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Personenstandsänderung ab 14 Jahren

Queer­beauftragter: Trans­sexuellengesetz soll bis Jahresende ersetzt werden

Sven Lehmann stellt fest, dass "viel Leidensdruck" hinter der Entscheidung für einen anderen Geschlechtseintrag stehe. Transsexualität sei "keine Modeerscheinung".


Sven Lehmann ist seit Januar Queerbeauftragter der Deutschen Bundesregierung (Bild: Deutscher Bundestag / Thomas Köhler)

Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), setzt auf eine zügige Abschaffung des als diskriminierend kritisierten Transsexuellengesetzes. Die Bundesministerien für Justiz und für Familie würden bis zum Sommer Eckpunkte für ein Selbbestimmungsgesetz vorlegen, sagte Lehmann der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Mittwoch – und wiederholte damit eine Ankündigung vom Februar (queer.de berichtete). Er ergänzte jetzt, er hoffe, dass die bisherige Regelung bis zum Jahresende abgeschafft und ersetzt werde.

Die derzeitige Rechtslage verursache viel Leid, sagte der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der Kölner Abgeordnete verwies darauf, dass Menschen, die ihren Geschlechtseintrag bei den Behörden ändern wollen, sich zwei psychiatrischen Gutachten unterziehen müssen. "Da werden erniedrigende Fragen gestellt", beklagte Lehmann.

Lehmann: Transsexualität ist kein Trend

Transsexualität sei kein Trend, betonte der 42-jährige Politiker in Hinblick auf manche Medienberichte. "Es gibt vielleicht keine krassere Entscheidung, als seinen Geschlechtseintrag zu wechseln". Das sei sicherlich "keine Modeerscheinung, das macht wirklich niemand aus Spaß. Da steht viel Leidensdruck dahinter", sagte Lehmann.

Er plädiert dafür, dass Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren eine Personenstandsänderung beantragen können. "Jugendliche, die seit Jahren wissen, dass das ihnen zugewiesene Geschlecht nicht ihrer Identität entspricht, müssen eine Handhabe bekommen, dass sie nicht gegen ihren Willen von der Schule oder im Sportverein mit dem falschen Namen angesprochen werden."

In der Regel sollten die Jugendlichen gemeinsam mit ihren Eltern den Antrag stellen, sagte Lehmann weiter. Wenn die Eltern ihre Kinder nicht unterstützten, sei das ein Fall für die Familiengerichte.

Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1980. Es sieht unter anderem vor, dass Betroffene für eine Änderung des Geschlechts- oder Vornamenseintrags zwei psychologische Gutachten einreichen müssen. Am Ende entscheidet dann das zuständige Amtsgericht. Das Gesetz ist seit Langem umstritten; große Teile der Regelungen wurden vom Bundesverfassungsgericht bereits verworfen. Viele deutsche Nachbarländer haben bereits ein Selbstbestimmungsgesetz eingeführt.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung heißt es: "Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote." (AFP/cw)

#1 LarissaAnonym
#2 MaikeProfil
#3 PhoebeEulenbaerAnonym
  • 23.03.2022, 14:06h
  • Antwort auf #2 von Maike
  • Ach Maike, jede*r kann doch Sven anschreiben und ihm Fragen stellen. Dafür ist er doch Mandatsträger, auch wenn er vielleicht keine große Lust hat nur als queerer Grußonkel her zu halten und es besser wäre die Ministerien für Familie und Justiz direkt anzuschreiben.
    Egal wie es gemacht wird, es ist immer noch besser als einen Kommentar im Netz zu schreiben und den Frust raus zu lassen. Davon alleine ändert sich gar nichts.

    Wenn möglichst viele Menschen mitmachen, dann wirkt es schneller und besser.
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#4 WunschdenkenAnonym
  • 23.03.2022, 15:42h
  • Antwort auf #3 von PhoebeEulenbaer
  • "jede*r kann doch Sven anschreiben und ihm Fragen stellen".

