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Urteil in Oberösterreich
Beim Online-Date bedroht und ausgeraubt: Sechs Jahre Haft
Ein 27-Jähriger soll mit seinen beiden Brüdern einen schwulen Mann brutal überfallen haben. Jetzt gibt es ein Urteil.
- 17. März 2022, 12:48h 2 Min.
Das Landesgericht Linz hat am Mittwoch einen 27-jährigen Rumänen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt, weil er einen 31-jährigen Mann über eine schwule Datingplattform kontaktiert hatte und ihn bei einem Treffen mit zwei Komplizen bedrohte und ausraubte. Wie die "Oberösterreichischen Nachrichten" berichten, soll der Angeklagte seinem Opfer während der Tat sogar ein Messer an den Hals gehalten haben.
Demnach habe der Angeklagte den 31-Jährigen auf "Planetromeo" angeschrieben und sexuelle Handlungen gegen eine Bezahlung angeboten. Am Abend des 3. Oktober 2021 sei er dann aber mit zwei weiteren Männern vor der Tür des späteren Opfers aufgetaucht – offenbar handelte es sich dabei um die beiden Brüder des Angeklagten, die weiterhin flüchtig sind.
"Ich habe kurz gedacht, dass ich sterben werde"
Die drei Männer hätten dann ihr Opfer überredet, sie in sein Haus zu lassen. Dort soll der Angeklagte den Mann mit einem 20 Zentimeter langen Klappmesser bedroht haben. Die Männer hätten ein iPhone 12, 300 Euro Bargeld und eine Bankkarte entwendet – mit dem Messer soll der Täter die Herausgabe der Pin-Nummer erzwungen haben. Das Opfer erklärte später zu dem Moment: "Ich hatte Angst, ich habe kurz gedacht, dass ich sterben werde."
Bevor das Trio in einem schwarzen BMW geflohen sei, habe es dem 31-Jährigen Gewalt angedroht, sollte er zur Polizei gehen. Vor Gericht sagte der Mann aus, er habe deshalb aus Angst erst am nächsten Tag die Behörden eingeschaltet.
Die Verteidigerin hatte dagegen erklärt, der 31-Jährige habe den Männern das Mobiltelefon und das Geld freiwillig überlassen, damit diese ihren Drogenkonsum finanzieren könnten. Ein Messer sei nicht zum Einsatz gekommen.
Mehrere weitere Opfer?
Bei der Tätergruppe soll es auch ein weiteres Opfer geben. Die mutmaßlichen Täter sollen mit einem 54-Jährigen abwechselnd Sex gehabt haben, während andere von ihnen Wertsachen – Bargeld, ein Handy, drei Armbanduhren, Ringe und eine Sonnenbrille – gestohlen haben sollen. Dabei sei ein Schaden von mehr als 1.000 Euro entstanden. Staatsanwalt Reinhard Steiner vermutete, dass es noch mehr Opfer gebe, die sich aber aus Scham nicht bei den Behörden gemeldet hätten.
Das Urteil des Schöffengerichts ist noch nicht rechtskräftig. (cw)
















