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Bis 2027

Antragsfrist für Entschädigung von Opfern des Paragrafen 175 wird verlängert

Der Bundestag beschließt eine Ausweitung um fünf Jahre für Homosexuelle, die in der Nachkriegszeit wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt worden waren.


Historisches Motiv von Ralf König auf dem Plakat zur Wanderausstellung "§ 175 – Geschichte und Schicksale"

  • 24. Juni 2022, 12:53h - 2 Min.

Die Frist für die Entschädigung schwuler Männer, die in der Nachkriegszeit aufgrund der damaligen Strafrechtsparagrafen verurteilt worden waren, wird verlängert. Betroffene können nun bis zum 21. Juli 2027 Anträge stellen, wie der Bundestag am Freitag beschloss.

Die Fristverlängerung um fünf Jahre war per Änderungsantrag in den Gesetzentwurf zur Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Abtreibungen eingefügt worden. Für diesen Entwurf stimmten neben der Ampel-Koalition auch die Linksfraktion, Union und AfD votierten dagegen.

"Parallel zu dieser Fristverlängerung braucht es nun auch mehr Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema, damit alle Betroffenen auch wirklich erreicht werden", forderte der Grünenpolitiker Max Lucks, der Obmann im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Gleichzeitig bedauerte er: "Viele von ihnen sind leider in den letzten Jahren gestorben. Viel zu lange hatte der Gesetzgeber gewartet, bis er Rehabilitierung und Entschädigung endlich ermöglicht hat."

Weniger Anträge als erwartet

Weiter weniger Opfer der Homo-Verfolgung im Nachkriegsdeutschland als von der Bundesregierung erwartet haben einen Antrag auf Entschädigung gestellt. Im April wurde etwa bekannt, dass statt der geschätzten 30 Millionen Euro Entschädigung bislang weniger als eine Million Euro ausgezahlt worden sei (queer.de berichtete).

In der Nachkriegszeit auf Grundlage der damaligen Strafrechtsparagrafen 175 in der Bundesrepublik und 151 in der DDR verurteilte homosexuelle Männer werden seit 2017 rehabilitiert und entschädigt – in der DDR wurden zeitweise sogar zusätzlich lesbische Frauen strafrechtlich verfolgt, die ebenfalls Entschädigungsanträge stellen können (queer.de berichtete). Die Verurteilten können mit 3.000 Euro je aufgehobener Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenem Jahr in Haft rechnen.

Seit März 2019 gilt eine zusätzliche Richtlinie, die es auch Verfolgten ohne Urteil möglich macht, eine einmalige Entschädigung für die negativen Beeinträchtigungen – beispielsweise einen Jobverlust – zu beantragen. Die Antragsfrist wäre ohne die nun erfolgte Verlängerung am 22. Juli dieses Jahres ausgelaufen. (AFP/dk)

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