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Kommentare zu:
Kündigung nach Transition: Polizei muss Azubi weiter beschäftigen
#1 ElfolfProfil
- 14.05.2022, 07:46hHamburg
- Ich hoffe für ihn, dass fast alle anderen Bundesländer ihn bei seinen Fähigkeiten gern übernehmen würden. Die Polizei Sachsen ist ja für ihre Nähe zu den Rechten berüchtigt.
- Antworten » | Direktlink »
#2 Ith_Anonym
- 14.05.2022, 09:53h
- Ah, im Grunde geht es hier also um die Zwangstherapie, die als Ausrede herhalten muss, um einen Ausschluss wegen sexueller Identität zu rechtfertigen. Seehr schöne Taktik.
Also, selbstverständlich nur geeignet für trans*-Personen mit genügend Dysphorie, um irgendwelche medizinischen Schritte zu wollen. Da kann man ja schließlich auch einfach mal drauf verzichten ;-)
PS: Ich schreib die Ironie hier mal dran. Zoffe mich zwar regelmäßig mit Nicht-Binären, die mir erklären, dass Dysphorie gar nichts mit dem Nicht-Cis-Sein zu tun habe und so. Aber für die Sorte trans*, zu der ich gehöre, ist Dysphorie so einer der Punkte, die wir gemeinsam haben. - |
#3 Lucasa3898Anonym
- 14.05.2022, 11:06h
- Im Zweifel sollte er bis vor das BVerfG gehen.
Das Urteil würde wohl dem TSG den Rest geben und für eine Abschaffung der Begutachtung führen, das das Gericht aktuelle wissenschaftliche Erkenntnis nicht ignorieren wird.
Denn die Wissenschaft ist sich da einig, das nur die Person selbst über ihr Geschlecht Auskunft geben kann. - |
#4 AtreusProfil
- 14.05.2022, 11:52hSÜW
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»Im Zweifel sollte er bis vor das BVerfG gehen.«
Im Zweifel bis vor den Europäischen Gerichtshof nach Straßburg ziehen. - | |
#5 ZenkimausiAnonym
- 14.05.2022, 12:43h
- OmG Verwaltungsgericht Chemnitz. Das rechteste Gericht in Sachsen. Viel Glück ( da wird vermutlich für Polizei entschieden) und ich drücke alle Daumen das alles ein gutes Ende nimmt.
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#6 Lucas3898Anonym
- 14.05.2022, 14:55h
- Es gibt ja immer noch die Möglichkeit vor das OVG in Bautzen und das BVerwG in Leipzig zu ziehen.
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#7 Ith_Anonym
- 14.05.2022, 15:43h
-
Nicht notwendigerweise. Wenn es um eine geplante statt bereits abgeschlossene Transition geht, dürfte der Streitpunkt die von den Krankenkassen erzwungene Psychotherapie oder evtl. eine Beratung zum Thema zwecks Wunsch nach HRT oder medizinischen Schritten sein. Ob die Begutachtung als so etwas zählen würde, ist mit dem Fall mEn hier nicht gesagt.
Natürlich ist es durch die Praxis der erzwungenen Therapie aber trotzdem ein Ausschluss aufgrund der sexuellen Identität. - | |
#8 Lucas3898Anonym
- 14.05.2022, 16:05h
-
Leider steht hier auch nicht viel mehr dazu:
www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovgsachsen-2b40221-polzei-mus
s-transmann-weiter-beschaeftigen/
Wäre ja interessant, wie weit der Stand der Transition schon vorgeschritten ist.
Also ob das Coming-Out nur der erste Schritt war, oder da vorher schon was bezüglich der Personenstandsänderung unternommen wurde und wie lange her das ggf. schon war.
Zumal eine Therapie sollte eigentlich keinen Einfluss auf die Verbeamtung haben sollte:
www.lto-karriere.de/jura-studium/stories/detail/verhindert-p
sychotherapie-verbeamtung-jurastudium-referendariat-staatsdi
enst - | |
#9 Ana NymAnonym
- 14.05.2022, 18:06h
- Das ist nett, ein Gesetz, dass uns in Deutschland zwingt eine Psycholog:in haben zu müssen um eine Transition legal durchführen zu dürfen, unabhängig davon ob eine psychologische Begleitung überhaupt nötig ist (es gibt Länder da braucht es da nicht) zu nutzen um im Gegenzug von einem Vertrauensbruch zu reden ... Nunja.
Ist es erlaubt in Bewerbungsgespräch diese Frage zu stellen?
Welchen Wert hat so eine Frage hinsichtlich der Festerling einer Berufstauglichkeit?
Dort müsste doch eigentlich ein psychologischer Eignungstest zur Feststellung nötig sein, und keine Frage?
Tja, was hätte unser Polizeianwärter auch anders machen sollen?
Die Frage als zu persönlich nicht zu beantworten? ----> Verdächtig!!!
Oder die Frage im Sinne "sind sie wegen einer psychologischen Erkrankung in Psychotherapie" aufzufassen? Dann ist bei vielen von uns * die Antwort "Nein" wahrheitsgemäß und ehrlich. - |
#10 ZenkimausiAnonym
- 14.05.2022, 18:14h
- Das ist richtig. Es wäre schön wenn es erst gar nicht so kommt
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#11 Lucas3898Anonym
- 14.05.2022, 20:29h
- Vielleicht könnte auch eine Petition helfen, dass die Polizei, bzw. das Innenministerium als Aufsichtsbehörde da einlenkt.
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#12 PrideProfil
- 14.05.2022, 23:34h...
- Ob der trans Mann eine Therapie hatte oder nicht, geht die Polizei zumindest hier überhaupt nichts an. Die Therapie stände mit der Transition in Verbindung. Hätte er die Frage nach der Therapie bejaht, wären wohl weitere Befragungen und letztlich die nach seinem Geschlecht hinzu gekommen. Und die Frage sollte, ich meine nach der Begründung im Urteil zur dritten Geschlechtsoption, in nur ganz wenigen Fällen, wenn überhaupt, zulässig sein. Da aber mit den weiteren Befragungen die nach seinem Geschlecht hinzu gekommen wäre, wäre eine mögliche Falschaussage zu einer wenn hier überhaupt schon durchgeführten Therapie in keiner Weise juristisch relevant, weil der damit einhergehende Schutz der Privatsphäre bezüglich der geschlechtlichen Identität hier über der wahrheitsgemässen Aussage zu einer Therapie steht.
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#13 ElfolfProfil
- 15.05.2022, 07:30hHamburg
- Ich bin der Meinung, die Frage nach einer Therapie hat er ja wahrheitsgemäß verneint, da es nicht um die Behandlung einer psychischen Erkrankung ging.
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#15 QueersachsAnonym
- 18.05.2022, 17:40h
- Das ist eine Frechheit. Erst die Richtlinie 300 abschaffen und durch die Hintertür wieder einfuehren.
Es hat jemanden n einer anderen Behoerde auch getroffen, weil elsich diese Person zur Wehr gesetzt hat. Ja, das VG Chemnitz ist auch dafuer bekannt Dinge nicht gut zu erfassen.
Daran muessen wir wohl noch lange arbeiten. Vielleicht sollte man set Person auch einfach beistehen. - |
#16 Anonymer NickAnonym
- 22.06.2022, 17:09h
- Nein nicht der sexuellen , der Geschlechtsidentität. IST NICHT DAS GLEICHE.
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