    Gut und schön. Nur heißt das noch lange nicht, dass er oder sein Büro antworten würden. Ein guter Freund von mir hat ihm schon mehrfach geschrieben und niemals auch nur irgendeine Reaktion erhalten.

    P.S. An das neue Gesetz glaube ich erst, wenn es wirklich umgesetzt ist. Wir sind schon auf zu viele leere Versprechungen hereingefallen.
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#5 AllespsychooderwasAnonym
  • 23.03.2022, 16:21h
  • Antwort auf #4 von Wunschdenken
  • Richtig. Erst feiern, wenn es wirklich da ist.
    Und wenn wir wissen, wie es dann wirklich aussieht. Was jetzt hübsch winkt, muss sich am Ende nicht als das entpuppen, was wir haben wollen.
    Hinzu kommt, dass nicht mal im Ansatz vom medizinischen Verfahren die Rede ist. Sieht für mich sehr nach "Wir schaffen endlich das TSG ab, weil das angemahnt wurde, der Rest bleibt wie gehabt" aus.
    Für mich käme es ohnehin zu spät, aber für die zukünftigen Generationen wünsche ich mir schon, dass auch dafür die Zwangsbegutachtung und vor allem die Zwangstherapie abgeschafft wird.
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#6 MMH_Anonym
  • 23.03.2022, 21:07h
  • Antwort auf #5 von Allespsychooderwas
  • Hallo,

    was wäre aus ihrer / deiner SIcht eine brauchbare Lösung betreffend die Gesundheitsversorgung?

    Ich frage aus wirklichem Interesse, da es rgendwann (hoffentlich bald) auch im Gesetzgebungsprozess um Fragen und Antworten für eine brauchbare Lösung gehen wird.

    Und dabei werden die Fragen auf die Realitäten des Gesundheitssystems treffen; zumindest für die Fälle, in den eine Kostenübernahme durch die KKen erfolgen soll.
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#7 AllespsychopderwasAnonym
  • 24.03.2022, 00:11h
  • Antwort auf #6 von MMH_
  • Im Gegensatz zu etlichen Zweifler glaube ich nicht, dass man irgendeine Form von psychologischer Begutachtung braucht, denn die Zahl derer, die eine medizinische Transition aus anderen (psychischen) Gründen anstreben, ist aus meiner persönlichen Erfahrung in Transgruppen verschwindend gering sein.
    Doch um die Kassen zu beruhigen, könnte man sicher ähnliche Verfahren haben, wie es sie auch für kosmetische Korrekturen hat, die von den Kassen übernommen werden. (Gibt ja Eingriffe, die aus psychologischen Gründen übernommen werden.)

    Was unbedingt wegmüsste, ist die "Therapie". Man muss sich ja ernsthaft 12 Stunden mit einem Therapeuten hinsetzen und darüber reden, wieso man eine Transition will. ehe man überhaupt nur eine Hormontherapie beginnen darf.
    Wer eine psychologische Begleitung wünscht, sollte natürlich eine in Anspruch nehmen können, aber es darf eben nicht Voraussetzung sein. Man nimmt doch keine Hormone, weil einem das gerade so in den Sinn kommt. Und wenn man dem "transerfahrenen" Therapeuten (was bei cis-Personen völliger Humbug ist) nicht trans genug ist, verweigert der seine "Zustimmung". (Als ginge den das irgendwas an.)

    Dafür sollten die Ärzte spezialisierter sein und mehr Zeit investieren. Denn in den Gruppe höre ich erschreckend oft, dass einige Ärzte nicht gut aufklären und beraten. Medizinische Risiken in Bezug auf Hormontherapie und vor allen dann, wenn es an die OPs geht, sollten schon gut erklärt werden. Das kann auch keiner dieser Therapeuten ersetzen. Die Zeit, die mit denen verschwendet wird, sollte also lieber in die medizinische Beratung fließen. Die ist schon wichtig, ist aber auch so individuell wie die trans* Personen selbst.

