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Katholische Kirche

Bischofskonferenz stellt diskriminierungsärmeres Arbeitsrecht vor

Die katholische Kirche will ihre – oft steuerfinanzierten – Mitarbeitenden künftig etwas gleicher behandeln. So soll niemand mehr wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden. Die Kirche behält sich aber eine Hintertür offen.


Passen die Regenbogen­fahne und die katholische Kirche zusammen? (Bild: #liebegewinnt)

  • 30. Mai 2022, 13:48h 6 3 Min.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat am Montag einen Entwurf des neuen kirchlichen Arbeitsrechts vorgestellt, mit dem unter anderem die Diskriminierung homosexueller Angestellter offiziell beendet werden soll. Hintergrund ist, dass sich die Kirchen in Deutschland unter anderem nicht an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 2006 halten müssen und queere Menschen daher nach Gutdünken feuern dürfen. Immer wieder gab es Berichte, dass etwa ein Lehrer oder gar eine Kindergarten-Putzfrau gefeuert wurden, weil sie beispielsweise eine Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtliche Ehe eingegangen waren.

Im neuen Arbeitsrecht heißt es nun laut dem Entwurf, dass Mitarbeitende "unabhängig von […] ihrer sexuellen Orientierung" in der Kirche arbeiten dürften. Geschlechtsidentität wird allerdings in dem Papier nicht direkt erwähnt. Wörtlich heißt es:

Alle Mitarbeitenden können unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihrem Alter, ihrer Behinderung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein, solange sie eine positive Grundhaltung und Offenheit gegenüber der Botschaft des Evangeliums mitbringen, den christlichen Charakter der Einrichtung achten und dazu beitragen, ihn im eigenen Aufgabenfeld zur Geltung zu bringen.

Gleichzeitig gibt es in dem Entwurf aber auch die Einschränkung:

Eine Grenze bildet indes kirchenfeindliches Verhalten. Hiervon erfasst sind Handlungen, die öffentlich wahrnehmbar sind und sich gegen die Kirche oder deren Werteordnung richten. Es bedarf konkreter Umstände, die objektiv geeignet sind, die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen.

Ob beispielsweise der Besuch einer gleichgeschlechtlichen Eheschließung die "Werteordnung" der Kirche stört, geht aus dem Text nicht hervor. Einige Beispiele sind genannt, etwa "die Propagierung der Abtreibung oder von Fremdenhass". In der Vergangenheit hatte die Kirche Schwule und Lesben aber wiederholt als Gefahr für ihre Werte gebrandmarkt. Der frühere Kölner Kardinal Joachim Meisner sagte etwa während seiner Amtszeit, Homosexuelle, Drogensüchtige und Terroristen seien eine "Bedrohung für die Werteordnung Europas".

Gewerkschaft übt Kritik

Kritik gibt es von Gewerkschaftsseite auch an anderen Stellen: Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler sagte laut AFP etwa als Reaktion auf den Entwurf in Berlin, dieser bleibe "weit hinter dem zurück, was dringend erforderlich wäre, um den rund 700.000 Beschäftigten allein bei der Caritas endlich umfassende Rechte einzuräumen". So könnten Tarifverträge nicht auf Augenhöhe ausgehandelt werden und Beschäftigten werde weiter das Grundrecht auf Streik abgesprochen. Bühler forderte die Abschaffung der kirchlichen Sonderrechte im Arbeitsrecht.

Das kirchliche Gesetzgebungsverfahren zur neuen Grundordnung soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. Der Entwurf der neuen Grundordnung war von einer Arbeitsgruppe ausgerechnet unter der Leitung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki verfasst worden, der aus seiner Homosexuellenfeindlichkeit keinen Hehl macht: So gehörte er zu den wenigen deutschen Bischöfen, die das vom Vatikan verhängte Segnungsverbot für gleichgeschlechtliche Paare ausdrücklich lobte (queer.de berichtete).

Die Reformen sind offenbar auch eine Reaktion auf #OutinChurch, ein Massen-Coming-out von mehr als 120 queeren Mitarbeitenden der katholischen Kirche (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 UngläubigerAnonym
  • 30.05.2022, 15:55h
  • Diskiriminierungs*ärmer*?
    In den Reißwolf damit.
    Aber dass der Laden natürlich kein diskriminierungs*freies* Arbeitsrecht vorstellt, nun, wundert das irgendwen? Es der Wesenskern, der UIP.

    Allein der Fakt, dass die Kirche damit nach wie vor außerhalb des gesetzlichen Arbeitsrechts agiert, ist ein Affront. Aber wie immer: "Is' halt so."
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#2 NaDannAnonym
  • 30.05.2022, 17:35h
  • Bedeutet dies weiterhin daß "Mitarbeiter" aufgrund Fehlverhalten wie Mißbrauch Schutzbefohlener dann gefeuert und angeklagt werden?

    Das kann ja unmöglich im Sinne der Kirche sein oder ihrer Werteordnung entsprechen...
    Von anderen Petitessen ganz zu schweigen.
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#3 PeerAnonym
  • 30.05.2022, 18:52h
  • "diskriminierungsärmeres Arbeitsrecht"

    Es geht nicht um "diskriminierungsärmer", sondern um "diskriminierungsfrei".

    Erwartet die Kirche etwa Lob dafür, dass sie im Jahr 2022 etwas weniger diskriminiert? Während sie vorher jahrzehntelang im Mittelalter stecken geblieben ist und Menschen durch Entlassungen ihre wirtschaftliche Existenz oder gar ihr Leben zerstört hat?!

    Würden die es ernst meinen, würden sie gar nicht mehr diskriminieren und nicht nur ein bisschen weniger diskriminieren... Vor 20 oder 30 Jahren wäre das vielleicht ein Fortschritt gewesen. Aber im Jahr 2022 ist das zu spät und zu wenig. Das ist echt Verarsche. (Und passiert wahrscheinlich eh nur, um nach diversen Kinderschänder-Skandalen auch mal wieder ein bisschen positive Presse zu bekommen, was aber in diesem Fall absolut nicht gerechtfertigt ist.)
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