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Ankündigung des Justizministers

Gewalt gegen Frauen und Homo­sexuelle soll künftig schärfer bestraft werden

Die Bundesregierung will laut Justizminister Buschmann stärker gegen homophobe und geschlechtsspezifische Gewalt vorgehen.


Justizminister Marco Buschmann will die Änderung von Paragraf 46 auf den Weg bringen (Bild: Deutscher Bundestag / Leon Kuegeler / photothek)
  • 18. Juli 2022, 09:45h 26 2 Min.

Gewalt gegen Frauen und queere Menschen soll künftig stärker geahndet werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom Montag einen Gesetzentwurf an, mit dem geschlechtsspezifische und gegen sexuelle und geschlechtliche Minderheiten gerichtete Beweggründe einer Tat bei der Strafzumessung besonders berücksichtigt werden sollen. Es geht um Paragraf 46, der die Grundlage der Strafzumessung definiert. Demnach wirken sich bislang beispielsweise antisemitische Motive strafverschärfend aus, die sexuelle Orientierung oder das Geschlecht werden aber nicht ausdrücklich erwähnt.

Der Paragraf 46 soll nun um die beiden weiteren Motive ergänzt werden. Buschmann ging in dem Interview insbesondere auf Gewalt gegen Frauen ein: "Wir senden damit auch ein Signal in die Gesellschaft: Wer aus männlichem Besitzdenken Frauen angreift, handelt unserer Werteordnung in besonders eklatanter Weise zuwider", sagte Buschmann den Funke-Zeitungen. "Kein Mann darf sich anmaßen, über das Leben einer anderen Frau zu bestimmen. Im Jahr 2022 sollte das selbstverständlich sein."

Buschmann hob hervor, dass Gewalttaten von Männern gegen Frauen nicht als "private Tragödien" oder "Eifersuchtsdramen bagatellisiert" werden dürften. "Geschlechtsspezifische Gewalt muss als solche benannt und mit der gebotenen Strenge bestraft werden", sagte der FDP-Politiker. Die Reform des Paragrafen 46 hatten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.

Bereits Anfang Juli hatte die AFP über einen entsprechenden Referentenentwurf berichtet (queer.de berichtete). Derzeit besagt Paragraf 46 unter anderem, dass bei der Strafzumessung "die Beweggründe und die Ziele des Täters" berücksichtigt werden sollen, "besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende". Dieser Teil soll ergänzt werden um "geschlechtsspezifische" und "gegen die sexuelle Orientierung gerichtete" Beweggründe. Die Nennung der von "sexuelle Orientierung" Motive soll laut einer Anmerkung auch Taten berücksichtigen, die sich trans- und intergeschlechtliche Menschen richten. (AFP/cw)

-w-

#1 Trans-PersonAnonym
  • 18.07.2022, 11:55h
  • Manchmal fühlt man sich als trans Person auch so richtig ver*rscht. Vielleicht sogar häufig. Oder immer.

    Ab einem gewissen Punkt fällt es schwer, sich über solche Besserungen zu freuen, wenn man selber immer wieder außen vor gelassen wird.
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#2 Elfolf
  • 18.07.2022, 12:17hHamburg
  • Antwort auf #1 von Trans-Person
  • Du wirst nicht außen vor gelassen, weil das ganze lediglich eine Alibi Aktion ist. Schon heute ist es so, dass niedere Beweggründe für die Strafzumessung eine Rolle spielen und dazu zählen auch Tatbestände, die nicht ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden. Ex Bundesverfassungsrichter Thomas Fischer hat das vorletzte Woche im Spiegel sehr gut dargestellt. Nur, weil eine bestimmte Opfergruppe nicht ausdrücklich erwähnt wird, hindert es nicht, sie ebenso zu bestrafen, als wäre die Tat antisemitisch veranlasst. Mit dem Gesetzentwurf sollen lediglich bestimmte Interessengruppen bei den Grünen bedient werden, um wieder Verhandlungsmasse bei reinen FDP Themen zu bekommen.
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#3 VictoriaAnonym
  • 18.07.2022, 12:19h
  • Da fehlt doch irgendwas... Irgendwas fehlt hier doch... Kann mir jemand auf die Sprünge helfen, ich steh' gerade auf'm Schlauch... Irgendwas haben die doch da vergessen, oder täusche ich mich?
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