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Schwule und Lesben dürfen heiraten
Sloweniens Verfassungsgericht öffnet die Ehe
Das Ehe-Verbot für Schwule und Lesben verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, so das höchste Gericht des EU-Landes.

Die slowenischen Verfassungsrichter*innen haben das Ehe-Verbot aufgrund des Geschlechts gekippt (Bild: Ustavno sodišče Republike Slovenije)
- 8. Juli 2022, 14:44h 2 Min.
Das Verfassungsgericht im EU-Land Slowenien hat gleichgeschlechtliche Paare bei Eheschließungen und Adoptionen den Hetero-Paaren gleichgestellt. Die bisher geltenden Bestimmungen seien mit dem Diskriminierungsverbot der Verfassung nicht vereinbar, stellten die Höchstrichter*innen in zwei Urteilen in Ljubljana (Laibach) fest, über die sie die Öffentlichkeit am Freitag erstmals informierten.
/ UstavnoSodisceOdloba Ustavnega sodia t. U-I-486/20, Up-572/18 https://t.co/WzNl15m1nW
Ustavno sodie Republike Slovenije (@UstavnoSodisce) July 8, 2022
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Die Urteile waren bereits am 16. Juni ergangen, hieß es in der Mitteilung weiter. Dem Parlament gab das Verfassungsgericht sechs Monate Zeit, um die Gesetze entsprechend anzupassen. Bis dahin seien allerdings bereits die nunmehr ergangenen Urteile umzusetzen. Das heißt, dass in Slowenien gleichgeschlechtliche Paare ab sofort heiraten und – unter den auch für andere geltenden Bedingungen – Kinder adoptieren können.
Das Verfassungsgericht hatte aufgrund der Verfassungsbeschwerden zweier gleichgeschlechtlicher Paare entschieden. Diese waren zuvor vor Gerichten mit ihrem Antrag auf Eheschließung beziehungsweise auf Aufnahme in die Liste der Kandidaten für eine gemeinsame Adoption gescheitert.
/ vecer | In der slowenischen Presse schlägt das Urteil hohe Wellen(ODZIV) Da je ustavno sodie zakon jasno obsodilo in zakonodajalcu naloilo, da diskriminacijo odpravi, je "velik in pomemben korak, ki smo ga po vseh teh letih konno v Sloveniji tudi doakali", e menijo v Legebitri.
Veer (@vecer) July 8, 2022
https://t.co/VYtGgA87lC
Im zwei Millionen Einwohner*innen zählenden Slowenien, das ungefähr so groß ist wie Rheinland-Pfalz, gab es für gleichgeschlechtliche Paare bislang seit 2006 nur die eingetragene Lebenspartnerschaft. Gemeinsame Adoptionen waren für diese Paare bisher überhaupt nicht möglich. Die queere Organisation Legebitra bezeichnete die Urteile als Durchbruch in einem 25 Jahre langen Kampf. "Wir danken allen, die dazu beitrugen, für ihre Zeit, Energie, Expertise und Ausdauer", hieß es in einer Stellungnahme, die Legebitra auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte.
Das slowenische Parlament hatte eigentlich bereits 2015 mit 51 zu 28 Stimmen bei elf Enthaltungen als erstes postkommunistisches Land die Öffnung der Ehe beschlossen. Doch der Schritt wurde kurz vor Weihnachten des selben Jahres durch ein Referendum gestoppt (queer.de berichtete).
Der Volksentscheid gegen die Ehe-Öffnung, der damals vom Verfassungsgericht mit fünf zu vier Stimmen gegen den Willen des Parlaments zugelassen wurde, war von LGBTI-Gegner*innen vor allem mit Unterstützung der katholischen Kirche initiiert worden. Selbst Papst Franziskus machte damals Wahlkampf gegen die Gleichbehandlung Homosexueller (queer.de berichtete). Am Ende stimmten 63 Prozent der teilnehmenden Wähler gegen die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Ehe-Recht; die Wahlbeteiligung lag allerdings nur bei 36 Prozent und knapp über dem erforderlichen Quorum.
Mit der Entscheidung erlauben 14 der 27 EU-Staaten Schwulen und Lesben die Ehe – und damit erstmals mehr als die Hälfte. Neun weitere Länder bieten eingetragene Partnerschaften oder ähnliche Formen der Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren an, die aber teilweise gegenüber heterosexuellen Ehen benachteiligt werden. (dpa/dk)
















