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Transsexuellengesetz

Linke fordert Schredder­moratorium für TSG-Akten

Bei der Rehabilitierung der verfolgten Homosexuellen waren viele Akten bereits vernichtet. Dieser Fehler dürfe sich bei der Aufarbeitung des Umgangs mit trans Menschen nicht wiederholen, warnt die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler.


Kathrin Vogler ist seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages und seit Januar 2022 queerpolitische Sprecherin der Linksfraktion (Bild: Jennifer Kölker / wikipedia)
  • 11. Februar 2022, 04:54h 22 2 Min.

Die Ampel-Koalition verpflichtet sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Abschaffung des transfeindlichen Transsexuellengesetzes (TSG) und seine Ersetzung durch ein Selbstbestimmungsgesetz. Dennoch plant sie offenbar nicht, auch die Akten der betroffenen Personen vor der routinemäßigen Vernichtung zu sichern. Das geht aus einer Schriftlichen Anfrage der Bundestagsabgeordneten und queerpolitischen Sprecherin der Linksfraktion Kathrin Vogler (PDF) hervor.

Dieser Fehler, der schon bei der Rehabilitierung der strafrechtlich verfolgten Homosexuellen aufgetreten sei, dürfe sich nicht wiederholen, warnte Vogler. "Es ist heutzutage unstrittig, dass die Verfolgung Homosexueller ein düsteres Kapital in der Geschichte beider deutscher Staaten war. Doch Gerichtsakten zum §175 wurden zumeist vernichtet, und so ist die historische Aufarbeitung auf unzureichende Quellen angewiesen."

Vogler: Akten für Betroffene und Forschende zugänglich machen

Auch transgeschlechtlichen Menschen sei "durch die verfassungswidrigen Verordnungen des TSG erhebliches Leid zugefügt" worden, kritisierte die Abgeordnete. "Dieses Unrecht muss aufgearbeitet werden. Deshalb ist eine Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren unzureichend. Die Akten müssen vor der Vernichtung gerettet und am besten im Bundesarchiv für Betroffene und Forschende zugänglich gemacht werden."

In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage beruft sich der parlamentarische Innen-Staatssekretär Mahmut Özdemir (SPD) auf die Justizaktenaufbewahrungsverordnung (JAktAV), die eine Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren für Gerichtsakten aus TSG-Verfahren vorsieht. Nur im Einzelfall und bei Darlegung eines "berechtigten Interesses" könne die Leitung des Gerichts für einzelne Akten oder Aktenteile andere Fristen anordnen.

Staatssekretär: Gutachten seien "strikt geheim zu halten"

"Diese Aktenaufbewahrungsfristen werden als ausreichend angesehen", befand der Staatssekretär. "Eine betroffene Person kann damit eventuell erforderliche Nachweise sowohl aus eigenen Unterlagen als auch aus den Gerichtsakten erbringen. Bei einer gesellschaftlichen Aufarbeitung wird zu berücksichtigen sein, dass der Inhalt der Gutachten wegen des besonders sensiblen Inhalts strikt geheim zu halten ist."

Kathrin Vogler will sich nun an den Queerbeauftragen der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), wenden und ihn bitten, dass die Aufbewahrungsfristen verlängert werden. Außerdem müsse der Kontakt zu Betroffenenverbänden gesucht und eine "wissenschaftliche Aufarbeitung des Unrechts" angestoßen werden. (mize/pm)

-w-

#1 HeyyAnonym
  • 11.02.2022, 07:26h
  • Bin selbst trans und durch das TSG Verfahren durch und ganz ehrlich: Ich würde meine Akte möglichst schnell vernichtet wissen, lieber heute als morgen! Würde sie am liebsten selbst schreddern.

    Es geht niemanden an was in meinen Gutachten drin steht, genaugenommen nichtmal die Richter, Gutachter etc. die die Gutachten gelesen bzw erstellt haben. Und ich verbitte mir, dass da jemand aus wissenschaftlichem Interesse drin rumschnüffelt.

    Außerdem, solange die Akte existiert, gibt es auch die Möglichkeit für missbräuchlichen Umgang damit.
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#2 kleine KatzeAnonym
  • 11.02.2022, 09:02h
  • Als trans Frau finde ich diesen Vorstoß der Linken extrem wichtig.

    Das muß aufgearbeitet werden, das waren und sind schwere Menschenrechtsverletzungen, worauf zB der Menschenrechtskommissar der EU, das Europäische Parlament und das CEDAW-Kommittee der UNO schon vor etlichen Jahren hingewiesen hatten.

    Es war und ist auch ein systematischer Verstoß gegen Grundrechte und die Verfassung, weswegen nur über den Gang zum Bundesverfassungsgericht Teile des TSG nach und nach unwirksam wurden.

    Im gesamten Zeitraum, von der Entstehung des TSG in den Ausschüssen, auch dies aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, bis jetzt: schwere Menschenrechtsverletzungen, und das war bekannt.

    Schwere Menschenrechtsverletzungen besonders in Form psychomedizinischer Gewalt: in den Verfahren unter dem TSG, bei den Krankenkassen, im Gesundheitswesen. Die Stigmatisierung als Geisteskrankheit ('psychische Störung'), die aus uns Irre, Freaks und Monster gemacht hat. Darin wurzelt auch der Haß der TERFs und der anderen Rechten.

    Das darf nicht unter den Teppich gekehrt werden.

    Auch darum nicht, damit so etwas nicht gegenüber einer anderen Menschengruppe wieder passiert.

    Um das zu verhindern, muß das TSG aufgearbeitet und wissenschaftlich analysiert werden. Das hat etwas mit Gesellschaft zu tun.

    Ich denke vor allem an die, die jetzt Kinder, Jugendliche oder noch nicht geboren sind. Wie soll die Gesellschaft aussehen, in der sie aufwachsen, wie ist für sie Selbstbestimmung zu gewährleisten?

    Die Geschichte des TSG ist eine Geschichte von Macht und Gewalt in Sachen Geschlecht und Sexualität - Sexualität darum, weil diese offensichtlich die ganze Thematik durchzieht: von trans Frauen als 'in Wirklichkeit' schwule Männer bis zu den Demütigungen und Erniedrigungen seitens der Gutachter.

    Wenn Macht und Gewalt in Sachen Geschlecht und Sexualität gesellschaftlich abgebaut werden sollen, dann muß das TSG aufgearbeitet werden.

    Leuten allerdings, die meinen, Wissenschaft sei müßig-neugieriges Herumschnüffeln, kann ich nicht helfen.
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#3 AnonymAnonym
  • 11.02.2022, 10:22h
  • Antwort auf #1 von Heyy
  • Das Bundesverfassungsgericht hat zahlreiche Regelugen des TSG für verfassungswidrig erklärt. Du dürftest von den Regelungen also gar nicht mehr betroffen gewesen sein, oder? Vernichtet werden gerade aber Akten aus 1992 und den Vorjahren. Die Sicherung dieser alten Akten dient doch auch dazu, Entschädigungen zu ermöglichen und die Geschichte großen Unrechts auch erforschen zu können.
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