23 Kommentare
- 14.05.2022, 07:41hHamburg
- Ein sogenannter christlicher Pfarrer holt einen Gutachter, der sich auf das alte Testament bezieht. Also Auge um Auge, Zahn um Zahn. Damir hatte er sich schön disqualifiziert. Seine Glaubenslehre fußt auf dem neuen Testament mit dem Spruch, schlägt einer dich auf die Rechte Wange, so halte ihm auch die Linke hin. Also das Gegenteil, was Laatzel predigt. Wenn das Gericht dem ersten Gutachter folgt, hat es selbst das Christentum nicht begriffen. Wer Homophobie aus dem alten Testament lesen will, darf auch keine Shrimps essen. Die sind dort nämlich auch verboten.
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- 14.05.2022, 09:56h
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Das eigentliche Problem in diesem Berufungsverhandlung ist aus meiner Sicht, dass überhaupt theologische Gutachter befragt werden.
Darum geht es nämlich nicht:
Grundrechte finden dort ihre Grenze, wo die Grundrechte anderer verletzt werden.
Das gilt für die allgemeine Meinungsfreiheit genauso wie für die Religionsfreiheit.
Wenn wie im Fall von Herrn Latzel zu Gewalt gegen andere Menschen aufgerufen wird und diese einfach als Verbrecher bezeichnet werden, dann hat das mit Religion nichts mehr zu tun, sondern ist einfach strafrechtlich relevant.
Insofern finde ich den Ansatz des Landgerichts Bremen von vornherein nicht nur bedenklich, sondern offensichtlich falsch.
Die Frage im vorliegenden Fall kann eigentlich nur sein, ob hier eine Strafbarkeit wegen Fuchs Verletzung oder nur wegen Beleidigung vorliegt.
Das beste Argument der Verteidigung ist eigentlich die Behauptung, das Seminar sei nur versehentlich auf YouTube veröffentlicht worden.
Das ist zwar offensichtlich eine Ausrede, dürfte aber schwer zu widerlegen sein. - |
- 14.05.2022, 11:11h
- Das Gericht wird schon wissen, warum sie die Gutachter in der Reihenfolge eingeladen hat.
Damit konnte Sie nun den ersten Gutachter schön auseinander nehmen.
Der Befangenheitsantrag ist nur ein letzter verzweifelter Versuch der Verteidiger eine erneute Verurteilung abzuwenden. - |
- 14.05.2022, 14:41h...
- So weit die Gutachter*innen, die zum Prozess, wie in den vorigen Foren zu Latzel dargelegt, aus juristischen Gründen überhaupt nicht einzubestellen sind, auseinanderliegen, so kommen sie in dem einzig juristisch relevanten Zusammenhang überein. Die Kreiszeitung zitiert den "konservativen" Gutachter inhaltlich und direkt, indem sie schreibt, dass die Irritationen und Provokationen (durch Latzel) aber verständlich seien, "weil die Aussagen aus dem Kontext genommen sind". Und die Bild-Zeitung zitiert die liberale Gutachterin da ähnlich und noch einhelliger, leider für mich gerade nicht zu ergoogeln, und fügt deren weitere Ausführung hinzu, dass es in der wissenschaftlich-universitären evangelischen Theologie sogar einhellige Meinung sei, dass die Bibel nicht queerfeindlich sei. Dieser Wissensstand müsste auch bis zu einem Latzel vorgedrungen sein, so dass sein Verweis auf die Bibel bezüglich seiner vom Amtsgericht eindeutig dargelegten strafbaren Volksverhetzung so oder so überflüssig ist.
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- 14.05.2022, 15:12h
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Allein die Tatsache, dass wie selbstverständlich Gutachter*innen aus dem religiösen Spektrum wiederholt zur Rechtsfindung bestellt werden, ist ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung derer gegen die die Aussagen dieses Hass-Predigers gerichtet sind.
Würde dies doch bedeuten, dass Hass und Hetze (in Folge dessen darüber hinaus auch physische Gewalt) als legal oder zumindest milder zu bewerten wären, wenn sich Täter*innen nur auf irgendeine Religion oder irgendeinen Glauben berufen würden.
Ein Staat sowie dessen Gerichte, die diesem offensichtlichen Irrsinn folgen, offenbaren die gewollte Missachtung von Menschen und letztlich auch die der eigenen Existenz.
Wenden wir diese Logik des Gerichts auf (religiös begründeten) Terrorismus oder etwa auf Hetze und Gewalttaten aus dem rechten Spektrum an, zeigt sich die Voreingenommenheit des Gerichts gegenüber den Menschen, die dieser Hass-Prediger verfolgt.
