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Düsseldorf
Vergleichsgespräche nach Diskriminierung von trans Pflegeassistentin
Ein privates Seniorenheim stellte eine trans Frau wegen ihrer Geschlechtsidentität nicht ein. Jetzt wird um die Entschädigungszahlung gefeilscht.
- 25. Februar 2022, 15:28h 2 Min.
Eine trans Frau kämpft am Düsseldorfer Arbeitsgericht um eine Entschädigung. Sie sieht sich durch die Leitung eines Seniorenheims diskriminiert. Am Freitag wurde der Fall vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Die 27-Jährige hatte im November in dem Heim in Moers (Kreis Wesel) zur Probe als Pflegeassistentin gearbeitet. Danach hatte sich der Heimleiter mit ihrer Arbeit sehr zufrieden gezeigt, ihr aber trotzdem eine Absage erteilt – offensichtlich wegen ihrer Geschlechtsidentität (queer.de berichtete).
Arbeitsrichterin Christiane Schönbohm ermunterte beide Seiten, ihre Vergleichsgespräche fortzusetzen. "So sehr waren sie ja gar nicht mehr voneinander entfernt", sagte sie. Die Seniorenheimbetreiberin hatte der Mandantin 4.000 Euro Entschädigung geboten, was 2,5 Monatsgehältern entspricht.
Anwältin der Klägerin fordert 6.000 Euro
Die Anwältin der Klägerin, Johanna Kröber, fordert 6.000 Euro als Entschädigung für den Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Ihre Mandantin, die am Freitag nicht zur Verhandlung gekommen war, sei klar diskriminiert worden. "Ich glaube, dass wir gute Karten haben", sagte Kröber nach der Güte-Verhandlung. Zwei Wochen haben beide Seiten jetzt Zeit, sich zu einigen.
Der Hintergrund des Falles: Der Heimleiter hatte der Frau auf der Mailbox eine Mitteilung hinterlassen, in der er sie mal als Herr, mal als Frau angesprochen und ihre Abelhnung mit "ihrer Neigung" begründet hatte. Mehrere Heimbewohnende hätten Vorbehalte geäußert und sich nicht von ihr pflegen lassen wollen. Deshalb müsse er ihr leider absagen.
"Dass das unglücklich formuliert war, darüber sind wir uns alle einig", sagt der Anwalt der beklagten Betreiberin von Seniorenheimen, Klaus Thönißen, am Freitag. "Dafür hat sich meine Mandantin auch ausdrücklich entschuldigt." Insoweit sei die Sache auch unstreitig.
Das Heim sei aber in einer unglücklichen Situation, weil es gesetzlich verpflichtet sei, die Belange der Bewohner*innen zu berücksichtigen. Und um deren Vorurteile gehe es nun. Im Tagdienst könne man auf solche Befindlichkeiten der Kunden noch eingehen und eine andere Pflegekraft schicken, aber im Nachtdienst, wofür die Stelle ausgeschrieben sei, sei dies nicht möglich. (dpa/cw)

















Wer die Zustände im Hilfesystem kennt, wird bei dieser Geschichte sofort stutzig.
'Alte Menschen haben (alle) Vorurteile/sind rassistisch/ homo-/trans feindlich (weil sie alt sind)' ist ebenfalls eine Frechheit, und obendrein unwahr. Bei mir im Haus und in den Nachbarhäusern zB wohnen etliche Leute im Seniorenheim-Alter - und, seltsam, seltsam, für alle bin ich selbstverständlch eine Frau (mein cis passing ist nicht perfekt und ich bin offen trans), und diese Leute mögen mich gern.
Der schreiende Gegensatz dazu ist übrigens Szene-Berlin, wo die Transmisogynie schier unbeschreiblich ist!
Generell gilt: der Fisch stinkt vom Kopfe her. Leitungen sind verantwortlich, Punkt, auch und besonders dafür, wenn in ihren Organisationen diskriminiert wird.
Da hat der Gesetzgeber noch zu tun. Aber nach der heutigen Aussage des Bundesjustizministers ( Artikel hier auf queer de) halte ich es sogar für möglich, daß der Gesetzgeber das auch anpackt.