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Weltflüchtlingstag

LSVD kritisiert "menschenverachtende Praxis" des BAMF

Am Weltflüchtlingstag beklagen Aktivist*innen, dass queere Asylbewerber*innen weiterhin in Länder abgeschoben werden, in denen Homosexualität mit der Todesstrafe geahndet werden kann.


Die deutsche Abschiebepraxis verstößt laut LSVD gegen EU-Recht (Bild: flickr / brx0 / by 2.0)

  • 20. Juni 2022, 11:27h 13 3 Min.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland hat am Montag anlässlich des Weltflüchtlingstags das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgefordert, "endlich seine diskriminierende und menschenverachtende Bescheidungspraxis zu beenden". Die Bundesregierung müsse ihr Versprechen, besonders gefährdete Flüchtlinge zu schützen und für faire und rechtssichere Asylverfahren sorgen zu wollen, endlich umsetzen.

"Wenn Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland Asyl beantragen, müssen sie in den Anhörungen dem BAMF glaubhaft machen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland Verfolgung droht, um einen Schutzstatus zu erhalten", erläuterte LSVD-Vorstandsmitglied Patrick Dörr. So müssten queere Menschen der Behörde glaubhaft machen, dass ihnen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität Verfolgung droht. "Dabei stellt das BAMF allerdings auch windige Prognosen an, ob die Person bei Rückkehr ein Doppelleben führen würde und sich so vor Verfolgung schützen könnte", so Dörr. "Diese europarechtswidrigen Verhaltensprognosen führten in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass besonders schwule, lesbische und bisexuelle Asylsuchende in die schlimmsten Verfolgerstaaten, wie den Iran und Pakistan, abgeschoben werden konnten."

/ lsvd
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Der LSVD habe dem BAMF hierzu über 70 Fälle zur Überprüfung vorgelegt. "In einem halben Dutzend Fällen aus Algerien, Iran, Jamaika, Pakistan und Tunesien hat das BAMF diese rechtswidrige Praxis sogar angewandt, obwohl die schwulen und lesbischen Asylsuchenden heiraten wollten und dazu offizielle Dokumente vorlagen oder sie sogar schon verheiratet waren", erklärte Dörr. "Darüber hinaus hat das BAMF in zwei Fällen verheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren das Familienasyl verweigert und darauf verwiesen, dass die Ehe z. B. im Verfolgerstaat Iran hätte gelebt werden müssen. Diese Beispiele zeigen auf, wie dringend die internen Maßstäbe des BAMF angepasst werden müssen."

LSVD beruft sich auf Europäischen Gerichtshof

So müssten sogenannte "Prognoseentscheidungen" über das Verhalten queerer Schutzsuchender im Heimatland oder die Aufforderung, sich dort "diskret" zu verhalten, beendet werden. Diese würden gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 verstoßen. Demnach ist es irrelevant für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, ob jemand in seinem Herkunftsland ungeoutet leben möchte oder nicht. Trotz des rund neun Jahre alten europarechtlichen Verbots beharrt das BAMF aber nach wie vor darauf, queere Menschen selbst in jene Staaten abzuschieben, in denen die Todesstrafe auf Homosexualität steht.

Dörr forderte außerdem die Ampelkoalition auf, die im Koalitionsvertrag angekündigte "besondere Rechtsberatung" für queere Verfolgte endlich einzurichten: "Zwischen der Ankunft in Deutschland und der Asylanhörung vergehen oft nur wenige Tage. Damit queere Geflüchtete die oft lebenslang erlernte Scham und Angst überwinden, brauchen sie Beratung durch queere Organisationen, wo sie sich sicher fühlen können", so Dörr. Zudem müsse die Aufnahme queerer Menschen aus Afghanistan schnell vorangetrieben werden. "Die Zusagen der Bundesregierung bezüglich der Aufnahme gefährdeter Afghan*innen dürfen nicht in Vergessenheit geraten", forderte Dörr. "Außenministerin Baerbock und Innenministerin Faeser müssen endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und eine klare Zusage zur Aufnahme gefährdeter LSBTI aus Afghanistan geben. Jeder Tag des Wartens bringt die betroffenen Personen weiter in Gefahr."

Der Weltflüchtlingstag ist ein von den Vereinten Nationen eingerichteter Aktionstag, der seit 2001 am 20. Juni stattfindet. (dk)

/ bundesrat | Zum Weltflüchtlingstag finden mehrere Veranstaltungen statt
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-w-

#1 AngewiderterAnonym
#2 Phil80Anonym
#3 Lucas3898Anonym
  • 20.06.2022, 16:29h
  • Gibt es eigentlich eine Petition an Frau Faeser, um da mal Druck zu machen?

    Wo bleiben die Berichte in der Tagesschau etc.?

    Und was ist eigentlich aus der Art. 3 GG Änderung geworden, die man doch hätte zusammen mit den 100 Mrd. Euro für die Bundeswehr hätte zusammen beschließen können, wenn man eh gerade dabei ist das Grundgesetz zu ändern.
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