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Antrag im Bundestag
Linksfraktion fordert Entschuldigung bei trans Menschen
Für die Verletzung der Menschenrechte von trans Personen solle sich der Deutsche Bundestag entschuldigen, fordert die Linke in einem Antrag – und erinnert u.a. an Zwangssterilisationen und erzwungene Scheidungen.

Kann man nicht oft genug sagen: Trans Rechte sind Menschenrechte (Bild: oriel-frankie-ashcroft-3247631 / pexels)
- 12. April 2022, 02:53h 2 Min.
Der Deutsche Bundestag solle sich bei transgeschlechtlichen Menschen und ihren Angehörigen entschuldigen. Das fordert die Linksfraktion in einem Antrag (PDF). Ihnen sei "erhebliches Leid" zugefügt worden und ihre Menschenrechte seien in "eklatanter Weise verletzt" worden, schreiben die Abgeordneten.
Das 1981 in Kraft getretene Transsexuellengesetz (TSG) habe trans Menschen zwar erstmalig im Recht anerkannt und ihnen ermöglicht, den Personenstand anzupassen, heißt es im Antrag. Die Linksfraktion erinnerte jedoch daran, dass mehrere Bestimmungen vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungskonform erklärt wurden. Dazu zählten unter anderem die Bedingung, dass die Person "dauernd fortpflanzungsunfähig ist" (§8 Absatz 1, Nr. 3 TSG) und der Zwang, die Ehe aufzulösen (§8 Absatz 1, Nr. 2 TSG).
"Intakte Familien zerstört"
Die Zwangssterilisationen hätten "tief in das Recht auf körperliche Unversehrtheit" eingegriffen und Familienplanungen und Kinderwünsche zerstört, heißt es im Antrag. Mit dem Zwang zur Scheidung "wurden Betroffene und ihre Angehörigen vor dramatische Entscheidungen gestellt, Ehen geschieden, intakte Familien zerstört und den in den Partnerschaften lebenden Kindern erhebliches Leid angetan", so die Linke.
Das Parlament solle daher beschließen: "Der Deutsche Bundestag bittet die transgeschlechtlichen Menschen sowie ihre Angehörigen (die zwangsgeschiedenen Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie die in den Partnerschaften lebenden Kinder) für das ihnen widerfahrene Leid um Entschuldigung."
Entschuldigung soll Beginn eines Prozesses sein
Die Linksfraktion erinnerte zudem daran, dass sich der Deutsche Bundestag im Jahr 2000 bereits einstimmig bei homosexuellen Menschen für die ihnen widerfahrene Verfolgung entschuldigte. "Die Entschuldigung bedeutete keinen Schlussstrich, sondern stand am Anfang eines enormen rechtlichen und gesellschaftlichen Prozesses zur Gleichstellung und Emanzipation von Lesben und Schwulen", so die Abgeordneten. "Ein Prozess, auf den transgeschlechtliche Menschen ebenfalls schon seit Jahrzehnten hoffen." (hib/mize)
Links zum Thema:
» Der Antrag der Linksfraktion als PDF














