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Selbstbestimmungsgesetz
Reaktionen bei Union, AfD, rechtes Feuilleton: Die Naturkatastrophe
Die Vorstellung der Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes setzt rechts der Mitte alte Reflexe frei: Künftig gehe es Normalität, Schöpfung, Natur, Biologie und den Fakten an den Kragen.

AfD-Flügelmann Stephan Brandner ist wütend (Bild: Deutscher Bundestag / Achim Melde)
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1. Juli 2022, 08:48h 4 Min.
Am Donnerstag stellten Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) in der Bundespressekonferenz die Eckpunkte des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes vor (queer.de berichtete). Obwohl bei dem Termin kaum eine neue Information herumgekommen ist, ließen wütende Reaktionen von rechts und ganz rechts nicht lang auf sich warten.
Aus der Union kamen Forderungen nach Beibehaltung des Begutachtungszwangs, um "objektiv" überprüfen zu können, ob eine Trans- oder Intergeschlechtlichkeit auch wirklich vorliege – nur gesteigert von der AfD, die genau diese Möglichkeit in Abrede stellt.
Begutachtungspflicht gefordert
So erklärte die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher (CDU), gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, Trans- und Intergeschlechtlichkeit lasse sich "anhand objektivierbarer Kriterien feststellen". Insbesondere, wenn es um Minderjährige gehe, wäre "eine unterstützende psychologische Begutachtung aus Sicht der Union zwingend notwendig", versuchte Breher wie gewohnt "echte" und "falsche" transgeschlechtliche Menschen gegeneinander auszuspielen. Dabei hatte etwa das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil von 2017 genau diese Objektivierbarkeit verneint.
Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Stephan Brandner, der dem völkischen "Flügel" der Partei nahesteht, nannte das Vorhaben einen "Ausdruck einer eklatanten Realitätsverweigerung". Biologie, um die es bei den Ampel-Plänen gar nicht geht, lasse "sich nicht von Gesetzen einfach ausblenden" und sei auch "keine Frage von Mehrheiten".
Das Geschlecht des Menschen werde nun "völlig willkürlich" und könne sich, wie der Name, "jederzeit ändern". Das habe nichts mit Freiheit zu tun. Doch das Gesetz soll überhaupt nicht die Möglichkeit einführen, den amtlichen Geschlechtseintrag von biologischen Gegebenheiten zu entkoppeln. Es verändert und vereinfacht nur das seit 1981 offenstehende Verfahren.
Schöpfung, Normalität und Fakten in Bedrängnis
Obwohl das geplante Gesetz fast ausschließlich die Frage des Passgeschlechts und des amtlich eingetragenen Namens neu regelt und die Minister*innen von früheren, weitergehenden Ambitionen Abstand genommen haben, sieht "FAZ"-Kommentator Reinhard Müller die "Finger" an die "Schöpfung" gelegt. Die Reform verdammt er als "Naturkatastrophe", bei der Geschlecht "à la carte" bestellt werde – "oder eher noch: All you can eat".
Angebliche geschlechtsspezifische "Pflichten" würden nun "nach Gusto" gemieden werden können und vermeintliche "Vorteile" für Frauen stünden jedem offen. Was für Pflichten oder Vorteile das sein sollen, erörtert Müller nicht. "Plötzlich" werde man in Zukunft im Sport "Nationalspielerin, Weltmeisterin gar" sein können. Doch obwohl rechtliche und auch hormonelle Geschlechtsanpassungen seit Jahrzehnten möglich sind, sind Weltmeisterinnen bislang nicht bekannt geworden.
Insbesondere über die zarten Versuche des FDP-Justizministers Marco Buschmann, in der Bundespressekonferenz die Normalität transgeschlechtlicher Menschen zu betonen, regt man sich indes beim rechten Magazin "Cicero" auf. Volker Resing, Ressortleiter "Berliner Republik", nennt das die "Normalisierung des Unnormalen".
Zwischen Pathologisierung, die längst nicht mehr dem wissenschaftlichen Stand entspricht, und "einer ideologisch-motivierten 'Normalisierung'" brauche es, so Resing, "mehr Differenzierungen". Das bräuchten auch die "Betroffenen", die ja wüssten, dass der "Geschlechterwechsel", die "Geschlechtsumwandlung", "nicht harmlos" seien. Wie ein differenzierender Mittelweg aussehen könnte, darüber schweigt sich der Kommentator im Text aus. Nur der Titel des Artikels deutet es an: "unnormal".
Jeder Jugendliche ab 14 Jahren, missversteht er noch immer Transgeschlechtlichkeit, solle "künftig seine geschlechtliche Identität unabhängig von biologischen Gegebenheiten frei wählen können". Dabei ist die Anpassung des amtlich erfassten Geschlechtseintrages an die eben nicht frei wählbare Identität, statt an biologische Geschlechtsmarker, seit 41 Jahren rechtliche Realität. Das gilt sogar schon für unter 14-jährige Jugendliche.
Auch im Frauenmagazin "Emma" wirft man den Minister*innen "erstaunliche Unkenntnis wichtiger Fakten" vor, um dann selber gleich darauf zu behaupten: "Das biologische Geschlecht als Kategorie wird also abgeschafft." Künftig werde "das 'gefühlte Geschlecht' maßgeblich dafür sein, ob jemand ganz offiziell bis hin zur Geburtsurkunde Frau oder Mann ist". "Emma"-Autorin Chantal Louis nimmt es dann auch ansonsten mit Fakten nicht ganz so ernst. Die Änderung der Geschlechtseintragungen solle, schreibt sie etwa, "schon bei Kindern möglich sein", in deren Fall durch die Eltern. Änderung zum gegenwärtigen Status Quo? Fehlanzeige.
Der Queerbeauftragte Sven Lehmann habe, heißt es zudem, Wort gehalten. Noch vor der Sommerpause sei nun der Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes da. Dabei handelt es sich bei den am Donnerstag vorgestellten Vorhaben überhaupt nicht um einen Gesetzesentwurf, sondern um einen politischen Kompromiss zwischen den beteiligten Ministerien.
Nicht ein mal "Ukraine-Krieg, galoppierende Inflation und drohende Energie-Knappheit" hätten, beklagt Louis ihre in die Krise gesetzten, enttäuschten Hoffnungen, etwas an der Prioritätensetzung der Bundesregierung geändert. Dabei verspätet sich das Gesetz gegenüber früheren Ankündigungen vermutlich auch wegen des Kriegs und seiner Folgeerscheinungen eklatant.
Louis feiert sich dafür, dass die "kritischen Debatte", zu der "auch EMMA in den letzten anderthalb Jahren beigetragen hat", verhindert habe, dass die Festschreibung des Rechts auf Hormonbehandlung und OPs in der Regelversorgung fallengelassen worden ist. Immerhin daran dürfte etwas Wahres dran sein.
Auch Beatrix von Storch (AfD) hatte bereits auf das Selbstbestimmungsgesetz reagiert und es "das erste gesellschaftsverändernde Ideologie-Projekt der Ampel" genannt (queer.de berichtete).
Mit Material von AFP.














