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Österreich

Transition ändert auch Renteneintrittsalter

Ein transgeschlechtlicher Mann beantragte wegen seiner Erwerbsbiografie den Eintritt in die Pension zum Zeitpunkt, der eigentlich für Frauen gilt. Das Oberste Gericht enschied nun zu Ungunsten des Österreichers.


Der Oberste Gerichtshof Österreichs tagt im Wiener Justizpalast (Bild: Gugerell / wikipedia)
  • 26. Juli 2022, 08:30h 10 2 Min.

Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat über das Renteneintrittsalter transgeschlechtlicher Personen entschieden. Hintergrund ist, dass in dem Land ein unterschiedliches Alter für Männer und Frauen beim Beginn der Rente gilt, die hier Pension heißt und sich über alle Erwerbstätigen erstreckt.

Ein transgeschlechtlicher Mann, dessen Transition im relativ hohen Alter von 57 Jahren war, stellte mit 60 Jahren einen Antrag auf Alterspension. Das aber entspricht dem Pensionseintrittsalter von Frauen. Männer müssen gegenwärtig noch bis zum Alter von 65 arbeiten. Diese Ungleichbehandlung wird allerdings bereits fließend angeglichen.

Typisch weibliche Erwerbsbiografie

Die zuständige Pensionsversicherungsanstalt bescheinigte den Antrag auf Pension negativ und verwies auf das männliche Geschlecht, das im Zentralen Personenstandsregister eingetragen war. Der Mann klagte.

Seine Argumentation: Er habe nach wie vor primäre weibliche Geschlechtsorgane und eine typisch weibliche Erwerbsbiografie. Der Mann hatte einen Mann geheiratet und zwei Kinder geboren. Doch das Landesgericht Graz wies diese Klage ab. Für die Bewertung des Antrags gelte allein die Eintragung des Geschlechts im Zentralen Personenstandsregister.

Gegenüber dem Obersten Gerichtshof, vor das der Mann die Sache in nächster Instanz brachte, argumentierte er außerdem, dass er im Jahr 2017 – dem Jahr seiner rechtlichen Transition – noch nicht die Möglichkeit gehabt habe, sein Geschlecht als "divers", "inter" oder "offen" eintragen zu lassen.

Stichtagsregelung bleibt bestehen

Das Gericht beharrte allerdings auf der Regelung, wonach die Pension und auch das soziale Leben der Alpenrepublik zwei Geschlechter kenne: männlich und weiblich. Dass es keine operative Anpassung der Genitalien gegeben habe, ändere zudem nichts an der vorliegenden Regelung, die am eingetragenen Geschlecht ausgerichtet ist.

Und auch die Argumentation, wonach die weibliche Erwerbsbiografie ein früheres Renteneintrittsalter begründen müsste, wiesen die Richter*innen zurück. Demnach müssten transgeschlechtliche Frauen mit einer als typisch männlich anzusehenden Erwerbsbiografie auf ein Renteneintrittsalter mit 65 Jahren verwiesen werden. Das jedoch würde einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes widersprechen, das in einem solchen Fall eine Diskriminierung von Frauen erkenne.

Entscheidend bleibt nun allein das im Personenregister eingetragene Geschlecht am Stichtag der Entscheidung über einen Pensionsantrag. Und der ist gesetzlich geregelt. Es ist der Monatserste nach Antragstellung auf Erteilung von Pension. (jk)

-w-

#1 interestedUnicornAnonym
  • 26.07.2022, 11:19h
  • Vorweg: Ich kenne die rechtliche Lage für trans in Österreich nicht. Ich gehe deshalb natürlich davon aus, dass der österreichische Staat keinerlei Probleme mit der vollen rechtlichen Gleichstellung von trans hat, dass ihnen keinerlei "bürokratische" (medizinische) Hürden in den Weg gelegt werden und auch staatliche Diskriminierung nicht stattfindet, da hier ja auch eine problemlose Angleichung des Renteneintrittsalter an das Geschlecht geschieht.

    Oder sollte es so sein, dass die obligatorische Richtung "zum Nachteil von oder der Verlängerung eines unhaltbaren Status quo für trans agiert Politik gern und schnell, zum Vorteil hingegen, oh, da, schaut nur: Wichtigeres Thema, haben wir jetzt keine Lus..., Pardon: keine Zeit für" auch hier zu finden ist?
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#2 Schon
  • 26.07.2022, 13:23hFürth
  • Klingt erst mal bitter, ist aber korrekt.
    Er ist Mann, mit allen Rechten und Pflichten.
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#3 SolanaceaeAnonym
  • 26.07.2022, 13:29h
  • Antwort auf #1 von interestedUnicorn
  • Ich bin selbst Trans*. Und ja, ich gehe davon aus, dass auch in Österreich, wie auch hier in Deutschland eine hohe (staatliche) Diskriminierung von Trans Personen herrscht. Diese muss aber abgebaut werden.

    Ich finde das Urteil für vollkommen richtig. Und die Klage für sehr gefährlich. Diese Klage ist nur Wasser auf die Mühlen der Trans-Hassenden. Da schaut, die sind gar nicht das Geschlecht das sie vorgeben. Es geht denen nur um Vorteile.
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