    Der psychologische Ansatz mitsamt der albernen Therapie ist ein Überbleibsel aus dem TSG (fällt aber seit einer Weile nicht mehr darunter, weshalb der medizinische Weg jetzt eben auch nicht erwähnt wird), nichts weiter. Einen Nutzen hat das nur für Personen, die sich nicht sicher sind. Oder die tatsächlich psychische Probleme haben. Die meisten trans* Personen, denen ich so begegne, haben aber keiner und sind sich sehr sicher in dem, wer sie sind und was sie wollen. Wieso sollen die Leuten Therapieplätze wegnehmen, die wirklich psychologische Hilfe brauchen?
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#8 KaiJAnonym
  • 24.03.2022, 08:52h
  • "Alle medizinischen Fragen werden übrigens nicht von dem neuen Selbsbestimmungsgesetz geregelt, dafür gibt es medizinische Leitlinien."

    Das Zitat stammt von Lehmann, zu lesen in der heutigen Presseschau. Das geht so gar nicht. Der Gesetzgeber und mit ihm darin eben die mehrheitlichen Parteien der Bundesregierung haben da klare gesetzliche Vorgaben zu machen. Die jetzigen Leitlinien sind eindeutig verfassungswidrig und es ist sehr anzunehmen, dass ohne gesetzliche Vorgaben sie auch weiter verfassungswidrig bleiben werden. Lassen wir der Bundesregierung das auf keinen Fall so durchgehen!
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#9 SolanaceaeAnonym
  • 24.03.2022, 08:53h
  • Antwort auf #7 von Allespsychopderwas
  • Sehr gut geschrieben. Dem schließe ich mich vollkommen an. Vor allem die deutlich bessere Aufklärung durch die Ärzt*innen.

    Ich wurde so gut wie gar nicht aufgeklärt. Das war aber nicht schlimm, weil ich wusste wie schlecht die Aufklärung wahrscheinlich sein wird, und habe mich vorher schon echt gut informiert. Aber sowas muss vom Fachpersonal erfolgen.
    Und ja, die Therapeuten sind in den meisten Fällen zur Transition vollkommen überflüssig. Es sei denn, die betroffenen Menschen haben andere Psyschiche Probleme, aber das hat mit der Transition und der Transidentität nichts zu tun.
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#10 FähnchenAnonym
  • 24.03.2022, 09:13h
  • Antwort auf #7 von Allespsychopderwas
  • Sven Lehmann sagt im heute hier auf queer de verlinkten FAZ-Inzerview klipp und klar, daß das 'Selbstbestimmungsgesetz' medizinisch-körperliche Aspekte nicht regeln wird:

    Dafür, sagt er, gibt es medizinische Leitlinien.

    Das bedeutet, daß wir im Medizin-und Gesundheitssektor Sexualwissenschaftlern, Psychiatern und Psychologen ausgeliefert werden.

    Denn wir sind ja die (gesteskranken) 'transsexuellen Patienten', denen mit psychomedizinischer Gewalt 'geholfen' werden muß. Vorausichtlich noch intensiver als jetzt, mit Sonder-Gutachten und Zwangstherapien.

    Das hatte sich von vornherein abgezeichnet.

    Interessant ist trotzdem, daß der Gesetzgeber der Psychomedizin das Feld überläßt, die Psychomedizin also außerhalb und über das Gesetz stellt. Bei der Anhörung zum niedergestimmten Selbstbestimmungsgesetz haben hochqualifizierte Fachjuristinnen - Prof. Lembke, Prof. Mangold, Dr. Adamietz - herausgestellt, daß der Gesetzgeber festlegt, was die Medizin darf, nicht darf, muß und nicht muß. Und nicht die Medizin selbst in Eigenregie.

    Was sich jetzt zeigt: die Regierung überläßt das ganze Feld, vom Schreiben der Leitlinien bis zu ihrer Umsetzung, der Psychomedizin. Die Regierung gibt die Verantwortung ab und schenkt den Psychomedizinern die Verfügungsgewalt über uns. Das ist keine Selbstbestimmung. Das ist das Gegenteil, wir werden lebenslang unter Psycho-Vorzeichen in den Patientenstatus gezwungen und damit als 'kranke' Sondergruppe in der Gesellschaft stigmatisiert.
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