die ich darum unterstütze. - |
- 11.02.2022, 13:43h
- Als trans Frau und Historikerin kann ich einem Moratorium nur zustimmen. Die einzige Möglichkeit, ein adequates Bild der systematischen Herabwürdigungen, Pathologiserungen und Verletzungen zu zeichnen, geht über den Zugriff auf die Akten. Alles andere ist stochern im Dunkeln.
Natürlich muss für wissenschaftliche Untersuchungen ein hohes Maß an Sensibilität gewahrt werden und Namen von Betroffenen haben in Aufsätzen ohne ausdrückliche Zustimmung nichts verloren, aber sich nur auf die Darstellung der Gutachter*innen, etc. verlassen zu können, führt nicht weiter.
Eine Möglichkeit im Zuge der ohnehin notwendigen Digitalisierung wäre das automatisierte schwärzen der Namen der betroffenen Personen (nicht der Gutachter*innen, Richter*innen, ...) - |
- 11.02.2022, 19:50h
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Volle Zustimmung, und ausgezeichneter Vorschlag.
Ich bin zwar nur eine kleine Katze, aber ich habe hinsichtlich der Aufarbeitung auch schon die eine oder andere Idee.
Weil ich nämlich auch so ein paar Blatt Papier von einer Universität habe, die besagen, daß ich sowas kann. - |
- 12.02.2022, 14:09h
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Also ganz ehrlich, Trans*verbänden vorzuwerfen, sie hätten die bisherige Praxis gut geheißen ist schon ziemlich daneben. Sie haben vielleicht die Möglichkeiten unter einer Regierung mit CDU Beteiligung realistisch eingeschätzt und versucht die Fortschritte zu erzielen, welcher in einer solchen Konstellation möglich ist. Aber wie dem auch sei eine wissenschaftliche Aufarbeitung ist sicher ein wichtiges Anliegen, aber doch nicht in dem man wieder fremdbestimmt die Akten aller Betroffenen in ein Archiv verfrachtet und dort der Wissenschaft zugänglich macht. Die Begutachtungen waren für viele Betroffenen wirklich traumatisierende Erfahrungen. Viele haben ihre Gutachten ganz bewusst vernichtet, auf dass diese nie mehr von jemanden gelesen werden mögen. Und nun wo wir endlich über ein Selbstbestimmungsgesetz reden sollen hier noch einmal tausende von Menschen fremdbestimmt werden? Wenn, dann geht dieses nur auf freiwilliger Basis, durch eine Stelle/Stiftung welches für die Gebenden ein Begleitangebot bereit hält um Retraumatisierungen zu vermeiden. Ganz abgesehen, dass diese Daten unter einem besonderen gesetzlichen Schutz stehen und so letztendlich der einzig brauchbare Paragraph des TSG, jener welcher das Offenbarungsverbot regelt, nachträglich eingeschränkt wird.
Um den Nachweis zu führen, dass ein Verfahren nach dem TSG statt gefunden hat, zumindest sofern dieses erfolgreich war, reicht ein Blick ins Personenstandsregister. - |
- 12.02.2022, 16:25h
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Also ganz ehrlich: genau so argumentieren natürlich diejenigen die eine wissenschaftliche Aufarbeitung des TSG verhindern wollen.
Könnten das vielleicht genau diejenigen sein, welche die psychomedizinische Gewalt gegen trans Personen gern fortsetzen und ausweiten wollen? Die das TSG war und ist und gesetzlich verankert hat? Im Gesundheitswesen womöglich, was sich seit Jahren bereits abzeichnet?
Da kann es dann sinnvoll oder vielleicht sogar notwendig erscheinen, vierzig Jahre systematische psychomedizinische Gewalt zu verschleiern und zu verdunkeln.
Zum 'Schutz der Betroffenen' - jaja.
Täterschutz. Angst vor der Wahrheit und der möglichen Konsequenzen der Wahrheit. Aufrechterhaltung der Machtverhältnisse. Fortsetzung des TSG mit anderen Mitteln.
Natürlich wird das gewollt und ist vorbereitet worden, seitdem klar war, daß das ICD-11 kommt. Das kann man wissen.
Aber die Auseinandersetzung darüber beginnt gerade erst, und zum ersten Mal, seitdem das TSG in die Ausschüsse ging, gibt es überhaupt eine Auseinandersetzung. - |
Es geht niemanden an was in meinen Gutachten drin steht, genaugenommen nichtmal die Richter, Gutachter etc. die die Gutachten gelesen bzw erstellt haben. Und ich verbitte mir, dass da jemand aus wissenschaftlichem Interesse drin rumschnüffelt.
Außerdem, solange die Akte existiert, gibt es auch die Möglichkeit für missbräuchlichen Umgang damit.