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Niederlage für Genderphobiker
VW-Mitarbeiter muss geschlechtergerechte Sprache akzeptieren
Ein Volkswagen-Manager war darüber erregt, dass er in interner Firmenkommunikation mit Audi geschlechtergerechte Sprache lesen musste. Vor Gericht kassierte er nun eine erste Niederlage.

The Car Spy / flickr) Audi verteidigte vor Gericht die Nutzung von geschlechtergerechter Sprache (Bild:
- 29. Juli 2022, 10:01h 2 Min.
Der Autokonzern Audi darf weiter uneingeschränkt mit geschlechtergerechter Sprache kommunizieren. Die Unterlassungsklage eines Managers der Konzernmutter Volkswagen wies das Landgericht Ingolstadt am Freitagmorgen ab (Az. 83 O 1394/21). Hintergrund ist, dass der Mann in firmeninterner Kommunikation nicht mit Worten wie "Mitarbeiter_innen" konfrontiert werden wollte (queer.de berichtete).
Der Vorsitzende Richter Christoph Hellerbrand erklärte, der VW-Manager habe keinen Unterlassungsanspruch, da er nicht zur aktiven Nutzung des nur an Audi-Mitarbeitende gerichteten Leitfadens verpflichtet sei. Mit diesem im März 2021 eingeführten Papier hatte die Audi AG "gendersensible Formulierungen von nun an in der internen und externen schriftlichen Audi-Kommunikation allgegenwärtig machen" wollen.
Der Kläger kündigte an, dass er das Urteil mit seinem beiden Anwälten prüfen lassen wolle. "Dass es weitere Schritte gibt, schließe ich explizit nicht aus", sagte er. Die Anwälte hatten im Vorfeld erklärt, das Verfahren könne auch als eine Art Musterprozess betrachtet werden.
Kläger: Geschlechtergerechte Sprache verletzt mein Persönlichkeitsrecht
Klägeranwalt Dirk Giesen sagte laut Bayerischem Rundfunk, dass auch sein Mandant "zweifelsohne für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung" sei. Die im Leitfaden vorgeschriebene Verwendung geschlechtergerechter Sprache führe allerdings "zu neuer Diskriminierung und verletzte das Allgemeine Persönlichkeitsrecht" seines Mandanten – und zwar konkret in der Ausprägung der geschlechtlichen Identität. Diese Verletzung passiere laut dem Anwalt schon, wenn sein "Mandant die gendersensiblen Formulierungen lesen müsse". Der Kläger hatte daher Audi verpflichten wollen, ihn bei Verstößen 100.000 Euro zu bezahlen.
Audi argumentierte jedoch, dass es bei einem so großen Konzern nicht möglich sei, jeden Mailverteiler, in dem der Kläger enthalten sei, auf geschlechtergerechte Sprache zu überprüfen und dies individuell zu ändern. Ohnehin sei die Nutzung dieser Sprache laut einem Audi-Anwalt ein Beitrag zur Gleichberechtigung, mit dem sich jeder Mensch – auch eine nichtbinäre Person – angesprochen fühlen könne. (dk)

Wow!
Ob er vielleicht mal versucht hat darüber nachzudenken, wie viele Menschen sich von der lange Zeit gängigen Sprachregelung nicht wahrgenommen, ausgeschlossen oder sogar diskriminiert gefühlt haben?
Hätte das Gericht seiner Klage entsprochen, hätte es zeitgleich die Unzulänglichkeiten der alten Sprachregelung argumentativ und faktisch bloßstellen müssen.
Sprache ist kein Naturgesetz.
Sie ändert sich und spiegelt zu jeder Zeit die Entwicklung und den Fortschritt einer Gesellschaft. Oder eben auch das Gegenteil.
Insofern ein gutes Urteil.