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Klage von Genderfeind

Vergleich abgelehnt: Audi will nicht auf geschlechter­gerechte Sprache verzichten

Ein Mitarbeiter verklagte die VW-Tochter, weil diese in ihrer Kommunikation Gendersprache verwendet. Der Konzern will für den sprachsensiblen Mann aber keine Extrawurst akzeptieren.


Vorsprung durch Gendern: Audi will seine Mitarbeitenden fair ansprechen (Bild: Audi AG)
  • 15. Juni 2022, 16:32h 33 2 Min.

Die Audi AG hat am Dienstag vor dem Landgericht Ingolstadt im Güteverfahren abgelehnt, für einen VW-Mitarbeiter in der Kommunikation auf geschlechtergerechte Sprache zu verzichten. Der Mitarbeiter hatte den Ingolstädter Autobauer vor dem Landgericht verklagt, weil er in der internen Kommunikation mit Worten wie "Mitarbeiter_innen" konfrontiert worden sei (queer.de berichtete). Er sehe dadurch seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt. Nach dem Scheitern des Güteverfahrens kündigte der Vorsitzende Richter an, voraussichtlich am 29. Juli eine Entscheidung zu verkünden.

Der Richter hatte laut "Focus" eine gütliche Einigung angeregt, wonach die langjährige Tochter des Volkswagen-Konzerns bei Kommunikation an den genderkritischen Mitarbeiter "halt normal schreiben" könne. Audi argumentierte jedoch, dass es bei einem so großen Konzern nicht möglich sei, jeden Mailverteiler, in dem der Kläger enthalten sei, auf geschlechtergerechte Sprache zu überprüfen und dies individuell zu ändern. Zudem sei zu befürchten, dass danach weitere Kontaktpersonen ähnliche Regelungen erstreiten würden und die Kommunikation dann noch komplizierter würde. Der Kläger wollte Audi verpflichten, ihm bei Verstößen 100.000 Euro zu bezahlen.

Laut dem Bayerischen Rundfunk kam es vor Gericht zu "teils hitzigen Diskussionen" zwischen den Parteien. Der Richter befürchtete, die Anwälte des Klägers wollten das Verfahren medial inszenieren. Dafür spreche auch die Unterstützung durch den Verein Deutsche Sprache (VDS), der Gendern pauschal als "Ideologie" ablehnt. Eine Vertreterin des queerfeindlichen Vereins polemisierte unter anderem im Rechtsaußen-Blog "Achse des Guten" gegen "Transgender-Aktivisten" und beklagte eine angebliche "Sexualisierung der Sprache".

Twitter / AudiCanada | Audi engagiert sich auch international für die LGBTI-Community

Audi hatte den Leitfaden "zur besseren Sichtbarkeit geschlechtlicher Vielfalt" im März 2021 eingeführt. Damit wolle das Unternehmen "gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi-Kommunikation allgegenwärtig machen". Dazu gehörten neutrale Formulierungen wie Führungskraft statt Chef oder auch der Gender-Unterstrich in der Kommunikation mit den "Audianer_innen". Der Anwalt des Klägers hatte jedoch ausgeführt: "Er möchte in Ruhe gelassen werden mit dieser Gendersprache." Der Audi-Anwalt hingegen sieht darin einen Beitrag zur Gleichberechtigung, mit dem sich jeder Mensch – auch nichtbinäre Personen – angesprochen fühlen könne. (dk)

Direktlink | Das WDR-Wissenschaftsmagazin "Quarks" zeigt Argumente der Gender-Fans und Gender-Gegner*innen auf
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#1 nichtbinärePersonAnonym
  • 15.06.2022, 16:54h
  • "halt normal schreiben"
    Aha. Nur Männer zu benennen/ anzusprechen, gilt also auch heute noch in der deutschen Justiz als "normal". Als ob es die höchstrichterliche Anerkennung einer Dritten Option nie gegeben hätte.

    "ihm bei Verstößen 100.000 Euro zu bezahlen"
    Ah: daher weht der Wind. Schneller Reichtum durch Sturköpfigkeit und Borniertheit.

    "auch nichtbinäre Personen"
    Oh? Ich werde auch mal erwähnt? Das hat ja nun wirklich Seltenheitswert.

    Na, mal sehen, was für eine Entscheidung am 29.7. verkündet werden wird. Mir schwant nichts Gutes.
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#2 MagsAnonym
#3 SchonProfil
  • 15.06.2022, 17:42hFürth
  • Man kann den Mitarbeiter ja auch freisetzten, wenn er sich mit den grundlegenden Werten der Firma nicht identifizieren kann und nicht mit machen will.
    Oder man gibt ihn einen schönen Job in einer Filliale in Äthiopien, falls eine Freisetzung nicht in Frage kommt.
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