Selbst wenn Begrifflichkeiten und Formulierungen, wie Gender-Dreck, Degenerationsform von Gesellschaft, todeswürdige Homosexualität, teuflische Homosexualität, Verbrecher vom CSD oder Zerstörer der gesamten Zivilisation und Kultur in der Bibel zu finden wären, kann und darf dies niemals zur Entschuldigung oder zur abmildernden Erklärung von Verbrechen angeführt werden.
Religionsfreiheit bedeutet ebenso wie Meinungsfreiheit eben eindeutig nicht, dass radikales Gedankengut verbreitet und propagiert werden darf. Insbesondere nicht per Amt oder Stellung.
Öffentlichkeit ist bei einem Geistlichen ebenso immer gegeben, wie etwa bei gewählten Politiker*innen sobald vor Dritten gesprochen wird und dies, beabsichtigt oder nicht, einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wird.
Ein Ehe-Seminar ist genauso wenig privat, wie bspw eine geschlossene Veranstaltung von Politiker*innen.
Hier kann und darf auch nicht durch die Art der Veranstaltung ein rechtsfreier Raum konstruiert werden.
Dieser Hass-Prediger ist ein Verbrecher, der bewusst und gezielt gegen Verfassung, gegen Wissenschaft und gegen Menschen hetzt und agitiert. Wohin dies führt und was dies bedeutet, wenn dies relativiert und nicht klar sanktioniert wird, zeigt unsere Geschichte leider in einem heute immer noch unvorstellbar bestialischem Ausmaß.
Es sind eben nicht nur Worte.
Es ist eine alt bekannte Gesinnung, die Geschehenes rechtfertigt, revidiert und den Boden für eine neue Ernte versucht zu bestellen.
Die evangelische Kirche offenbart sich in der Figur des Hass-Predigers und im Umgang mit diesem mal wieder in zumindest alt bekannter passiver Mittäterschaft. - |
- 14.05.2022, 15:50h
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Ich stimme Dir fast vollständig zu.
Nur verstehe ich nicht, was an dieser (Mit)täterschaft "passiv" sein soll. Latzel spricht für die Kirche und erhält von dieser auch massive Unterstützung.
Ich nenne das aktive Täterschaft. - |
- 14.05.2022, 17:21h
- Es ist sicherlich okay, wenn die Lebensumstände durch entsprechende Gutachterinnen, eines Angeklagten zu Rate gezogen werden.
Diese Gutachterinnen dürfen natürlich nicht die einzigen Gutachterinnen sein.
Letztlich geht es um Volksverhetzung die nicht im Rahmen einer Sekte oder Gruppe stattgefunden hat, sondern sie war öffentlich.
Deswegen wird wohl die Behauptung: "aus Versehen" in Kombination mit der im Grundgesetz zugesicherten Glaubensfreiheit viel Gewicht haben bei dem zu erwartenden Freispruch.
Ein Punkt könnte dabei sein, in wie fern das Seminar nicht auch öffentlich war.
Wir dürfen gespannt sein.
Vor einigen Jahren hätten Latzels Reden vermutlich nicht zu einer Anklage wegen Volksverhetzung geführt.
Immerhin ... - |
- 14.05.2022, 17:50h
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Ja, auch ich finde gut, wenn er verurteilt wird.
Aber wo bitte ist er denn durch "die Kirche" unterstützt worden? Genau das Gegenteil ist der Fall: seine eigene Bremische Kirche lässt das Disziplinarverfahren nur ruhen, das sie eröffnet hat und wahrscheinlich wäre sie ihn liebendgern los. Und alle wesentlichen Vetreter:innen aus dem evangelischen Bereich haben ihm sehr klar widersprochen, allen voran der damalige Ratsvorsitzende. Ja, es gibt nach wie vor diese verbohrten Vertreter:innen vor allem aus dem evangelikalen Sprketum, sie sind aber ein kleine Minderheit, die es immer geben wird - wie überall. Ob nun in Parteien, Institutionen, Vereinen usf. - |
- 14.05.2022, 17:54h
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Wäre die Frage, ob da bezüglich "Öffentlichkeit" die gleichen Regeln gelten, wie im Urheberrecht.
wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/oeffentliche-wiederg
abe-46699 - |
- 14.05.2022, 19:22h
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Dann hast Du offenbar das hier nicht gelesen:
www.queer.de/detail.php?article_id=41923 - |