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Abgefragt
Wer setzt das Urteil zu nichtbinären Anreden schon um?
Unternehmen dürfen sich ab kommendem Jahr keine diskriminierenden Anreden nichtbinärer Personen mehr leisten. Haben sie das mitbekommen? Und wie ist der Stand der Umsetzung?

Künftig weniger Ärger beim Lesen von E-Mails verspricht ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts nichtbinären Personen (Bild: Zackary Drucker / The Gender Spectrum Collection)
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3. August 2022, 10:07h 4 Min.
Im Juni urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass die Deutsche Bahn nichtbinäre Personen bei der Registrierung als Kund*innen nicht zur Auswahl entweder des männlichen oder des weiblichen Geschlechts zwingen darf (queer.de berichtete).
Das Urteil erhöht den Druck auch auf andere Unternehmen, ihre Datenverarbeitung und Kommunikation anzupassen. Der Bahn drohen ab Bekanntwerden des Urteils hohe Strafen, sollte sie die klagende nichtbinäre Person in Anschreiben oder Newslettern weiterhin misgendern. Für eine Änderung des Online-Buchungssystems räumte das Gericht dem Unternehmen aber Zeit bis Ablauf des Jahres ein.
Stand von zwölf Unternehmen abgefragt
Doch wie steht es um andere Unternehmen? Hatte das Urteil bei ihnen schon Auswirkungen? Wir haben unter den 20 meistbesuchten Websites Deutschlands diejenigen zwölf deutschen Unternehmen angeschrieben, auf die das Frankfurter Urteil ebenfalls Anwendung finden könnte.
Das Versandhaus Otto antwortet, man sei am Thema "dran". Seit Anfang des Jahres baue man die IT-Landschaft um. Teil des Umbaus sei auch die Umsetzung geschlechtergerechter Sprache sowie der Verzicht auf rein binäre Geschlechtsangaben. Beides sei bereits final konzeptioniert und im neuen IT-System angelegt. Bis man das alles aber online präsentiert bekommt, dauere es noch – bis Ende des Jahres.
Die Deutsche Post DHL Group teilt mit, dass man bereits seit geraumer Zeit auf geschlechtlich bestimmte Anreden verzichte und dieser Linie auch in weiterer Kommunikation mit den Kund*innen folge. Man werde das Prinzip zunehmend auch "auf andere Bereiche" ausweiten. Welche Bereiche von dieser Unternehmenspolitik bisher also noch nicht abgedeckt sind, darüber hüllt sich der Pressesprecher jedoch in Schweigen.
Welche Anrede?
Der Betreiber der E-Mail-Dienstleister GMX und WEB.DE möchte seine Lösung hingegen schon bis Ende des Quartals online bringen. Dabei arbeite man "an verschiedenen Optionen der persönlichen Anrede bei der Registrierung". Die neuen Optionen müssten jedoch technisch "die Sicherheit und Stabilität der über 38 Millionen E-Mail-Konten von WEB.DE und GMX" im deutschsprachigen Raum berücksichtigen, zu dem auch Österreich und die Schweiz zählen. Ab sofort haben Nutzer*innen zudem bei der Registrierung eines neuen E-Mail-Kontos die Möglichkeiten "männlich", "weiblich" sowie "neutral" bei der Geschlechtsbezeichnung. In den Newslettern sowie beim Login ins Postfach sei eine neutrale Begrüßung wie "Hallo [Vorname Nachname]" jedoch bereits heute Standard. Ab sofort haben Nutzer*innen zudem bei der Registrierung eines neuen E-Mail-Kontos die Möglichkeit, "männlich", "weiblich" sowie "neutral" bei der Geschlechtsbezeichnung anzugeben.
Dabei bliebe zu hoffen, dass der E-Mail-Dienstleister bei den Anreden elegantere Lösungen findet als die SPIEGEL-Gruppe. Die möchte zukünftig bei allen Registrierungsprozessen nicht nur die Anreden "Herr" und "Frau" ermöglichen, sondern auch "Divers" und "keine Angabe". Auf einer zugesandten Seite mit einem Beschwerdeformular ist das bereits möglich. Ob Nutzer*innen in Anschreiben dann etwa mit "Sehr geehrte*r keine Angabe" angesprochen werden, oder ob den SPIEGEL-Leuten etwas besseres einfällt, bleibt abzuwarten.
Modepräferenz statt Geschlecht
Am engagiertesten wirkt das Konzept vom Modehändler Zalando – zumindest laut zugesandter Antwort. Seit Februar 2020 könnten sich Kund*innen im Online-Shop registrieren, ohne ein binäres Geschlecht anzugeben. Mit dem hatte das Versandhaus bis dahin jedoch auch bestimmt, ob beim Besuch der Seite Vorschläge zu Herren- oder Damenmode angezeigt werden. Deshalb frage Zalando bei der Registrierung inzwischen nach der Modepräferenz. Zur Auswahl stehen "Männermode", "Frauenmode" sowie "keine Präferenz". Zudem verwende man bei den Titeln von Marketing-E-Mails oder Versandetiketten nur noch die Namen von Kund*innen. Gegenderte Ausdrücke sollen entfallen. Klickt man auf die Registrierung, werden die drei Möglichkeiten der Modepräferenz auch tadellos angezeigt. Nur bei der Registrierung für den Newsletter, die es auf der Hauptseite gibt, erscheinen wiederum nur zwei: "Damenmode" und "Herrenmode".
Bei den Fotos von Artikeln zeige Zalando laut Antwort zudem die gleichen Produkte "oft an Models, die sich als Mann, Frau oder nicht-binär identifizieren". Bei einer oberflächlichen Recherche war davon jedoch, außer auf einer vom Presseteam zugesandten Unisex-Hauptseite, nichts zu sehen. Leider lässt sich die Unisex-Seite auf der dominanten Navigationsleiste am oberen Rand der Website zwischen den Einträgen "Damen", "Herren" und "Kinder" auch nicht entdecken. Und: Klickt man eines der Unisex-Produkte an, erscheint die Kategorie "Herren" wie von Zauberhand angewählt. Man ermutige aber Geschäftspartner*innen, Bezeichnungen wie "unisex" oder "geschlechtsneutral" in ihre Artikelbezeichnungen mit aufzunehmen, versichert die "Spokesperson" von Zalando. Na dann.
Nur die Hälfte der angeschriebenen Unternehmen hat auf die queer.de-Anfrage reagiert. Auch nach einer Woche nicht geantwortet haben der Streaminganbieter Netflix, die Technikmärkte Media Markt und Saturn, der Lebensmitteldiscounter LIDL, der Branchengigant Amazon sowie die Verkaufsplattform ebay. Macht aber auch nicht so viel: Beim Nachsitzen in der Diversity-Management-Klasse dürften sich die meisten der angeschriebenen Unternehmen wiederfinden.















Schade, dass sich manche Leute da so verweigern.