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Europäische Grundrechte
EU-Parlamentspräsidentin fordert europaweite Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen
Die konservative Chefin des Europaparlaments macht Druck: Auch Länder, die schwule oder lesbische Paare nicht anerkennen, müssten die Freizügigkeit von gleichgeschlechtlichen Eheleuten akzeptieren, so Roberta Metsola.

Roberta Metsola spricht sich in einer Talkrunde anlässlich des IDAHOBIT dafür aus, dass gleichgeschlechtliche Ehen auch in Ländern wie Polen oder Rumänien anerkannt werden (Bild: Facebook / Roberta Metsola)
- 17. Mai 2022, 12:21h 2 Min.
Am internationalen Tag gegen Queerfeindlichkeit (IDAHOBIT) hat EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen in der ganzen EU gefordert. Es gehe darum, dass eine in einem Land rechtlich anerkannte gleichgeschlechtliche Partnerschaft auch "von einem anderen Land anerkannt werden muss", so Roberta Metsola am Dienstag in einem Gespräch, an dem unter anderem auch die deutsche Abgeordnete Terry Reintke (Grüne) teilgenommen hat (queer.de berichtete). In allen EU-Mitgliedstaaten müssten die selben Grundrechte "durchgesetzt werden", betonte die Christdemokratin aus Malta.
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Posted by European Parliament on Tuesday, May 17, 2022
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Derzeit ist in 19 von 27 EU-Ländern eine Heirat oder eine rechtlich ähnliche eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare möglich, darunter seit 2001 auch in Deutschland. In sechs Ländern besteht dieses Recht jedoch nicht. Diese EU-Staaten, unter anderem Polen, Rumänien und Lettland, erkennen in einem anderen Land eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare nicht an.
"Zugang zu sozialen Diensten, zu Gesundheit, zu Bildung"
Metsola betonte, dass es dabei für die Partner um "Zugang zu sozialen Diensten, zu Gesundheit, zu Bildung" gehe. Sie forderte zudem die gleichen Rechte in allen Mitgliedstaaten für Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern. Während der Corona-Pandemie habe es viele Familien in der EU gegeben, "die in Ländern festsaßen, in denen ihre Rechte und ihr Status nicht anerkannt wurden", sagte Metsola.
Hintergrund ist, dass der Europäische Gerichtshofs bereits 2018 entschieden hatte, dass gleichgeschlechtliche Ehe-Paare im Aufenthaltsrecht anerkannt werden müssen, selbst wenn das nationale Recht weder Lebenspartnerschaft noch gleichgeschlechtliche Ehe kennt (queer.de berichtete). In vielen Ländern bestehen allerdings noch immer Hürden für verheiratete gleichgeschlechtliche Paare, dort leben und arbeiten zu können, wenn eine Person keine EU-Staatsbürgerschaft besitzt.
Immer wieder kommt es daher zu Klagen. 2021 entschied der Europäische Gerichtshof etwa zugunsten eines verheirateten lesbischen Ehepaares, dessen Kind in Bulgarien nicht anerkannt worden war (queer.de berichtete). An diesem Montag hat daher ein bulgarisches Gericht die Behörden der Hauptstadt Sofia angewiesen, eine Geburtsurkunde für das Kind auszustellen (queer.de berichtete). (AFP/dk)














