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"Völlig unverständlich"
Sachsen: Schikanen gegen trans Polizeianwärter
Trotz einer gerichtlichen Niederlage will die sächsische Polizei einen trans Mann zunächst nicht wieder einstellen. Stattdessen soll ein Dienstarzt den Azubi, der seinen Eingangstest mit Bestnoten bestanden hatte, auf Tauglichkeit prüfen.
- 18. Mai 2022, 15:44h 3 Min.
Die sächsische Polizei hat ihren Kampf gegen einen trans Azubi noch nicht aufgegeben: Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte eigentlich kürzlich entschieden, dass der Polizeianwärter zunächst weiterbeschäftigt werden muss (queer.de berichtete). Allerdings wurde ihm bislang keine Dienststelle zugewiesen und er erhält auch weiter keinen Beamtensold, heißt es in einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (LVZ-Bezahlartikel). Vielmehr ist er am Freitag nach Chemnitz beordert worden, um bei einem Arzt seine Dienstfähigkeit untersuchen zu lassen.
Die Polizei wirft dem Mann "arglistige Täuschung" und möglicherweise falsche Angaben bei der Eingangsuntersuchung vor. Laut Anwalt Helmut Schwarz gehe es darum, dass er auf die Frage, ob er eine psychologische Beratung oder psychotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen hat, mit "nein" geantwortet hatte.
Der Hintergrund: Der angehende Beamte hatte sich vor seiner Transition bei der Polizei beworben. Alle Sportprüfungen und den Aufnahmetest habe er laut seinem Anwalt – ebenfalls vor der Transition – mit "Bestnoten" absolviert. Er hätte diese auch als Mann bestanden, ist sich Schwarz sicher. Nach Bekanntgabe seiner Transition wurde er gefeuert.
Bei den neuesten Untersuchungen geht es laut LVZ um seine Einnahme von Testosteron. Dies ist bei trans Männern üblich. Für die sächsische Polizei ist es aber offenbar der Grund, die Tauglichkeit des Azubi anzuzweifeln.
Anwalt: Dienstherr gibt sich "große Mühe, einen Anlass zu finden"
Man gebe sich "von Seiten des Dienstherrn große Mühe, einen Anlass zu finden", um den Mann nicht weiterbeschäftigen zu müssen, so Schwarz. Er glaube, dass der Freistaat die Niederlage vor Gericht nicht habe verwinden können. Schwarz beantragte daher die Vollstreckung des OVG-Beschlusses.
Die Gewerkschaft der Polizei reichte wegen des Falls bereits eine Untätigkeitsklage ein: "Es ist für mich völlig unverständlich, dass die Umsetzung von Gerichtsbeschlüssen, die dem Dienstherrn als persönliche Niederlage erscheinen, so schleppend vorangeht", so der sächsische GdP-Landeschef Hagen Husgen gegenüber der LVZ.
Das CDU-geführte Innenministerium will sich zu dem Fall nicht äußern. Dafür führt es den Schutz von Persönlichkeitsrechten an.
Die sächsische Polizei war zuletzt von Skandalen gebeutelt: Bei der Staatsregierung In Dresden gibt es inzwischen Dutzende Disziplinarverfahren wegen Rechtsextremismus, bei denen auch Homophobie eine Rolle spielen soll (queer.de berichtete).
Zudem gibt es Druck von Rechtsaußen: Letztes Jahr hatte sich der mächtige AfD-Politiker Björn Höcke aus Thüringen bei einem Auftritt in Sachsen über die angeblich "verschwuchtelte" Polizei in seinem Heimatland beschwert (queer.de berichtete). (dk)

Da erhält man auf dem Silbertablett eine Möglichkeit seinen Ruf etwas zu polieren und aktiv gegen verkrustete Strukturen vorzugehen - und lässt sie nicht nur aus sondern verschlimmert alles nur noch.
Eine hervorragendes Beispiel wie man "Probleme" nicht löst.
Schlimmer noch; es bestätigt das Unbehagen das viele gegenüber der Polizei empfinden. Zur CDU schreib ich mal besser nichts.