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Katholische Kirche

Queere Organisationen kritisieren Entwurf zum katholischen Arbeitsrecht

Die katholische Kirche in Deutschland behauptet, ihr neues Arbeitsrecht queerfreundlicher gestalten zu wollen. Das sei ihr nur teilweise gelungen, so das Katholische LSBT+ Komitee und #OutInChurch.


Ausgerechnet der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki, der wohl queerfeindlichste Bischof in Deutschland, leitet die "Bischöfliche Arbeitsgruppe Arbeitsrecht" (Bild: Raimond Spekking / wikipedia)
  • 31. Mai 2022, 08:41h 10 3 Min.

Der Entwurf zum neuen Arbeitsrecht in der katholischen Kirche ist bei queeren Organisationen auf Kritik gestoßen. Die Dachorganisation Katholisches LSBT+ Komitee und die Initiative #OutInChurch bemängelten, dass schwammige Äußerungen den Schutz von Homosexuellen untergraben könnten und trans Menschen in dem Entwurf gar nicht erwähnt werden.

Die Bischofskonferenz hatte am Montag einen Entwurf für ihr Arbeitsrecht vorgestellt (queer.de berichtete). Darin wird "sexuelle Orientierung" als Gleichbehandlungsmerkmal erwähnt, allerdings wird eingeschränkt, dass "kirchenfeindliches Verhalten", etwa öffentliches Handeln "gegen die Kirche oder deren Werteordnung", zur Kündigung führen könnte. Als "kirchenfeindlich" wurde in der Vergangenheit etwa eine gleichgeschlechtliche Eheschließung definiert.

"Der Entwurf wirft einige Fragezeichen auf, weil die genannten christlichen Werte nicht präzise definiert sind", erklärte Jens Ehebrecht-Zumsande von der Initiative #OutInChurch. "Wenn jemand sich auf einer Dating-Plattform outet, ist das schon öffentlich und damit zu sanktionieren oder noch privat? Ist z.B. die Forderung nach Frauenordination schon kirchenschädliches Verhalten, das eine Kündigung nach sich ziehen kann? Ist eine Transition von transgeschlechtlichen Menschen mit dem geforderten christlichen Menschenbild vereinbar? Hier gibt es noch einen erheblichen Klärungsbedarf."

Posted by Out In Church – Für eine Kirche ohne Angst on Sunday, January 23, 2022
Facebook / Out In Church – Für eine Kirche ohne Angst | Die Forderung von #OutinChurch, dass queere Menschen ohne Angst in kirchlichen Krankenhäusern oder Kindergärten arbeiten können, erfüllt der Entwurf des neuen Arbeitsrechts nicht
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Insbesondere die Nichterwähnung von geschlechtlichen Minderheiten bereitet Veronika Gräwe vom Katholischen LSBT+ Komitee Sorge: "Der Entwurf muss dringend nachgebessert und konkretisiert werden, damit auch für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Mitarbeitende der kirchliche Arbeitsplatz zu einem Arbeitsplatz ohne Angst wird. Gleichstellungsmaßnahmen müssen die Gleichstellung von Mitarbeitenden aller geschlechtlichen Identitäten im Blick haben."

"Enorme psychische Belastungen" für queere Mitarbeitende

Gräwe machte auch auf eine Konsequenz der neuen Regelungen aufmerksam: "Zahlreiche Berichte von LSBTIQ*-Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst belegen die enormen psychischen Belastungen, die für sie mit einer Tätigkeit im kirchlichen Dienst verbunden sind. Wo Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, wie in dem Entwurf vorgesehen, die Gesundheit in den Blick nehmen, müssen im Hinblick auf LSBTIQ* auch Minderheitenstress und internalisierte Homonegativität und Transfeindlichkeit als Risikofaktoren in Gefährdungsbeurteilungen miteinfließen."

Unzufrieden zeigten sich die Aktivist*innen auch mit den Möglichkeiten der Partizipation und der Transparenz des Verfahrens: "Bis heute wurde die Expertise von queeren katholischen Organisationen nicht in die Beratung einbezogen", erklärte Ehebrecht-Zumsande. "Wir sehen auch jetzt keine Einladung zum Dialog. Wollen Bischöfe und Arbeitsgruppe hinter verschlossenen Türen beraten?

Kirchen müssen sich wegen ihres Selbstbestimmungsrechts nicht an deutsches Arbeitsrecht halten – auch nicht an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie dürfen daher Minderheiten, die sie in ihrer religiösen Bewertung als minderwertig betrachten, nach Gutdünken diskriminieren.

Die "Bischöfliche Arbeitsgruppe Arbeitsrecht" steht ausgerechnet unter dem Vorsitz von Kardinal Rainer Maria Woelki, dem wohl queerfeindlichsten deutschen Bischof. Er lobte etwa das gegen gleichgeschlechtliche Paare gerichtete vatikanische Segnungsverbot (queer.de berichtete). (dk)

-w-

#1 KirchenaustrittAnonym
  • 31.05.2022, 10:50h
  • Statt immer wieder um Reformen zu betteln, die eh nicht kommen, sollten die einfach die Fakten erkennen und aus diesem menschenverachtenden, scheinheiligen und übrigens auch unchristlichen Verein austreten.

    Damit hätten sie Menschenrechten und christlichen Werten einen viel größeren Gefallen getan, als weiter rumzubetteln in der Hoffnung, dass es vielleicht irgendwann Mini-Fortschritte geben könnte, während 99% der Diskriminierung weitergehen.
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#2 Pride
  • 31.05.2022, 10:52h...
  • Ein kirchliches Arbeitsrecht ist verfassungswidrig.
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#3 RechtsstaatAnonym
  • 31.05.2022, 10:57h
  • Antwort auf #2 von Pride
  • Volle Zustimmung.

    Solange die Kirche weiterhin über dem Gesetz steht und sich ihre eigenen Gesetze nach gusto schreibt, ist es völlig irrelevant, ob in diesen Sondergesetzen vielleicht irgendwelche Mini-Fortschritte sind oder nicht.

    Die sollen sich wie alle anderen auch an das Recht und Gesetz halten, woran sich ALLE ANDEREN auch zu halten haben. Nicht mehr und nicht weniger.

    Und wenn dann der Staat noch aufhören würde, deren Mitgliedsbeiträge zur Steuer zu erheben und für die einzutreiben und auch nicht mehr zusätzlich die Staatsleistungen zahlen würde (selbst von Bürgern, die dort nicht mal Mitglied sind), dann hätten wir tatsächlich eine Trennung von Staat und Kirche. Was eigentlich die Voraussetzung für einen demokratischen Rechtsstaat wäre.
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