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Beschluss

Oberlandesgericht Köln: "Schwul" kann in bestimmten Fällen eine Beleidigung sein

Ein nach eigenen Angaben heterosexueller Youtuber fühlte sich beleidigt, weil ihn ein Konkurrent als "schwul" bezeichnet hatte. Laut einem Kölner Gericht kann das Wort tatsächlich beleidigend sein.


Ist es nach Ansicht des Kölner Oberlandesgerichts jetzt auch beleidigend, jemanden als "hetero" zu beschimpfen?
  • 29. April 2022, 14:11h 42 2 Min.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat nach einem Bericht des Onlinemagazins "Legal Tribune Online" am Dienstag entschieden, dass das Wort "schwul" nach deutschem Recht eine Beleidigung darstellen könne. Ob dies wirklich so ist, hänge jedoch vom Zusammenhang ab (Az. 15 W 15/22).

Konkret ging es um Aussagen des Youtubers A.B.K. in einer Instagram-Story gegen den ebenfalls auf Youtube aktiven Video-Blogger KuchenTV. Die beiden jungen Männer haben in den vergangenen Jahren immer wieder ihre gegenseitige Abneigung öffentlich kundgetan. KuchenTV lebt in einer heterosexuellen Beziehung.

Das OLG revidierte mit seinem Beschluss eine Entscheidung des Landgerichts Köln. Dieses hatte zuvor geurteilt, dass zwar die von A.B.K. genutzte Beschimpfung "Bastard" eine Beleidigung sei, aber nicht das ebenfalls erwähnte Wort "schwul". Das höhere Gericht sah dies aber anders – und begründete die Entscheidung damit, dass die Worte "Bastard" und "schwul" nur wenige Sekunden voneinander entfernt gefolgt seien.

Laut "Legal Tribune Online" argumentierte die höhere Instanz weiter, dass der Duden "schwul" in der Jugendsprache als möglicherweise diskriminierend definiere. Allerdings heißt es im deutschen Standardwörterbuch auch, diese Definition sei "veraltend". Der Duden hatte erst vor zwei Jahren nach Protesten des schwulen Podcasts "Schwanz und ehrlich" die Definition des Wortes "schwul" geändert (queer.de berichtete).

Es gibt es immer wieder Streit, ob Worte, die für Homosexualität stehen, beleidigend sind. So urteilte das Landgericht Tübingen bereits vor zehn Jahren, dass die Bezeichnung als "homosexuell" nicht ehrverletzend sei und als wertneutrale Äußerung keine Beleidigung darstelle (queer.de berichtete). In Bayern gab es jedoch Anfang dieses Jahres einen Fall, in dem die Polizei das Wort "schwul" pauschal als beleidigend darstellte (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 AtreusEhemaliges Profil
  • 29.04.2022, 16:25h
  • Jens Riewa gefällt dieses Urteil.
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#3 Pride
  • 29.04.2022, 16:36h...
  • Wenn das Wort "schwul" in beleidigender Absicht fällt wie hier im Zusammenhang mit Bastard, dann kann es den Effekt einer Beleidigung haben. Das ist unabhängig davon, wie sich die so diskriminierte Person selbst definiert. Mensch kann über die beabsichtigte Beleidigung noch so erhaben sein, es ist jedoch kein Grund, das rechtliche Mittel gegen diese Absicht der Diskriminierung allgemein aus der Hand zu geben.
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