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Berlin
Polizei soll Hass-Attacken nicht an Vereine melden
Eine Datenschutzposse verhindert künftig, dass die Berliner Polizei diskriminierende Vorfälle an Beratungs- und Monitoringstellen meldet. Die selben Daten darf sie aber weiterhin öffentlich kundtun.
- 16. Mai 2022, 13:59h 2 Min.
Die Berliner Polizei soll zukünftig queerfeindliche, antisemitische und rassistische Übergriffe nicht mehr an die Monitoring-Stellen melden. Der Grund: Der Datenschutzbeauftragte der Berliner Strafverfolgungsbehörden sieht in den Meldungen einen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen.
Über die Verfügung berichtete die Berliner Zeitung am Montag. Sie soll angeblich dazu dienen, die "Re-Identifizierung" der Beteiligten zu verhindern.
Abgleich mit eigenen Daten
Dabei kommt es in Berlin jährlich zu Tausenden von Vorfällen, die einen schwulen-, lesben- oder transfeindlichen oder einen antisemitischen Hintergrund haben. Darum arbeiten schon lange verschiedene Vereine, etwa das queere Anti-Gewalt-Projekt Maneo, sowohl in der Beratung der Betroffenen als auch in der möglichst umfassenden Erfassung der Vorfälle. Die gehen dann in jährliche Berichte ein und liefern ein ungefähres Bild über das Steigen oder Sinken der Zahlen, über Ausmaße oder andere Veränderungen bei den Taten.
Ihre Quellen sind dabei sowohl Betroffene, die sich direkt an die Stellen wenden, als auch die Meldungen, die bisher durch die Polizei anonymisiert erfolgten. Damit keine Doppeltzählungen erfolgen, vergleichen die Vereine die Berichte der Beamt*innen mit den ihnen vorliegenden Beschreibungen diskriminierender Straftaten.
Pressearbeit nicht betroffen
Doch genau das scheint dem Datenschutzbeauftragten der Strafverfolgungsbehörden der Hauptstadt nun ein Dorn im Auge zu sein. Immerhin sei es theoretisch möglich, Verdächtigte oder Opfer mit den Angaben zu identifizieren. Für die Übermittlung der Daten liege überdies auch gar keine Rechtsgrundlage vor. Hinzu komme eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München aus Oktober vergangenen Jahres.
Allerdings: Die Entscheidung des Datenschutzbeauftragten betrifft überhaupt nicht die prinzipielle Möglichkeit der Re-Identifizierung von Beteiligten, sondern nur die Übermittlung an die zu den Gewaltvorfällen arbeitenden Vereine. Für die übliche Pressearbeit der Polizei, die häufig entsprechende Angaben zu Personen und Tatgeschehen enthält und über eine zentrale Website der Polizei für jede*n einsehbar ist, gilt die Verfügung nicht. Auch Auskünfte an Journalist*innen sind also weiterhin möglich.
Die Datenschutzposse soll am Abend auch Thema im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses sein. Denn die augenscheinlich nutzlose Verfügung gefährde das fragile Verhältnis zwischen den verschiedenen, von Hassgewalt bedrohten Communities der Hauptstadt und der Polizei, an dem so lange schon gearbeitet wird.
Die Berliner Polizei macht mögliche Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität gezielt in ihren Berichten publik und meldet diese daher vergleichsweise häufig der Öffentlichkeit. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt haben eigene Ansprechpartner für LGBTI. (jk)















Ich glaube ich würde es eher nicht wollen.
Warum nicht? Weil ich es den Vereinen nicht zutraue, den Schutz der Daten tatsächlich 100% zu gewährleisten.
Ich muss da dem Datenschützer recht geben. Er hat seinen Job verstanden.
Am Ende nutzen die MS Office und speichern die Dateien in einem One-Drive, welches nur lausig geschützt ist. Oder die Daten liegen unverschlüsselt auf irgendeiner x-beliebigen Festplatte. Oder das Backup wird auf einer externen USB-Platte gemacht, wo das Passwort auf dem Klebezettel steht.
Aber machen wir es praktisch. www.maneo.de, um die es hier geht:
* Deren Webseite ist nicht per https erreichbar.
* Die setzen illegal 7 Cookies per "wenn Sie die Seite betreten, stimmen Sie zu." - übrigens 6 davon *bevor* man überhaupt "OK" klicken konnte.
* deren "Reporting"-Webseite unterstützt ebenfalls keine Verschlüsselung. Im Jahr 2022!
* Die Anzahl der Cookies steigt auf 10.
* Es wird ein iframe von helpmundo eingebettet, welcher cookies setzt. Davon steht nichts in der Datenschutzerklärung.
* Es wird google Analytics Tracking eingesetzt. Auch davon steht nichts in der Datenschutzerklärung, da steht was von google-maps, aber auf der Startseite ist keine Map.
* Die Datenschutzerklärung selbst ist juristisches "wischi-waschi", was alles und nichts beantwortet.
* auf der "mutterseite" mann-o-meter sieht es nicht besser aus. Da bekommt man die Cookies einfach so reingedrückt, ohne Rückfrage. Auch zum Tracken.
Angesichts dessen würde ich Im Zweifel eher von einer Anzeige absehen, wenn es nicht wirklich üble physische Gewalt war, wo ich eine medizinische Behandlung brauche.