Im privaten Nachrichtensender Bild TV wird die Ablehnung der Moerser Pflegerin als "Deutschlands dümmster Diskriminierungsfall" bezeichnet (Bild: Screenshot Bild TV)
Eine private Senioreneinrichtung im niederrheinischen Moers hat offenbar einer trans Frau einen Job als Pflegeassistentin ausschließlich wegen ihrer Transidentität verweigert. Das berichten mehrere Medien. Konkret geht es um die Bewerbung der 27-jährigen Duisburgerin Sophie Pflüger, die Anfang November 2021 zur Probe bei der Einrichtung der Düsseldorfer Bertreiberfirma Alloheim Senioren-Residenzen SE arbeitete.
Der Heimleiter habe laut "Bild" eine Botschaft auf Pflügers Anrufbeantworter hinterlassen, in der ihr abgesagt wurde – auf recht rüde Weise: "Herr, äh Frau Pflüger … Sie waren bei uns Probearbeiten, und wir waren sehr zufrieden mit Ihnen. Unser Problem ist jetzt einfach nur, dass viele Bewohner sich von Ihnen nicht pflegen lassen möchten, wegen Ihrer Neigung." Pflüger war sich sicher, dass mit "Neigung" einzig ihre Transidentität gemeint war. Bereits zuvor sei sie vom Heimleiter als "Herr Pflüger" angesprochen worden, sagte sie gegenüber der "Rheinischen Post" (Bezahlartikel).
Ein Sprecher des Seniorenheims teilte später gegenüber mehreren Medien mit: "Aufgrund geäußerter Beschwerden über diesen probeweisen Nachtdienst haben wir die Bewerberin letztlich nicht eingestellt." Zu näheren Gründen wurden jedoch keine Angaben gemacht.
Klage wegen Gleichbehandlungsgesetz
Pflüger erklärte, dass sie nach nach der Ablehnung geweint habe und diese transfeindliche Haltung angesichts des Pflegemangels nicht verstehen konnte. Zunächst habe sie nichts unternehmen wollen, später aber doch eine Anwaltskanzlei in Oberhausen kontaktiert. Eine Anwältin machte ihr Hoffnung, dass sie Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz habe. Dort ist zwar Transidentität nicht direkt erwähnt, werde aber indirekt geschützt, wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mitteilte: "Der Schutzgrund 'Geschlecht' umfasst nicht nur Frauen und Männer, sondern auch trans* und intergeschlechtliche Personen. Nach der Gesetzesbegründung ist dieser Personenkreis durch das Merkmal 'sexuelle Identität' geschützt."
Laut "Rheinischer Post" habe Pflüger zunächst versucht, sich außergerichtlich mit dem Heim zu einigen. "Die Einrichtung war aber nicht bereit, mir eine angemessene Summe zu zahlen", erklärte sie. Daraufhin habe sie Klage beim Arbeitsgericht Düsseldorf eingelegt. Der erste Verhandlungstag ist für Freitag angesetzt. (cw)
Selbstverständlich wird nun vorgeschoben werden, dass die diensthabende Pflegedienstleitung Beschwerden der Bewohnenden gegen die probearbeitende Hilfskraft notiert habe.
Sich im Vorfeld aussergerichtlich mit dem Pflegeheim einigen zu wollen, macht das Bild des Ganzen nicht besser, auch wenn in einem Gerichtsverfahren dargelegt werden kann, jeden aussergerichtlichen Versuch einer Einigung unternommen zu haben.
Was - selbst über einen erfolgreichen juristischen Weg - nicht erreicht werden kann, ist Akzeptanz. Etwas gegebenes als gegeben hinzunehmen, und nicht wegen seiner Besonderheiten auszugrenzen, ist ein langwieriger Erkenntnis-Prozess. Ein Richter wird hier kein Grundsatzurteil sprechen, sondern eher die Gesellschaft - respektive diejenigen dieser Gesellschaft, die sich zu einem Urteil berufen fühlen.