Olaf Latzels Tiraden gegen queere Menschen waren laut dem Bremer Landgericht nicht volksverhetzend
Das Latzel-Prozess geht weiter: Wie das Radio-Bremen-Magazin "buten un binnen" am Dienstag berichtete, wird die Staatsanwaltschaft der Hansestadt Revision gegen den Freispruch des evangelischen Pastors Olaf Latzel einlegen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, man habe eine andere Rechtsauffassung als die zweite Instanz, das Landgericht Bremen.
Bei einer Revision werden nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falles untersucht; vielmehr muss das Oberlandesgericht den Freispruch auf Rechtsfehler prüfen.
Vom Verfahren her müsse man zunächst das schriftliche Urteil des Landgerichts abwarten, so die Sprecherin. Danach laufe die Frist zur Begründung der Revision. Sollte sich zeigen, dass die Aussichten auf einen juristischen Erfolg gering seien, könne die Revision auch zurückgenommen werden. Die Prüfung könne mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Latzel war am vergangenen Freitag vom Landgericht Bremen vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden (queer.de berichtete). Damit hob diese Instanz ein Urteil des Amtsgerichts aus dem November 2020 auf, das den 54-Jährigen nach queerfeindlichen Äußerungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.100 Euro verurteilt hatte (queer.de berichtete). Anlass war die Veröffentlichung eines sogenannten Eheseminars auf Youtube, in dem Latzel Homosexualität als "todeswürdig" brandmarkte und CSD-Besucher*innen als "Verbrecher" beschimpfte (queer.de berichtete). Das Landgericht sah diese Äußerungen als von der Bibel gedeckt an.
Kritik an Freispruch
Der Freispruch hatte zu einiger Kritik innerhalb der evangelischen Kirche geführt, die etwa auf Twitter artikuliert wurde. So erklärte Susanne Bei der Wieden, die Kirchenpräsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche: "Der Freispruch von O. #Latzel ändert nichts daran: Als der Bibel verpflichtete Christin verurteile ich seine homophoben Äußerungen scharf. Das Bremer Urteil gibt einseitig einem platten Biblizismus Recht. Biblische Theologie bezeugt aber Gott als den Schöpfer aller Lebensformen!"
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) reagierte auf das Urteil mit den Worten: "Die EKD lehnt jede Form der Diskriminierung aufgrund einer sexuellen Orientierung oder Identität aus theologischen und ethischen Gründen ab."
Lob gab es dagegen aus evangelikalen Kreisen und vom rechten politischen Rand. Der queerfeindliche AfD-Abgeordnete Malte Kaufmann schrieb etwa auf Twitter: "Das ist ein wichtiges Urteil pro Glaubens- und Meinungsfreiheit in [Deutschland]. Wer bestimmte Lobbygruppen und deren Gebaren kritisiert, sollte das auch ungestraft tun dürfen, ohne gleich dem Vorwurf von 'Hass & Hetze' ausgesetzt zu sein."
Der im Februar nach queerfeindlichen Tiraden vom Oberlandesgericht Frankfurt ebenfalls freigesprochene Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera erklärte, es gebe einen Kampf "Free Speech vs. Gender-Idiotie". Latzel sei von einem "mutig-fairen Richter" freigesprochen worden. (dk)