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Polizeibericht

Berlin: In U-Bahn mit Tod bedroht und Brille vom Gesicht geschlagen

Erneut meldet die Hauptstadtpolizei einen offenbar homophob motivierten Zwischenfall aus dem öffentlichen Personennahverkehr.


Der Staatsschutz ermittelt nach einem queerfeindlichen Zwischenfall in der Berliner U-Bahn (Bild: # annola / flickr)
  • 21. Juli 2022, 11:58h 14 2 Min.

Der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes Berlin hat wegen einer Beleidigung mit homophobem Hintergrund Ermittlungen aufgenommen. Wie die Polizei mitteilte, soll sich der Vorfall am Mittwochabend im Ortsteil Charlottenburg zugetragen haben. Gegen 21.30 Uhr gab ein 39-jähriger Mann gegenüber der Besatzung eines Polizeiautos an, dass er kurz zuvor in einem U-Bahnzug der Linie 2 von einem unbekannten Mann homo­sexuellenfeindlich beleidigt worden sei.

Der 39-Jährige sei mit der Bahn in Richtung Ruhleben gefahren, als der Unbekannte am Bahnhof Zoologischer Garten eingestiegen sei und verbale Streitigkeiten mit anderen Fahrgästen provoziert habe. Anschließend sei der Mann auf den Betroffenen zugekommen, soll ihn beleidigt und ihm damit gedroht haben, ihn umzubringen. Im weiteren Verlauf habe er mit der flachen Hand in Richtung des Gesichts des 39-Jährigen geschlagen und dabei dessen Brille getroffen. Diese sei dadurch heruntergefallen und beschädigt worden. Dann habe sich der Tatverdächtige in unbekannte Richtung entfernt.

Weitere Angaben zur Identität des Tatverdächtigen machte die Polizei – wie in Erstmeldungen üblich – nicht. In Berlin ermittelt in der Regel der Staatsschutz, wenn es um Fälle von vermuteter Hasskriminalität gegen sexuelle oder geschlechtliche Minderheiten geht.

Aus der Bundeshauptstadt gibt es – anders als in anderen Bundesländern – regelmäßig Berichte über queerfeindliche Übergriffe. Die Berliner Polizei will damit mögliche Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität gezielt publik machen. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt haben eigene Ansprechpartner*innen für queere Menschen. (pm/cw)

-w-

#1 ZivilcourageAnonym
  • 21.07.2022, 15:54h
  • Warum haben andere Fahrgäste nicht eingegriffen. Solch ein gewaltbereiter Typ sollte von der Menge der Fahrgäste niedergerungen werden, ein Notstopp eingelegt werden und dann dieser Typ festgehalten werden, eh die Polizei ankommt.

    Vor allem müssen Gewalttäter, aber auch endlich härter bestraft werden. Wer körperliche Gewalt gegen andere ausübt, darf nie straffrei davonkommen. Denn was bringt es, solche Leute bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten, nur damit sie dann eh wieder auf freien Fuß kommen und nichts zu befürchten haben.
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#2 LothiAnonym
  • 21.07.2022, 16:23h
  • Antwort auf #1 von Zivilcourage
  • So gerne ich Dir zustimmen möchte, aber es beginnt schon damit, welche Personen gerade im Abteil sitzen und dann kommt bei den meisten sogleich die Frage auf: was passiert wenn ich jetzt einschreite? Versicherungstechnisch gesehen. Passiert dem Typen etwas und es gibt mitunter plötzlich keine Zeugen, steht man als Helfer, Retter schön blöd da. Klar wünsche ich mir viel öfter Zivilcourage bei den Passagieren. Unter anderen gibt es mittlerweile in U u.S-Bahnen, Trams Videoüberwachungskameras.
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#3 PeerAnonym
  • 21.07.2022, 16:49h
  • Antwort auf #2 von Lothi
  • Also es gibt ja juristisch nicht nur den Selbstverteidigungsfall, sondern auch die sog. Nothilfe.

    Wenn ich versuche, jemanden, der angegriffen wird, zu helfen und dabei das Opfer verletze, dann ist das dennoch keine Straftat. Ich habe ja nur dem anderen helfen wollen und nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Selbst der sog. Nothilfe-Exzess, wo ich mehr Gewalt anwende als nötig gewesen wäre, geht oft straffrei aus, z.B. wenn ich nicht abschätzen konnte, wie stark der Gegner ist, ob er doch noch ein Messer zücken könnte, o.ä.

    Ein Beispiel:
    Wenn eine alte zierliche Omi mit dem Stock nach jemandem schlägt und ich ihr den Stock entreiße und sie dabei fällt, ist das ihr Pech. Ich wollte nur dem anderen helfen, denn ein Stock (der aufgrund der Hebelwirkung selbst bei wenig Kraft massive Kopfverletzungen verursachen kann) ist dann die Waffe, die ich entferne. Und wenn dadurch die Person verletzt wird, ist das ihre Schuld und nicht meine. (Nothilfe)

    Wenn ich aber dann, nachdem die alte zierliche Omo gefallen ist und bereits hilflos am Boden liegt, auf sie eintrete, dann ist das nicht mehr Nothilfe, sondern Nothilfe-Exzess.

    Und jetzt das Gegenbeispiel:
    Wenn das nicht die Omi war, sondern der 2 Meter große Bodybuilder mit einem Schlagstock und wenn der, nachdem er das Gleichgewicht verloren hat und auf dem Boden liegt, wieder aufstehen will, weiter aggressiv um sich schlägt und vielleicht sogar noch beim Aufstehen in die Tasche greift und ein Messer zieht, dann kann auch härtere Gewalt und sogar ein Nothilfe-Exzess (eben wenn ich die Situation nicht richtig einschätzen kann) noch juristisch gedeckt sein.

    Es kommt halt immer auf den Einzelfall an. Aber aus Angst jetzt gar nicht mehr zu helfen, wäre auch falsch.
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