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Sachsen
Kündigung nach Transition: Polizei muss Azubi weiter beschäftigen
Die Polizei Sachsen wirft einem trans Mann nach dem Coming-out "arglistische Täuschung" vor und schmiss ihn raus. Der wehrt sich – und hat jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen einen ersten Erfolg erzielt.
- 14. Mai 2022, 03:31h 2 Min.
Ein heftiger Fall von Transfeindlichkeit bei der Polizei beschäftigt die Gerichte. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen muss die Polizei Sachsen einen trans Mann weiter beschäftigen, dessen Ausbildung sie nach seinem Coming-out abbrechen wollte.
Der Polizeianwärter wehrt sich juristisch dagegen, dass seine Ernennung zum Beamten auf Widerruf zurückgenommen wurde. Das OVG hat nun entschieden, dass der junge Mann zunächst weiter beschäftigt werden muss. Ein endgültiges Urteil steht aber noch aus. Im Kern geht es um den Vorwurf der "arglistigen Täuschung" und möglicherweise falsche Angaben bei der Eingangsuntersuchung. Am Freitag hatten zunächst die "Leipziger Volkszeitung" und die "Sächsische Zeitung" darüber berichtet.
Polizei fühlt sich belogen
Nach Angaben des Anwalts bewarb sich der Kläger vor seiner Transition bei der Polizei. Sämtliche Zugangshürden inklusive der Sportprüfungen habe er locker genommen. Während der Ausbildung an der Polizeifachschule in Schneeberg habe er dann Gedanken geäußert, dass er eine Transition plane. Danach seien seitens der Polizei Vorwürfe erhoben worden, dass er bei der Eingangsuntersuchung gelogen habe. Konkret geht es laut Anwalt Helmut Schwarz darum, dass er auf die Frage, ob er eine psychologische Beratung oder psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen hat, mit "nein" geantwortet hatte.
Das Innenministerium erklärte auf Anfrage, sich zum konkreten Sachverhalt wegen des Persönlichkeitsschutzes nicht äußern zu wollen. Grundsätzlich herrschten bei der Polizei gleiche Chancen für alle, die sexuelle Orientierung [um die es hier gar nicht geht; Anm. d. Red.] spiele im Auswahlverfahren keine Rolle. "Wer in Bewerbungsverfahren umfassende und wahrheitsgemäße Angaben macht, hat keine Nachteile", teilte das Ministerium mit.
"Beweisaufnahme" am Verwaltungsgericht Chemnitz
Das Oberverwaltungsgericht hat sich in seinem Beschluss im April mit den strittigen Punkten auseinandergesetzt. Letztlich könne aber nur eine "Beweisaufnahme" die Abläufe klären, so das OVG. Dafür ist das Verwaltungsgericht Chemnitz zuständig. So lange der Streit im sogenannten Hauptsacheverfahren nicht entscheiden ist, müsse der junge Mann seine Polizeiausbildung fortsetzen dürfen, entschied das OVG. (cw/dpa)
