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Texas
Anwalt will PrEP-Finanzierung durch Krankenkassen kippen
Mit dem Ende von "Roe v. Wade" bekommen die US-Kulturkämpfer*innen Aufwind. Ein rechter Anwalt versucht nun, vor einem Bundesgericht die Deckung der HIV-Prophylaxe zu beenden.

Die Prä-Expositions-Prophylaxe PrEP schützt Menschen vor einer Ansteckung mit dem HI-Virus, das die Krankheit Aids auslöst (Bild: DAH / Renata Chueire)
- 28. Juli 2022, 08:38h 3 Min.
Jonathan Mitchell ist seiner anwaltlichen Tätigkeit früher im Justizministerium des US-Bundesstaates Texas nachgegangen. Dort verteidigte er den Staat etwa immer dann, wenn ein Bundesgericht mal wieder darüber zu befinden hatte, dass sich Texas nicht an Bundesgesetze hält.
Auch beim texanischen "Heartbeat Act", der im Jahr 2021 Schwangerschaftsabbrüche etwa ab der sechsten Woche illegalisierte, hatte Mitchell seine Finger im Spiel. Jetzt, wo die Verhältnisse an der Abtreibungsfront durch die Rücknahme des Urteils "Roe v. Wade" geklärt scheinen, wendet sich Mitchell offenbar anderen Feldern zu. Sein neuster Streich: Er will es Krankenkassen verbieten, die Prä-Expositions-Prophylaxe PrEP zu finanzieren, die insbesondere schwule und bisexuelle Männer vor dem HI-Virus schützt.
Homosexuelles Verhalten nicht fördern
Bei seinen neusten Bemühungen geht es aber natürlich nicht gegen Schwule an sich, sondern um Religionsfreiheit. Christlichen Mitgliedern der Krankenkassen sei es nämlich nicht zuzumuten, mit ihren Beiträgen eine medizinische Prophylaxe zu finanzieren, die zu mehr sündhaftem Schwulensex, zu "homosexuellem Verhalten" führt. Ein klarer Verstoß gegen den "Religious Freedom Restoration Act", wie Mitchell befindet.
In einer Anhörung am Dienstag argumentierte der Anwalt, seine Klient*innen würden durch die Finanzierung der Medikamente zu Kompliz*innen von "Verhalten, das konträr zu ihren aufrichtigen religiösen Überzeugungen" liege. Und die "Aufrichtigkeit" des Anliegens seiner Klient*innen bezweifle immerhin niemand, so Mitchell.
Falsche Balance
Der Anwalt des Justizministeriums des Bundes, Christopher Lynch, argumentiert, dass es nicht reiche, wenn die Kläger*innen die Kostendeckung einer Behandlung einfach nur nicht wollten. Sie seien überhaupt nicht in der Position, zu klagen. Immerhin rette die Prophylaxe am Ende Leben.
Doch auch der Richter dürfte die "Aufrichtigkeit" des Anliegens der Kläger*innen wohl nicht bezweifeln. Immerhin ist die Klage schon zugelassen. Reed O'Connor, der über die Sache zu verhandeln hat, ist der selbe Richter, der im Jahr 2016 eine Direktive des damaligen Präsidenten Barack Obama kurzweilig aufhielt. Bei der ging es darum, dass die Rechte transgeschlechtlicher Kinder an Schulen gewahrt bleiben. O'Connor jedoch sah die "Balance" zwischen den Rechten jener Kinder und der "Privatsphäre" aller anderen nicht gewahrt, die etwa Schultoiletten nutzten. Gut möglich, dass dem Richter also auch in diesem Fall eine ganz eigene Balance zwischen den medizinischen Rechten von Risikogruppen für die Infektion mit dem HI-Virus und den religiösen Befindlichkeiten anderer Krankenkassenmitglieder in den Sinn kommt.
Texas ist eines der Zentren des in den USA tobenden Kulturkampfes um die Rechte von LGBTI, insbesondere um den Status transgeschlechtlicher Personen. In dem Staat versucht die republikanische Regierung um Greg Abbott gegenwärtig, eine Rechtsauffassung durchzusetzen, wonach die staatlichen Jugendämter Familien verfolgen sollen, die ihre transgeschlechtlichen Kinder unterstützen (queer.de berichtete).
Der texanische Generalstaatsanwalt witterte zuletzt anlässlich des Endes von "Roe v. Wade" Morgenluft und kündigte an, dass er im Falle einer Re-Kriminalisierung von Homosexualität auf Ebene des Bundesstaates die Verfolgung Homosexueller wieder aufnehmen würde (queer.de berichtete). Hierzu müsste der Oberste Gerichtshof der USA nur die selbe Argumentation, mit der er die bundesweite Garantie des Rechtes auf Abtreibung gekippt hat, auf andere Bereiche anwenden – etwa den Schutz vor Verfolgung wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Kontakte (queer.de berichtete). (jk)














