Wien (queer.de) – Der Antrag einer Wiener Transsexuellen auf Eintragung des neuen Namens und Geschlechts im Familienbuch muss neu geprüft werden. Das oberste Gericht Österreichs, der Verfassungsgerichtshof, hat die bisherige Weigerung der Behörden, die entsprechenden Änderungen vorzunehmen, in ihrem Urteil kritisiert. Das rechtliche Problem: Die Klägerin ist nach ihrer Geschlechtsanpassung weiterhin mit einer Frau verheiratet. Gleichgeschlechtliche Ehen sind jedoch in Österreich verboten. Außerdem erlaubt ein Erlass des Innenministeriums die Eintragung von Geschlechtsänderungen nur bei Unverheirateten. Das Verfassungsgericht hält diesen Erlass aus formalen Gründen für ungültig. Nach dem bisherigen Recht, so die Richter ganz pragmatisch, sei eine amtliche Eintragung immer dann zu ändern, wenn sie falsch ist. (cs)