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Grundgesetz-Artikel 3

"Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, gemeinsam Geschichte zu schreiben"

Wir dokumentieren eine gemeinsame Erklärung der Bundesvorstände der SPDqueer, der Liberalen Schwulen und Lesben, QueerGrün und der Lesben und Schwulen in der Union zur Ergänzung des Grundgesetzes.


Die vier LGBTI-Parteiorganisationen SPDqueer, LSU, QueerGrün und LiSL stellten ihre gemeinsame Erklärung am Samstag am Rande des Lesbisch-Schwulen Stadtfestes in Berlin vor (Bild: Paul Schirmweg)
  • 17. Juli 2022, 07:39h 30 3 Min.

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Dies war die Geburtsstunde einer Demokratie, die sich deutlich und entschieden von der menschenverachtenden NS-Diktatur abgrenzte und gezielt neue Wege gehen wollte. Nur wenige Jahre nach den Schrecken des Holocaust markierte dieses Grundgesetz einen zivilisatorischen Sprung, indem die Unverletzbarkeit der menschlichen Würde und der Schutz der Grundrechte zur Grundlage unseres Staates gemacht wurden. Wir erkennen diese Leistung an und sind uns bewusst, dass auch unsere heutige Freiheit als Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre und queere Menschen ohne diese Wende nicht denkbar gewesen wäre.

Im Hinblick auf die Abgrenzung zur NS-Zeit kommt besonders dem Artikel 3 Absatz 3 GG eine besondere Bedeutung zu, weisen die dort aufgezählten Merkmale doch explizit auf jene Gruppen hin, die von 1933 bis 1945 verfolgt und auch umgebracht wurden. Homo- und bisexuelle Männer wurden dabei ausgelassen, obwohl auch sie eine offiziell aufgeführte Opfergruppe der NS-Diktatur waren. Diese Männer wurden auch nach Kriegsende auf Basis des Paragrafen 175 StGB weiterhin verfolgt. Andere queere Menschen waren in der Gesellschaft unsichtbar und fehlten ebenfalls im Artikel 3 GG. Heute dagegen leben wir in einem Land, das den Anspruch hat, auch die Rechte sexueller und geschlechtlicher Minderheiten zu schützen und zu verteidigen. Daher kommen wir zwingend zu dem Schluss, dass Art. 3 GG nicht vollständig ist und dringend ergänzt werden muss.

Keinen Weg zurück bei der Gleichbehandlung

Es ist Zeit, dass die Parteien der demokratischen Mitte den gesellschaftlichen Fortschritt in der Verfassung verankern und auch die "sexuelle Identität" in den Katalog des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufnehmen, der Diskriminierung verbietet und beispielhaft wesentliche Diskriminierungsmerkmale aufzählt.

Wir von SPDqueer, LSU, QueerGrün und LiSL rufen die Vertreter:innen unserer Parteien in Bundestag und Bundesrat dazu auf, gemeinsam eine Änderung des Grundgesetzes voranzutreiben. In einer Zeit, in der queerfeindliche Übergriffe in Deutschland zunehmen, in der in vielen Staaten der Welt politische Rollbacks zu Lasten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären und queeren Menschen stattfinden, ist das ein überfälliges und wichtiges Zeichen. Die Ergänzung des Artikels 3 würde unmissverständlich deutlich machen, dass es hinsichtlich der Gleichbehandlung sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten keinen Weg zurück gibt.

Wir stehen an der Seite der Aktivist:innen, die sich wie wir bereits seit Jahren für die Erweiterung von Art. 3 Abs 3 des Grundgesetzes um die sexuelle Identität einsetzen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, diesen Schritt zu gehen und gemeinsam Geschichte zu schreiben.

-w-

#1 Pride
  • 17.07.2022, 11:10h...
  • Wo wird in Atikel 3, Abs. 3 explizit auf verfolgte Gruppen wie Jüd*innen, Roma etc. durch die Nazis hingewiesen und stattdessen doch "nur" allgemein wie aufgrund des Glaubens, der Herkunft etc. außer und doch auch wieder allgemein aufgrund einer Behinderung?
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#2 VestigeAnonym
  • 17.07.2022, 11:22h
  • Das heißt ja wohl: trans Personen bleiben draußen und sollen nach wie vor nicht durch Art.3 GG geschützt werden, es ist ja nur von 'sexueller Identität' die Rede.

    Und inter Personen wohl auch.
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#3 Pride
  • 17.07.2022, 11:34h...
  • Antwort auf #2 von Vestige
  • Inter Personen sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur dritten Geschlechtsoption eindeutig durch den Begriff Geschlecht geschützt, was dann auch für trans, nichtbinäre Menschen etc. gelten muß.
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