https://queer.de/?42525
Referentenentwurf
Justizminister will homophobe Taten härter bestrafen
Mit einer Justizreform soll künftig härter bei Straftaten vorgegangen werden, die einen geschlechtsspezifischem Hintergrund haben oder sich "gegen die sexuelle Orientierung" richten.

Bereits seit dem 8. Dezember ist der FDP-Politiker Marco Buschmann Bundesminister der Justiz (Bild: Laurence Chaperon)
- 5. Juli 2022, 11:40h 3 Min.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will laut einem AFP-Bericht künftig homophobe Straftaten stärker ahnden. Das geht aus einem 85 Seiten langen Referentenentwurf seines Ministeriums vor, der mehrere Reformen im Strafrecht enthält. So befasst sich das Papier mit der Frage, wie Straftaten geahndet werden, die einen geschlechtsspezifischen Hintergrund haben oder sich "gegen die sexuelle Orientierung" des Opfers richten. In solchen Fällen sollen häufiger härtere Strafen verhängt werden.
Konkret geht es neben Taten, bei denen die sexuelle Orientierung des Opfers eine maßgebliche Rolle spielt, insbesondere um Gewalt gegen Frauen durch den Partner oder Ex-Partner bis hin zum sogenannten Femizid, also der Tötung der Frau vor dem Hintergrund von Besitz- und Machtfantasien des Partners oder Ex-Partners. Im Jahr 2020 gab es laut Bundeskriminalamt 139 derartige Tötungsdelikte, rechnerisch wurde also jeden dritten Tag eine Frau Opfer eines Femizids.
Bereits heute können all diese Delikte mit besonders harten Strafen geahndet werden, diese Vorgabe soll aber "bekräftigt und verstärkt" werden. Geschehen soll dies durch eine Änderung des Strafrechtsparagrafen 46. Er besagt unter anderem, dass bei der Strafzumessung "die Beweggründe und die Ziele des Täters" berücksichtigt werden sollen, "besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende". Dieser Teil soll ergänzt werden um "geschlechtsspezifische" und "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Beweggründe.
Der Referentenentwurf merkt außerdem an, dass die Hasskriminalität und Gewalt etwa gegen homosexuelle oder intergeschlechtliche Menschen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe. Aus diesem Grund haben die Innenminister*innen der 16 Länder bereits im Dezember ein härteres Vorgehen gegen queerfeindliche Gewalt empfohlen (queer.de berichtete).
Weitere Reformen
Daneben sieht der Entwurf weitere Reformen vor: So soll künftig bei einer nicht bezahlten Geldstrafe pro zwei verhängten Tagessätzen nur noch ein Tag Freiheitsstrafe fällig werden – bisher gilt ein Verhältnis von eins zu eins. Hintergrund ist, dass das System der Ersatzfreiheitsstrafe seit Langem umstritten ist – Kritiker*innen sehen dadurch vor allem arme Menschen benachteiligt. Laut dem Referentenentwurf ließen sich durch die Ersatzfreiheitsstrafe außerdem meist keine "wirkliche Resozialisierung" erreichen. Der Vollzug verursache zudem für die Länder "erhebliche Kosten".
Der Entwurf sieht auch vor, dass sogenannte Auflagen und Weisungen im Strafverfahren gestärkt werden sollen. Dabei geht es beispielsweise darum, dass eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird mit der Vorgabe, dass der Täter oder die Täterin eine Psychotherapie macht.
Ein vierter Teil bezieht sich auf die Einweisung von Straftäter*innen mit Suchproblematik in Entziehungsanstalten. Hier sollen die Vorgaben enger gefasst werden, um sicherzustellen, dass nur therapiefähige und -willige Täter*innen in solche Kliniken eingewiesen werden. Diese Initiative hatte Buschmann bereits im Januar angekündigt. (AFP/cw)












