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Evangelische Kirche

Latzel: Homosexualität ist Sünde

Am ersten Verhandlungstag erklärte Latzel, dass die Bibel nun mal Homosexualität verurteile – und er mit Äußerungen wie "Gender-Dreck" eben nur biblische Wahrheiten verbreite.


Olaf Latzel sieht Homosexualität als "todeswürdig" an, wehrt sich aber gegen den Vorwurf der Volksverhetzung

  • 9. Mai 2022, 13:15h 35 2 Min.

Ein erstinstanzlich wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilter konservativer evangelischer Pastor hat sich in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bremen gegen den Vorwurf gewehrt, er wolle homosexuelle Menschen ausgrenzen (AZ 51 Ns 225 Js 26577/20). Die Bibel stufe Homosexualität klar als Sünde ein, unterscheide aber zwischen der Sünde und dem Sünder. "Mein Glaube ist an die Bibel gebunden", sagte der 54-jährige Olaf Latzel am Montag. Die Heilige Schrift sei für ihn das "unfehlbare Wort Gottes". Auch wenn man ihm eine harte Sprache nachsagen könne, sei er zutiefst gegen die Ausgrenzung von Menschen, behauptete der Angeklagte: "Auch Homosexuelle gehören ganz selbstverständlich zu unserer Gemeinde."

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Hintergrund des Prozesses sind Äußerungen Latzels in einem "Eheseminar" im Oktober 2019, das auf Youtube veröffentlicht worden war. Darin hatte er Homosexualität als "Degenerationsform von Gesellschaft" und als "todeswürdig" bezeichnet, die LGBTI-Community als "Gender-Dreck" herabgewürdigt und erklärt: "Überall laufen diese Verbrecher rum, von diesem Christopher Street Day" (queer.de berichtete). Das Bremer Amtsgericht hatte den Geistlichen am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt (queer.de berichtete). Gegen das Urteil ging Latzel in Berufung.

Zeuge wirft CSD-Teilnehmenden Aggressionen vor

Beim ersten Prozesstag wurde unter anderem auch ein Teilnehmer des Eheseminars als Zeuge gehört. Das Mitglied der Latzel-Gemeinde St. Martini sagte laut dem evangelikalen Medium "Idea" auch, dass Latzel den Satz "die Verbrecher vom Christopher-Street-Day" offenbar als Reaktion auf angebliche Attacken durch CSD-Teilnehmende gemeint habe. So habe es Schmierereien an der Kirche gegeben und Gottesdiensteilnehmende seien von Menschen mit Regenbogenfahnen daran gehindert worden, zum Gottesdienst zu gehen.

In dem Prozess geht es auch um die verfassungsrechtlich verankerte Meinungsfreiheit und deren Grenzen. Latzels Verteidiger sah die Äußerungen seines Mandanten zudem durch die Religionsfreiheit gedeckt, da dessen Positionen die der Bibel wiedergäben. Bestimmte biblische Positionen könnten nicht unter Strafe gestellt werden, argumentierte er.

Bei der Bremischen Evangelischen Kirche läuft ein Disziplinarverfahren gegen Latzel, das aber solange ruht, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Für die Verhandlung sind vier Prozesstage angesetzt. Der Gemeindevorsteher von Latzels St.-Martini-Gemeinde hatte im Vorfeld des Prozesses die Gläubigen dazu aufgerufen, für einen Freispruch zu beten (queer.de berichtete). (dpa/cw)

#1 Lucas3898Anonym
  • 09.05.2022, 13:33h
  • Ich sehe nicht, warum bestimmte Stellen der Bibel nicht verboten werden dürften, wenn diese gegen Straftatbestände verstoßen.
    So wie bei anderen Texten auch.

    Entweder ein Verbot diese Stellen öffentlich vorzutragen, oder ein komplettes Verbot die Bibel überhaupt mit diesen Stellen zu drucken.
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#2 AtreusEhemaliges Profil
  • 09.05.2022, 13:41h
  • Das Urteil wird für mich Anhaltspunkt und Indikator sein, in welchem Zustand sich unsere Demokratie befindet und wohin die Reise geht. Die Worte von Herrn Latzel sind ja bekannt und bedürfen keiner weiteren Kommentierung.
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#3 swimniAnonym
  • 09.05.2022, 13:53h
  • er ist nichts anderes als ein erbärmlicher abergläubiger. er verdient mitleid, sieht irgendwie aus und verhält sich wie eine klemmschwester mit verdächtigem bodykult. er hat wohl ein dickes problem
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