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Verhandlung in Stuttgart

Grünes Schiedsgericht gewährt Boris Palmer eine Schonfrist

Im Parteiausschlussverfahren gegen den Tübinger Oberbürgermeister machte das Landesschiedsgericht der Grünen einen Kompromissvorschlag: Palmer soll seine Mitgliedschaft bis Ende 2023 ruhen lassen.


Gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer läuft seit November 2021 ein Parteiausschlussverfahren (Bild: Reinhard Kraasch    / wikipedia)
  • 24. April 2022, 05:03h 23 3 Min.

Zu Update springen: Beide Seiten akzeptieren Vergleich

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer soll seine Mitgliedschaft bei den Grünen bis Ende des Jahres 2023 ruhen lassen. Diesen Vorschlag machte das Landesschiedsgericht nach der mündlichen Verhandlung im Parteiausschlussverfahren gegen Palmer am Samstag in Stuttgart, wie ein Sprecher mitteilte. Außerdem sollen Palmer und die Grünen im Jahr 2023 Gespräche darüber aufnehmen, wie der Politiker kontroverse innerparteiliche Meinungen in Zukunft äußern könnte – unter Beachtung der Grundsätze und Ordnung der Partei.

Damit das Verfahren erledigt sei, müssen allerdings beide Seiten dem Vorschlag bis zum 16. Mai zustimmen. Wenn mindestens eine der beiden Parteien dem Vorschlag nicht zustimmen sollte, müsse sich wieder das Landesschiedsgericht mit dem Verfahren beschäftigen, sagte der Sprecher. Nach Informationen des SWR hat Palmer den Vorschlag bereits angenommen.

Seit über 15 Jahren Oberbürgermeister

Palmers Anwalt Rezzo Schlauch sagte nach der Anhörung, dass das Schiedsgericht die Verhandlung sehr gut und mit hoher Sachkompetenz geführt habe. "Man kann es sich eigentlich nicht besser, nicht professioneller, nicht seriöser wünschen."

Auf einem Landesparteitag Anfang Mai 2021 hatten die Grünen beschlossen, ein Ausschlussverfahren gegen den Tübinger Rathauschef einzuleiten. Nach halbjähriger Vorbereitung wurde es im November offiziell gestartet (queer.de berichtete). Die Partei wirft ihm kalkulierte Tabubrüche sowie rassistische und queerfeindliche Entgleisungen vor.

Boris Palmer ist seit über 15 Jahren Oberbürgermeister von Tübingen und gilt als einer der profiliertesten, aber auch umstrittensten Politiker*innen seiner Partei. Die letzten beiden Wahlen hatte er mit 50,4 Prozent (2006) bzw. 61,7 Prozent (2014) jeweils im ersten Wahlgang für sich entschieden. Bei der kommenden Wahl im Herbst tritt er nicht mehr für die Grünen, sondern als unabhängiger Kandidat an (queer.de berichtete)

Immer wieder auch queerfeindliche Entgleisungen

Mehrfach stand Palmer wegen queerfeindlicher Äußerungen in der Kritik. 2011 hatte er etwa in einem internen Thesenpapier gefordert, dass die Grünen die Forderung nach der Gleichberechtigung beim Adoptionsrecht hintenan stellen sollten, da dies "vorerst keine Forderung [ist], mit der sich 25 Prozent der Deutschen gewinnen lassen" (queer.de berichtete). 2016 warf er LGBTI-Aktivist*innen eine "überspannte Aggression gegenüber der Mehrheitsgesellschaft" vor (queer.de berichtete). Zuletzt profilierte sich der Kommunalpolitiker auch vermehrt mit transfeindlichen Anspielungen und Äußerungen (queer.de berichtete). (cw/dpa)

 Update  25.04.22: Beide Seiten akzeptieren Vergleich

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer lässt seine Mitgliedschaft bei den Grünen bis Ende des Jahres 2023 ruhen. Nach dem Parteirebell hat auch der baden-württembergische Landesvorstand der Grünen diesem Kompromissvorschlag des Landesschiedsgerichts im Parteiordnungsverfahren zugestimmt.

Mit der Einigung auf das Vergleichsangebot hat Boris Palmer anerkannt, dass er gegen die Grundsätze und die Ordnung der Partei verstoßen hat", erklärten die beiden Grünen-Landesvorsitzenden Lena Schwelling und Pascal Haggenmüller am Sonntag in Stuttgart. "Das ist ein wichtiges Zeichen, auch für all diejenigen in der Partei, die in den vergangenen Jahren immer wieder durch diese Debatten aufgerieben wurden." Nun sei klar: "Boris Palmer hat die Grenzen dessen überschritten, was wir als Partei aushalten müssen."

Dem Vergleich zufolge wollen die Grünen im kommenden Jahr mit ihm Gespräche führen, wie er "zukünftig kontroverse innerparteiliche Meinungen äußern könnte unter Beachtung der Grundsätze und Ordnung der Partei". Das Landesschiedsgericht habe mit seinem Vergleichsvorschlag den Weg dafür frei gemacht, dass die Partei sich wieder ganz auf die inhaltliche Arbeit konzentrieren könne, teilten Schwelling und Haggenmüller mit. (dpa)

Wöchentliche Umfrage

» Boris Palmer lässt seine Mitgliedschaft bei den Grünen bis Ende 2023 ruhen. Was hältst du von diesem Vergleich?
    Ergebnis der Umfrage vom 25.04.2022 bis 02.05.2022

#1 MaikeProfil
  • 24.04.2022, 08:12hStuttgart
  • Es keine Schonfrist, so sieht es höchstens sein Rechtsvertreter, der ehemalige Staatssekretär Schlauch.

    Das Schiedsgericht hat festgestellt, dass Palmer mehrfach gegen die Grundsätze der Grünen verstoßen hat und daher ruht nun seine Mitgliedschaft für mindestens 20 Monate.

    Im Herbst 2023 hat der Vorstand dann die Aufgabe Gespräche darüber aufzunehmen, wie der Antragsgegner (Palmer) zukünftig kontroverse innerparteiliche Meinungen äußern könnte unter Beachtung der Grundsätze und Ordnung der Partei.

    Alleingänge sind damit sicher ausgeschlossen, ebenso das System Palmer irgendwas rauszuhauen und dann als wichtige grünen Impuls zu verkaufen. Ob er nach einer möglichen Abwahl in Tübingen überhaupt weiterhin politisch tätig sein wird ist ohnehin fraglich

    Wenn Palmer diesen Vergleich eingeht, dann räumt er ein, dass er sich parteischädigend verhalten hat. Das ist alles andere Als ein Freispruch das ist eine schallende Ohrfeige! Es zeigt, dass wir Antragstellenden damals zu Recht das Verfahren gefordert haben!
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#2 GrünerAnonym
  • 24.04.2022, 09:20h
  • Wenn man sich mal als Vergleich den zähen Verlauf bei dem Verfahren bei der SPD mit Herrn Sarrazin ansieht, will man sowas bei den Grünen vermeiden. Vor allem, da es schlecht rüberkommt egal wie das Verfahren ausgeht. Man wird einfach sagen: "Wir müssen auch mit kontroversen Meinungen leben" und dann war es das. Auch die Erfahrungen der chaotischen Weimarer Republik spiegeln sich in den Gesetzen wieder, dass es extrem schwierig ist jemanden gegen seinen Willen aus seiner Partei auszuschließen.
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#3 nichtbinärePersonAnonym