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Trotz möglicher Todesstrafe
BAMF will Schwulen in Verfolgerstaat Pakistan abschieben
Nach Europa-Recht dürfen queere Geflüchtete eigentlich nicht abgeschoben werden, wenn sie in ihrer Heimat wegen ihrer LGBTI-Identität verfolgt werden. Das deutsche Flüchtlingsamt schert sich aber wenig um diese Vorschrift, wie ein vom LSVD dokumentierter Vorfall erneut zeigt.

Das BAMF will schwule Geflüchtete sogar abschieben, wenn ihnen in ihrer Heimat wegen ihrer sexuellen Orientierung der Tod droht (Bild: geralt / pixabay)
- 24. Mai 2022, 08:27h 3 Min.
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland hat am Montag das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) scharf kritisiert, weil es mehrfach queere Menschen in brutale Verfolgerstaaten zurücksenden wollte – mit dem Hinweis, dass man sich dort ja schließlich "diskret" verhalten könne.
Letztes Beispiel sei ein Bescheid vom 8. Februar gewesen, in der das BAMF den Asylantrag eines schwulen Pakistaners aufgrund formeller Gründe als unzulässig abgelehnt hatte. Bei der gleichzeitig durchgeführten Prüfung der Abschiebehindernisse sei das BAMF in seiner Verhaltensprognose zu dem Schluss gekommen, dass dem Mann in Pakistan nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Gefahr vor Verfolgung drohe. Da er in Pakistan "seine Neigungen immer versteckt" habe und auch hier in Deutschland "weiter Angst habe" und sie daher verberge, zähle er laut BAMF "nicht zu dem Kreis der homosexuellen Männer, denen es ein inneres Bedürfnis ist, ihre Homosexualität auch öffentlich auszuleben."
Appell an Innenministerin Faeser
"Der Fall des schwulen Pakistani ist kein Einzelfall", beklagte LSVD-Bundesvorstandsmitglied Patrick Dörr. "Er steht vielmehr beispielhaft dafür, wie das BAMF seit Jahren aufgrund interner, europarechtswidriger Leitlinien die Asylanträge queerer Geflüchteter sogar aus den schlimmsten Verfolgerstaaten wie beispielsweise Iran und Pakistan ablehnt. Mit der dem Bescheid zugrundeliegenden Verhaltensprognose wird erneut die höchstrichterliche Rechtsprechung des EuGH ignoriert, wonach nicht erwartet werden kann, dass Antragstellende ihre sexuelle Orientierung geheim halten oder Zurückhaltung beim Ausleben üben." Wegen diesem und zahlreicher ähnlicher Fälle fordere der LSVD Bundsinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dazu auf, "der menschenverachtenden Bescheidungspraxis und den unsäglichen "Diskretionsprognosen" bei queeren Geflüchteten endlich ein Ende zu bereiten".

Wann schreitet Innenministerin Faeser ein? (Bild: BMI / Peter Jülich)
Konkret verwies der LSVD erneut auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg aus dem Jahr 2013. Demnach ist es vollkommen irrelevant für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, ob jemand in seinem Herkunftsland ungeoutet leben möchte oder nicht. Wichtig sei nur, dass der Person wegen ihrer sexuellen Orientierung Gefängnis oder Schlimmeres drohe.
In dem Bescheid hatte das BAMF geschrieben: "Es ist davon auszugehen, dass Homosexualität in Pakistan zwar gesellschaftlich nicht akzeptiert, aber im privaten Bereich toleriert werden kann." Zwar bestünde die Gefahr, dass ein gleichgeschlechtliches Paar "Gewalt oder Erpressung ausgesetzt [ist], sobald die homosexuelle Beziehung bekannt und offen wahrgenommen wird". Allerdings schloss das Amt daraus: "Nach der Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass der Antragsteller seine Homosexualität in Pakistan ausleben kann, ohne Opfer von asylrelevanter staatlicher Verfolgung zu werden."
Laut Gesetz kann in dem knapp 200 Millionen Einwohner zählenden Land männliche Homosexualität mit bis zu lebenslanger Haft bestraft werden. Nach Scharia-Recht ist sogar die Todesstrafe möglich.
Bundesverfassungsgericht: Pakistan verfolgt Schwule
Bereits seit Jahren beklagen LGBTI-Aktivist*innen, dass das BAMF oft queere Menschen in Verfolgerstaaten zurücksenden will. Bereits 2020 stoppte das Bundesverfassungsgericht etwa die Abschiebung nach Pakistan (queer.de berichtete). Das Höchstsgericht stellte dabei konkret fest, "dass "[…] unstreitig […] staatliche und nichtstaatliche Verfolgung und Diskriminierung von Homosexuellen in Pakistan" existiere. (dk)















Darauf hingewiesen wurde sie nämlich bereits beim vorangegangen Fall, dieses Frühjahr. Getan wurde nichts. Kommentiert wurde nichts. Unrecht via Rückholung rückgängig gemacht, wurde ebenfalls nicht. Stattdessen lässt sich Frau Faeser pünktich zum IDAHOBIT bei der Flaggenhissung des Regenbogens medienwirkksam von der versammelten Stadtpresse begleiten und fotografieren.
SCHEIN UND SEIN!
Die SPD kann tödlich sein, zumindest für nichtweisse, schutzbedürftige, homosexuelle Menschen aus Verfolgerstaaten.