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Katholische Kirche
Bistum Trier setzt arbeitsrechtliche Sanktionen gegen Schwule und Lesben aus
Ein weiteres deutsches Bistum will Menschen nicht mehr wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminieren oder feuern.
- 18. Februar 2022, 08:25h 3 Min.
Kirchliche Mitarbeiter im Bistum Trier müssen beim Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr befürchten. Die entsprechenden Regelungen der kirchlichen Grundordnung seien ausgesetzt worden, bis eine neue Grundordnung in Kraft trete, teilte das Bistum am Freitag in Trier mit. Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg habe die Mitarbeitenden des Bistums in einem Brief über die Änderung informiert.
Er halte arbeitsrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung nicht für angemessen, schrieb er. Seine Vorgänger und er hätten dies in der Vergangenheit bereits durch "Einzelfallbetrachtungen" so gehandhabt – es habe keine Entlassungen aus diesen Gründen aus dem Bistumsdienst gegeben. Mit der getroffenen Selbstverpflichtung des Bistums seien Kündigungen wegen "Verstößen gegen Loyalitätsobliegenheiten" ausgeschlossen.
Der Schritt solle auch dazu beitragen, "dass die Mitarbeitenden Kirche als einen Angst-freien Raum erlebten, und die Gewissheit hätten, dass ihre Lehrerlaubnis und ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhingen", teilte von Plettenberg mit. Er rief andere kirchlichen Rechts- und Anstellungsträger im Bistum Trier auf, ähnliche Selbstverpflichtungen einzugehen.
In der Vergangenheit hatten katholische Bistümer beispielsweise homosexuelle Lehrer*innen oder Kindergärtner*innen gefeuert – es wurde sogar ein Fall von der Entlassung einer Putzfrau bekannt, die nicht mehr arbeiten durfte, weil sie sich mit ihrer Freundin verpartnert hatte. Die Kirche darf wegen einer Ausnahmeregelung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Homosexuelle nach Gutdünken diskriminieren.
Am Montag hatten sich elf Generalvikare der katholischen Kirche unter Federführung Triers in einem Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, gewandt (queer.de berichtete). Darin sprachen sie sich für eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts aus. Künftig solle in der Grundordnung auf alle Bezüge auf die persönliche Lebensführung verzichtet werden, forderten sie.
Anlass waren die Initiative #OutInChurch, bei der sich queere kirchliche Mitarbeitende geoutet hatten, sowie Beratungsergebnisse der jüngsten Vollversammlung des Synodalen Wegs (queer.de berichtete). Generalvikare sind die Stellvertreter eines Bischofs in allen Verwaltungsaufgaben. Zum Bistum Trier gehören rund 1,3 Millionen Katholik*innen in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Bereits zuvor hatte das Ruhrbistum Essen einen Brief von Bischof Franz-Josef Overbeck und Generalvikar Klaus Pfeffer an die rund 3.800 Religionslehrer*innen und Verwaltungs- und Erwachsenenbildungsmitarbeitenden im Bistum bekanntgemacht, in dem ihnen zugesichert wird, dass niemand mehr arbeitsrechtliche Probleme oder eine Kündigung unter anderem wegen seiner sexuellen Orientierung befürchten muss. Eine ähnliche Selbstverpflichtung machte auch das Bistum Osnabrück zusammen mit dem regionalen Caritasverband publik, wie zuvor bereits die Bistümer in Würzburg und Hildesheim (queer.de berichtete). Vor wenigen Tagen folgte auch Aachen diesem Beispiel (queer.de berichtete). (dpa/cw)

















In Zeiten, wo wegen immer neuer Kindesmissbrauch-Skandale immer mehr Schäfchen angewidert die Kirche verlassen, müssen die halt Kreide fressen.
Würden die es ernst meinen, würden die vollkommen gleichstellen und gleichgeschlechtliche Paare genauso verheiraten wie Heteros (und Geschiedene natürlich auch). Und sie würden endlich alle Kinderschänder und alle, die das vertuscht haben ohne Rücksicht auf deren Positionen fristlos entlassen und exkommunizieren.
Solange das nicht passiert, meinen die es nicht ernst, sondern so lange ist das nur Marketing, um die Einnahmen zu sichern und von ihren Verbrechen abzulenken.